Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Automobilrecht — Avisklausel. 
trächtigt, wird, sofern nicht auf Grund des 
S eine höhere Strafe verwirktist, mit Geld- 
strafe bis zu 500 M oder mit Gefängnis 
bis zu drei Monaten bestraft, $ 25. — Die 
gleiche Strafe trifft Personen, welche auf 
öffentlichen Wegen oder Plätzen von 
einem Kraftfahrzeug Gebrauch machen, 
von dem sie wissen, daß die Kennzeich- 
nung in der bezeichneten Art gefälscht, 
verfälscht oder unterdrückt worden ist. 
p. 
Autonomes Recht ist ein innerhalb 
des gemeinen Rechtes bestehendes Son- 
derrecht im objektiven Sinne, das von den 
hierzu befugten Körperschaften für ihre 
Genossen gesetzt wird. 
I. Autonomes Recht darf nur entstehen, 
wenn einer juristischen Person die Befug- 
nis zusteht, sich selbst Recht zu setzen. 
Man nennt diese Befugnis Autonomie; sie 
bestand im Mittelalter für die Kirche, für 
Städte und Adel, für Innungen und Zünfte, 
für Universitäten. Noch bis zum 1. Jan 
1900 haben die mecklenburgischen Städte 
Wismar und Rostock Autonomie auf dem 
Gebiete des Privatrechtes behalten. 
II. Noch gegenwärtig besteht Autono- 
mie für die landesherrlichen Familien und 
die Mitglieder des hohen Adels auf ge- 
wissen Gebieten, so namentlich im Privat- 
rechte. In bezug auf die Landesherren und 
die Mitglieder der landesherrlichen Fa- 
milien sowie die Mitglieder der Fürst- 
lichen Familie Hohenzollern finden die 
Vorschriften des B nur insoweit Anwen- 
dung, als nicht besondere Vorschriften der 
Hausverfassungen (also des A) oder der 
Landesgesetze abweichende Bestimmun- 
gen enthalten, Einf-B 57 Abs 1. Dieser 
Vorbehalt ist auch auf die Mitglieder des 
vormaligen hannoverschen Königshau- 
ses, des vormaligen kurhessischen und 
des vormaligen Herzoglich Nassau- 
ischen Fürstenhauses ausgedehnt worden, 
Einf-B 57 Abs 2. — Auch die lex Hol- 
stein dehnt die Welfenklausel auf das 
Herzoglich Holsteinische Haus aus. 
II. Nicht in demselben Umfange gilt 
A gemäß Einf-B 58 Abs 1: in Ansehung 
der Familienverhältnisse und der Güter 
derjenigen Häuser, welche vormals reichs- 
ständig gewesen und seit 1806 mittelbar 
geworden sind, oder welche diesen Häu- 
sern bezüglich der Familienverhältnisse 
und der Güter durch Beschluß der vor- 
maligen deutschen Bundesversammlung 
oder vor dem Inkrafttreten des B durch 
Posener Rechtelexikon I. 
‘Polizei, Leipzig 82. 
  
161 
Landesgesetz gleichgestellt worden sind, 
bleiben die Vorschriften der Landesge- 
setze unberührt; aber erst nach Maßgabe 
der Landesgesetze sollen die Vorschriften 
der Hausverfassungen (also des A) Gel- 
tung haben. Dieser Vorbehalt wird auch 
auf den vormaligen Reichsadel und auf 
diejenigen Familien des landsässigen 
Adels ausgedehnt, welche vor dem In- 
krafttreten des B durch Landesgesetz dem 
vormaligen Reichsadel gleichgestellt wor- 
den sind, Einf-B 58 Abs 2, 
IV. Im Gegensatze zur Automonie, die 
rechtschaffend wirkt, gibt es Privatauto- 
nomie von Vereinen und Stiftungen. 
Zweifelhaft ist es, ob eine Vereins- 
satzung, ein Tarifvertrag (s. d.) auf Grund 
von Privatautonomie Dritten gegenüber 
auch dann wirkt, wenn diese dritten Per- 
sonen jene Sätze nicht kennen. Das auto- 
nome Recht ist in jedem Falle Rechts- 
norm, wirkt also stets gegen Dritte. p. 
Autor s. Urheberrecht. 
auxilium (römR). Der Volkstribunat 
wurde zur Unterstützung der Plebität 
geschaffen; der Tribun hat daher das ius 
auxilii et intercedendi. 
Aval (WechselR). Die wechselmäßige 
Verpflichtung trifft jemand selbst dann, 
wenn er sich dabei nur als Bürge (per 
aval) benannt hat, W 81. — A ist nicht 
ein akzessorisches Haftungsversprechen, 
sondern eine selbständige Garantiever- 
pflichtung; vgl ROHG 14 405; Staub- 
Stranz Komm® zu W 81 Anm 10. 
Ave-Lallemant, Friedrich Christian 
Benedikt, * 23. Mai 1809 zu Lübeck, wo er 
1843 Obergerichtsprokurator wurde und 
1851 (bis 1868, in welchem Jahre er aus 
dern Staatsdienste schied) die organisa- 
torische Leitung des Polizeiamts erhielt. 
Er } am 20. Juli 1892 in Marienfelde bei 
Berlin. 
Unter seinen kriminalistischen Schriften sind 
hervorzuheben: Die norddeutsche Bundespolizei, 
Berlin 68 (ein Werk, in dem er eine einheitliche 
deutsche Polizei fordert), und Das deutsche 
Gaunertum in seiner sozialpolitischen, literari- 
schen und linguistischen Ausbildung zu seinem 
heutigen Bestande, Leipzig 53—62, IV, dazu: Die 
Mersener Bockreiter des 18, und 19. Jahrhun- 
derts, Leipzig 80, und Der Magnetismus mit 
seinen mystischen Verirrungen. Leipzig 81; fer- 
ner der Versuch einer Physiologie der deutschen 
Bogeng. 
Aversionalkauf, Kauf in Bausch und 
Bogen. 
Avisklausel (WechselR), ein wechsel- 
mäßig nicht erheblicher Vermerk im Kon- 
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