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Jahre 1819 verweisen, und wir werden eine direkte Verfol-
gung der Bischöfe vor Ihren Gerichten ins Werk setzen. Viel-
leicht haben wir keinen Erfolg, aber eine Ablehnung durch
die Gerichte hat nicht dieselbe Bedeutung, als eine von der
betreffenden Regierung verweigerte Satisfaktion. Dieser Miß-
erfolg wird auf unsere gegenseitigen Beziehungen keinen Ein-
fluß ausüben. Sie können Herrn Decases diese Versicherung
immerhin geben. Ich spreche übrigens vertraulich zu Ihnen,
denn ich verstehe sehr wohl, daß, wenn Sie Maßregeln gegen
Ihre Bischöfe ergreifen, es nicht den Anschein haben kann,
als täten Sie diesen Schritt auf Betreiben der deutschen Re-
gierung.“ — —
Gontaut: „Ich will gerne zugeben, daß der Hirtenbrief
des Bischofs von Nimes für den Kaiser verletzend ist; m. E.
wäre es aber klug, auf die Aufregungen, welche ein Prozeß im
Gefolge hätte, zu verzichten. Sie sagten soeben, Sie würden
sich bei einer Freisprechung beruhigen, und daß eine solche
auf unsere Beziehungen keine Rückwirkung hätte. Ich nehme
gerne Akt von dieser Erklärung; aber, wenn sich auch die
deutsche Regierung dabei beruhigt, so wird doch die Unzu-
friedenheit und das Mißtrauen, welche bereits zwischen den
beiden Nationen besteht, dadurch eine neue Nahrung emp-
fangen. Und was den „appel comme d’'abus“ betrifft, so
weiß ich nicht, ob sich meine Regierung dazu entschließen wird.
Ich befürchte, ein solches ungewöhnliches Vorgehen wird
uns von dem Ziele, das Sie sich gestellt haben, noch mehr
entfernen; denn nichts ist seltener, als daß der Staat von die-
seem Rechtsmittel Gebrauch macht, und unter den gegebenen
Umständen wäre es unter allen Umständen eine höchst be-
denkliche Sache.“
Bismarck: „Ich bin anderer Ansicht; die Waffe ist keines-
wegs außer Uebung, ich weiß es durch das Studium der
kirchlichen Angelegenheiten in Elsaß-Lothringen.“
Gontaut: „Und ich bleibe bei meiner Ansicht. Im Uebrigen