Metadata : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Achter Band. (8)

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entwickelten  und  verhielten  die  Pusteln  sich  sämtlich  regelrecht,  soweit  überhaupt  Pusteln  entstanden,
  denn  bei  einem  Wiederimpfling  blieb  der  Impfakt  ohne  Erfolg.  Dieser  Knabe
hatte  am  Nasenflügel  schon  eine  kleine  wunde  Stelle,  als  er  geimpft  wurde,  er  und  seine
nicht  geimpfte  Schwester  erkrankten  in  der  Impfwoche  im  Gesicht  an  Impetigo,  welche  zur
Abheilung  etwa  6  Wochen  bedurfste.  Die  anderen  7  Fälle  sind  in  etwa  3  Wochen  geheilt.
Bei  den  3  Kindern,  welche  den  Ausschlag  sicher  vor  der  Impfung  noch  nicht  gehabt  hatten,
entwickelte  sich  die  Impetigo  nur  bei  einem  Kinde  in  der  Impfwoche,  bei  den  beiden  andern
erst  2  bis  3  Wochen  nach  der  Impfung,  woraus  man  schließen  kann,  daß  bei  letzteren  kein
Zusammenhang  zwischen  Impetigo  und  Impfung  bestanden  hat.

Allgemeine  über  den  ganzen  Körper  verbreitete,  masernähnliche  oder  nesselartige  Ausschläge
  wurden  nach  der  Impfung  mehrmals  beobachtet.  Das  Allgemeinbefinden  der  Kinder
war  nur  selten  und  dann  nur  auf  kurze  Zeit,  besonders  beim  Ausbruche  des  Exanthems,
gestört.  Von  solchen  einzelnen  Fällen  berichteten  die  Amtsärzte  von  Geisenfeld  (Oberbayern),
  Kötzting,  Vilshofen  (Niederbayern),  Rockenhausen  (Pfalz),  Bamberg  (Oberfranken),
Hammelburg  (Unterfranken),  Münnerstadt,  Marktheidenfeld  (Unterfranken),  Erbendorf  und
Neunburg  (Oberpfalz).

In  Meißen  (Kreish.  Dresden)  trat  bei  einem  zweijährigen  Impfling  ein  scharlachähnlicher
  Ausschlag  auf,  durch  den  das  Allgemeinbefinden  jedoch  nicht  gestört  wurde.  In
Glauchau  (Kreish.  Zwickau)  erkrankte  am  Tage  der  Nachschau  ein  Erstimpfling  unter  Fiebererscheinungen
  an  einem  masernähnlichen  Ausschlag.  In  Württemberg  sind  einige  Fälle
kurz  dauernder  Roseola,  in  Baden  Hautausschläge  in  Form  von  Erythemen  und  anderen
Exanthemen  in  St.  Blasien,  Freiburg-Land  und  Weinheim  beobachtet  worden.  In  Bremen
und  Hamburg  berichteten  die  Eltern  der  Impflinge  von  einem  vereinzelten  Vorkommen
rasch  vorübergehender  Röte  einzelner  Teile  des  Körpers  der  Impflinge.  In  Hamburg  ist
Nesselausschlag  in  11  Fällen  beobachtet,  und  zwar  am  1.,  5.,  6.,  7.  und  8.  Tage  nach
der  erfolgreichen  Impfung,  und  einmal  nach  einer  erfolglosen  Wiederimpfung.  Nur  2  dieser
Fälle  entfielen  auf  die  kühlere  Jahreszeit,  alle  übrigen  ereigneten  sich  in  den  wärmeren
oder  heißen  Sommerwochen.  Ein  Knötchenausschlag  wurde  zweimal  in  Sachsen  und
einmal  in  Reuß  ä.  L.  beobachtet.

In  Osterburg  i.  d.  Altmark  (Reg.-Bez.  Magdeburg)  wurde  bei  einem  Wiederimpfling
bei  der  Nachschau  eine  Anzahl  Aknepusteln  festgestellt.  Eine  Schulversäumnis  ist  durch
die  Erkrankung,  welche  mit  der  Impfung  nichts  zu  tun  hatte,  nicht  eingetreten.  In  Hamburg
  hatte  ein  Erstimpfling  einen  Furunkel  am  Halse  und  ein  Wiederimpfling  einen
solchen  am  Ellenbogen;  ein  Zusammenhang  mit  der  Impfung  war  offenbar  nicht  vorhanden.
In  derselben  Stadt  entstand  nach  den  wenigen  Impfungen  in  den  heißen  Sommerwochen
in  etwa  12  Fällen  Schweißfriesel;  3  gleiche  Fälle  wurden  in  Kirchwärder  beobachtet.
Alle  sind  bald  und  gut  abgeheilt;  nur  bei  einem  Kinde  dauerte  es  ziemlich  lange  bis  zur
Heilung,  es  soll  3  Wochen  lang  bettlägerig  gewesen  sein.  Von  sonstigen  Hauterkrankungen
sind  noch  zwei  Fälle  von  Prurigo  aus  Sachsen  und  1  Fall  von  Pemphigus  aus  Karlsruhe
  (Baden)  erwähnt.

Zu  den  besonderen  Vorkommnissen  sind  jene  Fälle  zu  rechnen,  in  denen  an
Stellen,  die  oft  von  der  Impfstelle  recht  entfernt  lagen,  große,  wohlgekennzeichnete  Pusteln
aufgetreten  sind  (durch  Selbstübertragung  des  Impfstoffes).

In  Breslau  hat  ein  als  Impfgegner  bekannter  Arzt  der  Polizeibehörde  die  Anzeige  gemacht,  daß

die  Mutter  eines  Impflings  an  den  Pocken  erkrankt  sei  und  sich  an  ihrem  geimpften  Kinde  angesteckt  habe.1)
Diese  Auffassung  hinderte  jedoch  den  Arzt  nicht,  das  vermeintlich  mit  echten  Pocken  behaftete  Kind  den  in

1)  Vgl.  „Der  Impfgegner“  1900,  S.  56.