Full text: Also sprach Bismarck. Band II. 1870 - 1888. (2)

— 249 — 
schen Abgeordnetenhause Mitteilungen darüber mache. An— 
fänglich habe ich gewünscht, den auf das Eisenbahnwesen be— 
züglichen Artikeln der Reichsverfassung einen weiteren In- 
halt zu geben, später aber habe ich doch geglaubt, daß mit 
demselben und mit einem Eisenbahngesetze auszukommen ist. 
In dieser Beziehung habe ich aber bisher keine günstigen 
Erfahrungen gemacht. Einer so guten Gesetzgebung und Ver- 
waltungspraxis in Eisenbahnsachen, wie 3. B. Sachsen, hat 
sich Preußen nicht zu erfreuen. Die Konsolidation der preußi- 
schen Staats= und Privat-Eisenbahnen ist beschlossene Sache. 
Wäre ich nur preußischer Minister, so würde ich nicht daran 
gedacht haben, die preußischen Eisenbahnen dem Reiche anzu- 
bieten; da ich aber zugleich Reichskanzler bin, so habe ich 
Bedenken gefunden, die ungeheure Präpotenz, welche der Be- 
sitz des preußischen Eisenbahnnetzes gibt, dem Großpreußen- 
tume zugute kommen zu lassen. Es ist nätürlich, daß Preußen 
im Besitze dieses Netzes vor allem seine eigenen Interessen 
verfolgen würde, ich will aber, daß auch die Vertreter der 
anderen Bundesstaaten im Bundesrate und im Reichstage 
bei der Regelung der Tarife, der Verkehrsgestaltung, unter Um- 
ständen auch des Betriebes sich mit beteiligen können. Wer 
behauptet, ich ginge darauf aus, die anderen Staaten um ihr 
Eisenbahneigentum zu bringen, der verleumdet mich. Der 
Schluß der Motive zu dem preußischen Gesetzvorschlag soll 
keine Drohung sein und ist unrichtig aufgefaßt worden. Frei- 
lich ist er auch sehr ungeschickt gefaßt.“ 
Hier wurde die Mitteilung durch einen Besuch des Kron- 
prinzen unterbrochen. Bismarck bat die Anwesenden, am fol- 
genden Tage wieder zu ihm zu kommen, indem er beifügte: er 
möchte die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, sich ganz aus- 
zusprechen; es komme ihm darauf an, in betreff seiner Inten- 
tionen zu beruhigen; „geht die Sache nicht im Reiche, nun 
so geht es eben nicht und wir gehen als gute Freunde ausein- 
ander“.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.