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mitteilen wollen, die Sie mir nach Varzin übersandt haben. “)
Sie kennen bereits meine Bedenken, und ich kann dieselben
darin zusammenfassen, daß ich mich mit aller Entschiedenheit
gegen jede gesetzliche Neuerung erkläre, welche den Fabrik-
betrieb mehr als bisher zu belästigen geeignet ist.“
Hofmann: „Darf ich noch eine andere Frage zur Sprache
bringen. Am 26. Februar 1873 gelangte im Bundesrate der
Bericht der Ausschüsse für Zoll= und Steuerwesen und für
Handel und Verkehr zur Beratung, welcher von der Einführung
des Tabakmonopols absah, und den einzig möglichen Weg
für die höhere Besteuerung des Tabaks darin erblickte, daß
auf der einen Seite eine Erhöhung des Eingangszolls für Ta-
bak und Tabakfabrikate, auf der anderen Seite eine ent-
sprechende Steigerung der Steuer von inländischem Tabak.,
jedoch in der Form einer Ertragssteuer in Vorschlag zu kommen
habe.““) Der Bundesrat beschloß am 9. Mai 1873 einstimmig
den Gesetzentwurf wie er aus den Ausschußberatungen her-
vorgegangen war,““) nicht an den Reichstag zu bringen. Was
soll nun jetzt mit dem Tabak geschehen?“
Bismarck: „Ich will, daß der Entwurf von 1873, der
heutigen Sachlage entsprechend, umgearbeitet, und mit der
vorher einzuholenden Zustimmung des preußischen Staats-
ministeriums dem Bundesrat zur Beschlußfassung wieder vor-
*) Dieselben betrafen die gewerblichen Arbeiter (besonders
der Lehrlingsfrage), den Erlaß eines Fabrikgesetzes mit Bestim-
mungen über die Fabrikarbeit (die Einrichtung und den Be-
trieb der Fabriken, den Erlaß von Fabrikordnungen, die Sonntags-
und Nachtarbeit, die Beschäftigung jugendlicher und weiblicher
Fabrikarbeiter, die Einrichtung besonderer Fabrikinspektoren),
endlich die Frage der Entscheidung der Streitigkeiten der Ge-
werbetreibenden.
"*) Vergleiche mein Werk: Fürst Bismarck und der Bundes-
rat, Bd. II. S. 387 f.
**) Die wichtigsten Paragraphen des Entwurfes wurden von
der „Nordd. Allgem. Ztg.“, Nr. 104 vom 4. Mai 1873 ver-
öffentlicht.