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selben beleihbaren Effekten aufzunehmen, veranlaßte den öster-
reichischen Botschafter Grafen Karoly, nachdem er alle übrigen
Instanzen erschöpft hatte, Bismarck um eine Unterredung
zu bitten, wobei er betonte, welch große Bedeutung eine
befriedigende Lösung der Frage für Oesterreich habe.
Bismarck: „Nach der Verfassung der Reichsbank bin
ich nicht in der Lage, dem von Ihnen geäußerten Wunsche
zu entsprechen; es würde ein Staatsstreich sein, den ich weder
der Bank, noch dem Publikum gegenüber würde verantworten
können. Es handelt sich hier nicht um eine ausnahmsweise
Ausschließung; vielmehr dürfen fremde Effekten der Regel
nach nicht und nur insoweit zur Lombardierung daselbst zu-
gelassen werden, als sie in Reichswährung ausgestellt, und
in Berlin ihre Zinsen zahlbar sind. Dies ist gesetzlich bei einigen
russischen, amerikanischen und italienischen Staatspapieren der
Fall; alle anderen aber, welche nicht in dieser Weise in
Berlin ihre Zinsen zahlen, z. B. die sichersten englischen
Papiere, sind von der Lombardierung bei der Reichsbank
ausgeschlossen. Ich rechne darauf, daß Ihre Regierung über-
zeugt sein wird, daß ich, wenn es mir irgend möglich gewesen
wäre, schon aus politischen und sonst naheliegenden Gründen
zur Erfüllung beigetragen haben würde.“
Berlin, 6. Mai 1876.
Unterredung mit dem Landrat v. Tiedemann,
betreffend die Stellung Bismarcks.“
Bismarck: „Seit der Entlassung Delbrücks hat sich meine
Arbeitolast zu sehr vermehrt. Ich kann mich um die preußischen
Sachen nicht mehr kümmern und werde wohl das Präsidium
des Staatsministeriums niederlegen müssen. Die Kunst der
* *) Tiedemann a. a. O., S. 43.