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entwickelten und verhielten die Pusteln sich sämtlich regelrecht, soweit überhaupt Pusteln entstanden,
denn bei einem Wiederimpfling blieb der Impfakt ohne Erfolg. Dieser Knabe
hatte am Nasenflügel schon eine kleine wunde Stelle, als er geimpft wurde, er und seine
nicht geimpfte Schwester erkrankten in der Impfwoche im Gesicht an Impetigo, welche zur
Abheilung etwa 6 Wochen bedurfste. Die anderen 7 Fälle sind in etwa 3 Wochen geheilt.
Bei den 3 Kindern, welche den Ausschlag sicher vor der Impfung noch nicht gehabt hatten,
entwickelte sich die Impetigo nur bei einem Kinde in der Impfwoche, bei den beiden andern
erst 2 bis 3 Wochen nach der Impfung, woraus man schließen kann, daß bei letzteren kein
Zusammenhang zwischen Impetigo und Impfung bestanden hat.
Allgemeine über den ganzen Körper verbreitete, masernähnliche oder nesselartige Ausschläge
wurden nach der Impfung mehrmals beobachtet. Das Allgemeinbefinden der Kinder
war nur selten und dann nur auf kurze Zeit, besonders beim Ausbruche des Exanthems,
gestört. Von solchen einzelnen Fällen berichteten die Amtsärzte von Geisenfeld (Oberbayern),
Kötzting, Vilshofen (Niederbayern), Rockenhausen (Pfalz), Bamberg (Oberfranken),
Hammelburg (Unterfranken), Münnerstadt, Marktheidenfeld (Unterfranken), Erbendorf und
Neunburg (Oberpfalz).
In Meißen (Kreish. Dresden) trat bei einem zweijährigen Impfling ein scharlachähnlicher
Ausschlag auf, durch den das Allgemeinbefinden jedoch nicht gestört wurde. In
Glauchau (Kreish. Zwickau) erkrankte am Tage der Nachschau ein Erstimpfling unter Fiebererscheinungen
an einem masernähnlichen Ausschlag. In Württemberg sind einige Fälle
kurz dauernder Roseola, in Baden Hautausschläge in Form von Erythemen und anderen
Exanthemen in St. Blasien, Freiburg-Land und Weinheim beobachtet worden. In Bremen
und Hamburg berichteten die Eltern der Impflinge von einem vereinzelten Vorkommen
rasch vorübergehender Röte einzelner Teile des Körpers der Impflinge. In Hamburg ist
Nesselausschlag in 11 Fällen beobachtet, und zwar am 1., 5., 6., 7. und 8. Tage nach
der erfolgreichen Impfung, und einmal nach einer erfolglosen Wiederimpfung. Nur 2 dieser
Fälle entfielen auf die kühlere Jahreszeit, alle übrigen ereigneten sich in den wärmeren
oder heißen Sommerwochen. Ein Knötchenausschlag wurde zweimal in Sachsen und
einmal in Reuß ä. L. beobachtet.
In Osterburg i. d. Altmark (Reg.-Bez. Magdeburg) wurde bei einem Wiederimpfling
bei der Nachschau eine Anzahl Aknepusteln festgestellt. Eine Schulversäumnis ist durch
die Erkrankung, welche mit der Impfung nichts zu tun hatte, nicht eingetreten. In Hamburg
hatte ein Erstimpfling einen Furunkel am Halse und ein Wiederimpfling einen
solchen am Ellenbogen; ein Zusammenhang mit der Impfung war offenbar nicht vorhanden.
In derselben Stadt entstand nach den wenigen Impfungen in den heißen Sommerwochen
in etwa 12 Fällen Schweißfriesel; 3 gleiche Fälle wurden in Kirchwärder beobachtet.
Alle sind bald und gut abgeheilt; nur bei einem Kinde dauerte es ziemlich lange bis zur
Heilung, es soll 3 Wochen lang bettlägerig gewesen sein. Von sonstigen Hauterkrankungen
sind noch zwei Fälle von Prurigo aus Sachsen und 1 Fall von Pemphigus aus Karlsruhe
(Baden) erwähnt.
Zu den besonderen Vorkommnissen sind jene Fälle zu rechnen, in denen an
Stellen, die oft von der Impfstelle recht entfernt lagen, große, wohlgekennzeichnete Pusteln
aufgetreten sind (durch Selbstübertragung des Impfstoffes).
In Breslau hat ein als Impfgegner bekannter Arzt der Polizeibehörde die Anzeige gemacht, daß
die Mutter eines Impflings an den Pocken erkrankt sei und sich an ihrem geimpften Kinde angesteckt habe.1)
Diese Auffassung hinderte jedoch den Arzt nicht, das vermeintlich mit echten Pocken behaftete Kind den in
1) Vgl. „Der Impfgegner“ 1900, S. 56.