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vater und Landesherr in seinen Jahren und bei der Unbe-
rechenbarkeit seiner Lebensdauer für richtig hielt.
Die von freisinniger Seite kolportierte Behauptung, daß
während der Krankheit Kaiser Friedrichs die Einsetzung einer
Regentschaft erörtert worden sei, ist gänzlich aus der Luft
gegriffen. Dasselbe ist der Fall bezüglich der Angabe, daß
erst nach dem Tode Kaiser Wilhelm I. eine volle Verstän-
digung zwischen dessen Nachfolger und mir zustande gekommen
sei, die nur durch die bekannten ersten Erlasse aus San Remo
erschwert worden wäre. Die volle Verständigung zwischen
dem hohen Herrn und mir ist seit dem Jahre 1866 niemals
unterbrochen gewesen und zum konkreten Ausdruck 1885 ge-
langt, in dem Augenblicke, wo Kaiser Wilhelm so schwer er-
krankt gewesen war, daß für sein Leben gefürchtet wurde. An
der Regierungsfähigkeit Kaiser Friedrichs hat in amtlichen
Kreisen niemals ein Zweifel bestanden, und ich habe der
Ueberzeugung, daß die Krankheit des Kaisers Friedrich kein
Regierungshindernis sei, namentlich der Königin von Eng-
land gegenüber, bei deren Besuche in Charlottenburg sehr
energischen Ausdruck dahin gegeben, daß eine Regentschafts-
frage ohne mich gar nicht angeregt werden könne und daß ich
solange ich lebe und Minister sei, unter keinen Umständen
meine Zustimmung dazu geben werde.“
Friedrichsruh, Anfangs Oktober 1897.
Außerung nach dem Gewährsmann der „Leipyziger
Neuesten Nachrichten“, betreffend Bier= und Ta-
baksbesteuerung, Vorgänge in Sachsen, das
Reichstagskartell der staatserhaltenden Parteien,
Empfehlung nationalliberaler Abgeordneter.“
Bismarck sprach die Ansicht aus, daß Bier und Tabak
immer die Primolocisten unter den Steuerobjekten sind, die
*) „Leipziger Neueste Nachrichten“ Nr. 277 vom 6. Oktober
1897. Im Auszug ist der Artikel auch in das Werk von Penzler