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Berlin, 12. April 1880.
Unterredung mit Moritz Busch, betreffend die Disziplin-
losigkeit der Reichsämter bei Behandlung des Gesetzentwurfs
wegen Besteuerung der Quittungen bei Postanweisungen, Be-
deutung der dadurch hervorgerufenen Kanzlerkrisis, das
Stimmverhältnis im Plenum und in den Ausschüssen des
Bundesrats, Unmöglichkeit des Kanzlers, in einem bestimmten
Falle einen rechtmäßig gefaßten Bundesratsbeschluß auszu-
führen, die Minderung des Gewichts der Ausschußberatungen
des Bundesrates durch Steigerung jenes der Plenarsitzungen,
die Praxis der Substitutionen im Bundesrat, die englischen
Wahlen, die Eventualität einer Verständigung Englands mit
Rußland und Italien und die Wirkung einer Verständigung
Frankreichs mit Oesterreich und Deutschland, die schlimme Lage
Italiens in diesem Falle, das Verhalten des Königs und
Wilmowskis zu Bismarcks Denkschrift über die Ursachen und
Beseitigung der Bundesratkrisis, Stephans übertriebenes
Selbstgefühl.“)
Berlin, 9. Mai 1880.
Außerung in Betreff der nächsten Volkszählung.
Bismarck: „Die Arbeit, welche durch weitergehende Er-
mittlungen den Lokalbehörden zugemutet wird und zwar auf
dem Lande vorzugsweise solchen, deren Geschäfte unbesoldete
Beamte versehen, ist in den letzten Jahren eine so umfängliche
geworden, daß die Abneigung gegen den Zwang, der dabei
ohne nachweisbare gesetzliche Berechtigung geübt wird, in
weiteren Kreisen eine Unzufriedenheit erregt hat, die ich nicht
für unberechtigt halten kann. Schon bei den rein staatlichen
Behörden, wie sie in Preußen bis zu den Landesratsämtern
) Moritz Busch Tagebuchblätter, Bd. II, S. 530 —336.
v. Poschinger, „Also sprach Bismarck“, Band II. 23