Bayern verlangt wird, zuzugestehen, ist ganz unmöglich; aber
es ließe sich vielleicht eine Einrichtung treffen, durch welche
es micht nur der Bayerischen Regierung, sondern auch denen
der übrigen größeren Bundesstaaten möglich gemacht würde,
sich von den Hauptgesichtspunkten der deutschen Politik und
den wesentlichen Zielen derselben in fortwährender Kenntnis
zu erhalten, zugleich aber auch dem Leiter dieser Politik, dem
Bundeskanzler, Gelegenheit gegeben würde, die Ansichten seiner
Bundesgenossen über dieselbe kennen zu lernen. Eine solche
Einrichtung würde in der Einsetzung eines „diplomatischen Aus-
schusses“ bestehen, dem der Bundeskanzler über die auswärtige
Politik und was damit zusammenhängt, soweit ihm dies zweck-
mäßig oder wenigstens unbedenklich erscheint, Mitteilungen
machen und durch dessen Vermittlung er auch von den
bezüglichen Ansichten, Wünschen und Interessen der größeren
Bundesstaaten Kenntnis erhalten kann. Das letztere ist
mir schon seither nicht selten wünschenswert erschienen.
Ich bin daher geneigt, darauf einzugehen und Seiner Majestät
eine solche Einrichtung vorzuschlagen, nur muß ich schon jetzt
zweierlei als unbedingte Voraussetzungen aussprechen, ohne
welche ich unter keinen Umständen auf diese Idee ein-
gehen kann. Zunächst darf der Ausschuß nur aus Ver-
tretern der drei Königreiche bestehen und außerdem darf
Preußen in demselben nicht vertreten sein.“ Die erste
Voraussetzung motivierte Bismarck damit, daß er bei
allen Mitteilungen an den Ausschuß der größten Diskretion
versichert sein müsse, was nur bei einer möglichst geringen
Anzahl der Mitglieder und bei dem unbedingtesten Vertrauen
der Persönlichkeit derselben der Fall sein könne. Es könnten
daher Wahlen zu diesem Ausschusse seitens des Bundesrates
nicht gestattet, es müßten vielmehr die Mitglieder, welche
den Ausschuß bilden sollten, im voraus fest bestimmt werden.
Da wisse er nun keine andere Grenze zu ziehen, als die von