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lungen, zu wissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken, für
die Unternehmer, Aussteller, Regierungskommissare und die
Jury-Mitglieder Orden zu beantragen. Daher der riesige
Andrang zu diesem Zwecke. In Preußen sollen in Zukunft
bei solchen Anlässen Allerh. Orts keine Orden mehr in Vor-
schlag gebracht werden, und es wird gut sein, bei den anderen
Regierungen ein ähnliches Vorgehen zu beantragen.“
Berlin, Anfangs Januar 1876.
Kußerung über die Herzegowina-Angelegenheit.“
Bimarck: In der Herzegowina-Angelegenheit blieben die
Gesichtspunkte, von denen sich die deutsche Regierung leiten ließ,
dieselben, nur die Phasen haben gewechselt. Unser Augenmerk
war unablässig darauf gerichtet, zu verhindern, daß der Auf-
stand auf andere Provinzen übergehe, und daraus ein all-
gemeiner Aufstand der türkischen Rajahs entstehe. Die halb-
souveränen slavischen Staaten Serbien und Montenegro sind
durch ihre geographische Lage und ihre Politik zunächst ge-
fährdet. Daraus ergibt sich für die drei Kaisermächte die Auf-
gabe, einmal unablässig in Belgrad und Cettinje abzuwickeln
und andrerseits die Pforte davor zu warnen, durch eine aggres-
sive Politik die Lage nicht zu erschweren.
Die Delegierten der gedachten Mächte richteten indessen,
wiewohl sie von den Konsuln Frankreichs, Englands und
Italiens unterstützt waren, nichts aus; die Insurgenten
wiesen alle Unterhandlungen zurück, und stellten für die Türkei
unannehmbare Bedingungen. Daraus entwickelte sich die Re-
formfrage, auf die vor allem Oesterreich drängte. Die deutsche
Regierung fühlt sich zur Entscheidung nicht berufen, sie nimmt
*) Wem gegenüber die Aeußerungen fielen hat nicht fest-
gestellt werden können (vermutlich dem Staatssekretär von Bülow).