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den Betrag angerechnet ev zurückge-
geben;
2. die arrha poenalis, Vertragsstrafe ; sie
wird ev als Schadensersatz behalten;
3. die arrha poenitentialis, Wandelpön
oder Reugeld; sie gewährt ein Rücktritts-
recht.
Dagegen kommt die arrha constitutiva,
als Abschlußform des Vertrages, im römR
nicht vor. Im prR ist sie als Mietstaler
ausgebildet worden. P.
arrogatio s. adoptio.
Arrondierung ist die Erweiterung
eines Grundstückes durch Erwerb be-
nachbarter, in das Grundstück einschnei-
dender Parzellen. Die A ist von beson-
derer Bedeutung bei Rittergütern (s. d.)
wegen der Kreistagsfähigkeit, bei Bemes-
sung der Größe für die Ausübung des
Jagı drechtes (s. d.).
rsenik, Legen von — zum Vertilgen
von Raubtieren, s. Jagdausübung, Jagd-
recht.
Arterien sind diejenigen Adern, wel-
che das Blut vom Herzen zu den nah-
rungsbedürftigen Organen leiten. Die Ar-
terien verästeln sich einem Baume gleich
durch fortschreitende Teilungen in immer
feinere Zweige, welche zuletzt in die sog
Blutadern oder Venen übergehen. Diese
führen das Blut wieder zum Herzen zu-
rück. Eine verletzte Arterie spritzt ent-
sprechend dem Schlage des Herzens und
kann, wenn nicht rechtzeitige, sachgemäße
Hilfe erscheint, durch Verblutung den Tod
herbeiführen. Sachs.
Artikel (GrundbuchR) s. Grundbuch.
Artikel in Zeitungen s. Beiträge.
Articuli Smalcaldici, Schmalkal-
dische Artikel, von Luther 1537 entwor-
fen, mit einem Anhange Melanchthons
de potestate et primatu papae.
Artikuliertes Gehör (gemProzeß).
Bei der Zeugenvernehmung wird nach
Artikeln und Fragstücken abgehört, d. h.
die vorher schriftlich fixierten Fragen wer-
den der Reihe nach, ohne Rücksicht auf
die Sachlage, dem Zeugen vorgelegt. Der
jüngste Reichsabschied 1654 hat das A
beseitigt.
Artikulsbriefe, Kriegsartikel, von
Maximilian I. 1508; kurbrandenburgisches
Kriegsrecht des Großen Kurfürsten 1656,
1665.
Arumaeus, Dominicus, * 1579 zu
Leeuwarden, begann 1600 Vorlesungen in
Jena zu halten, wo er 1602 a. o., 1605 o.
arrha — Arzneimittel.
Professor, Beisitzer des Schöppenstuhls
und des Hofgerichts wurde und am
24. Febr 1637 7.
Er wird als der „Stammvater der aka-
demischen Publizisten‘“ bezeichnet, in
seinen Kollegien behandelte er das jus
publicum und machte Jena zum „Sitz und
zur Pflanzschule der deutschen Publi-
zistik‘‘, insbesondere auch dadurch, daß
er die von ihm und seinen Schülern sowie
den anderen Professoren der Universität
in Abhandlungen, Deduktionen und Dis-
putationen behandelten Fragen des öf-
fentlichen Rechtes sammelte: Discursus
academici de jure publico, Jena 1617 bis
1623, V. Von seinen übrigen Arbeiten
ist der Commentarius de comitiis Rom
Germ Imperii, Jena 1630 (1635, 1660),
besonders hervorzuheben. Bogeng.
Arzneimittel sind Stoffe, die vorzugs-
weise durch chemische Eigenschaften hei-
lend wirken. Die größte Anzahl der jetzt
vorhandenen Mittel verdanken wir zufäl-
ligen Beobachtungen; indessen hat die
Wissenschaft sich bemüht, vielfach die
wirksamen Stoffe zu isolieren, d. h. sie von
unnützen oder gar schädlichen Beimen-
gungen zu befreien. Ein klassisches Bei-
spiel hierfür sind die Fingerhutpräparate,
ein wichtiges Herzmittel, die immer reiner
und dem erkrankten Herzen dienlicher
dargestellt werden. Es ist nicht zu leug-
nen, daß die mächtig emporblühende che-
mische Industrie einerseits durch zielbe-
wußtes Arbeiten sehr nützliche Fort-
schritte auf dem Gebiet der Arzneimittel
gemacht hat, andererseits durch eine
Überfülle von Mitteln, die nach kurzer Zeit
trotz enormer Reklame sich als minder-
wertig, ja unzuträglich erwiesen, Publi-
kum und Ärztewelt geschädigt hat. sachs.
Arzneimittel, Verkehr mit —. Für
den Handel mit Arzneimitteln gilt zu-
nächst ganz allgemein Gw 56 Abs Il Ziff,
nach dem vom Ankauf und Feilbieten im
Umbherziehen „Gifte und gifthaltige Wa-
ren, Arznei- und Geheimmittel‘‘ ausge-
schlossen sind. Ferner bestimmt Gw 6
Abs Il, daß nur ein Teil der Apotheker-
waren dem freien Verkehr überlassen
werden sollen. Mit dem 1. April 1902 ist
als Ausf-Bestimm dieses Gw 6 Abs Il
die Kaiserl Verordn, betr den Verkehr mit
Arzneimitteln, vom 22. Okt 1901, RGBI
380, gemäß 85 dieser Verordnung in Kraft
getreten und die bis dahin geltenden Be-
stimmungen vom 27. Jan 1890, 31. Dez