— 221 —
telegraphiert, daß, der Kaiser diesen Schlußsatz als eine Droh-
ung ansieht, das ist nicht der Fall, man darf aber die Ver-
sicherung, daß man keinen Krieg führen will, nicht in eine
Form kleiden, die Furcht verrät. Will der Kaiser das ab-
schwächen, so kann ich nicht danebenstehen und eine Wendung
gutheißen, die meinen Ansichten nicht entspricht. In diesem
Falle werde ich die Sache nicht ernst nehmen, aber irgendein
Unwohlsein vorschützen und erst einige Tage später nach Berlin
kommen. Bülow soll dem Kaiser sagen, daß meine Autoren-
eitelkeit zu groß ist, um diese Korrektur auf eigene Rechnung
zu nehmen.“
Berlin, 16. Dezember 1874.
Unterredung mit dem Präsidenten des Abgeord-
netenhauses Bennigsen, betreffend Bismarcks
Amtsmüdigkeit.“
Bismarck: „Nach der Art, wie der Fall Majunke im
Reichstag behandelt worden ist,.““) blieb mir nichts anderes
übrig, als die Frage wegen der weiteren Führung der Reichs-
regierung der Entscheidung des Kaisers anheimstellen. Ich
kann den Aerger am Hofe und mit einer unsicheren Reichs-
*) Hermann Onken, Rud. v. Bennigsen, Bd. II, S. 274.
Bennigsen will den Kanzler niemals so aufgeregt gesehen haben,
als an diesem Tage.
**) Am 11. Dezember 1874 wurde der Reichstagsabgeordnete
Kaplan Majunke, der Redakteur der „Germania“, während der
Reichstagssession verhaftet, um eine Strafhaft abzubüßen. Gegen
diesen Eingriff nahm der Reichstag einen Antrag des Freiherrn
von Hoverbeck an, der durch eine Deklaration oder Abänderung
der Verfassung die Möglichkeit ausgeschlossen wissen wollte, daß
ein Abgeordneter während der Dauer der Sitzungsperiode ohne
Genehmigung des Reichstages verhaftet werden konne. Hermann
Onken, d#. a. O., S. 275.