Automobilrecht — Avisklausel.
trächtigt, wird, sofern nicht auf Grund des
S eine höhere Strafe verwirktist, mit Geld-
strafe bis zu 500 M oder mit Gefängnis
bis zu drei Monaten bestraft, $ 25. — Die
gleiche Strafe trifft Personen, welche auf
öffentlichen Wegen oder Plätzen von
einem Kraftfahrzeug Gebrauch machen,
von dem sie wissen, daß die Kennzeich-
nung in der bezeichneten Art gefälscht,
verfälscht oder unterdrückt worden ist.
p.
Autonomes Recht ist ein innerhalb
des gemeinen Rechtes bestehendes Son-
derrecht im objektiven Sinne, das von den
hierzu befugten Körperschaften für ihre
Genossen gesetzt wird.
I. Autonomes Recht darf nur entstehen,
wenn einer juristischen Person die Befug-
nis zusteht, sich selbst Recht zu setzen.
Man nennt diese Befugnis Autonomie; sie
bestand im Mittelalter für die Kirche, für
Städte und Adel, für Innungen und Zünfte,
für Universitäten. Noch bis zum 1. Jan
1900 haben die mecklenburgischen Städte
Wismar und Rostock Autonomie auf dem
Gebiete des Privatrechtes behalten.
II. Noch gegenwärtig besteht Autono-
mie für die landesherrlichen Familien und
die Mitglieder des hohen Adels auf ge-
wissen Gebieten, so namentlich im Privat-
rechte. In bezug auf die Landesherren und
die Mitglieder der landesherrlichen Fa-
milien sowie die Mitglieder der Fürst-
lichen Familie Hohenzollern finden die
Vorschriften des B nur insoweit Anwen-
dung, als nicht besondere Vorschriften der
Hausverfassungen (also des A) oder der
Landesgesetze abweichende Bestimmun-
gen enthalten, Einf-B 57 Abs 1. Dieser
Vorbehalt ist auch auf die Mitglieder des
vormaligen hannoverschen Königshau-
ses, des vormaligen kurhessischen und
des vormaligen Herzoglich Nassau-
ischen Fürstenhauses ausgedehnt worden,
Einf-B 57 Abs 2. — Auch die lex Hol-
stein dehnt die Welfenklausel auf das
Herzoglich Holsteinische Haus aus.
II. Nicht in demselben Umfange gilt
A gemäß Einf-B 58 Abs 1: in Ansehung
der Familienverhältnisse und der Güter
derjenigen Häuser, welche vormals reichs-
ständig gewesen und seit 1806 mittelbar
geworden sind, oder welche diesen Häu-
sern bezüglich der Familienverhältnisse
und der Güter durch Beschluß der vor-
maligen deutschen Bundesversammlung
oder vor dem Inkrafttreten des B durch
Posener Rechtelexikon I.
‘Polizei, Leipzig 82.
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Landesgesetz gleichgestellt worden sind,
bleiben die Vorschriften der Landesge-
setze unberührt; aber erst nach Maßgabe
der Landesgesetze sollen die Vorschriften
der Hausverfassungen (also des A) Gel-
tung haben. Dieser Vorbehalt wird auch
auf den vormaligen Reichsadel und auf
diejenigen Familien des landsässigen
Adels ausgedehnt, welche vor dem In-
krafttreten des B durch Landesgesetz dem
vormaligen Reichsadel gleichgestellt wor-
den sind, Einf-B 58 Abs 2,
IV. Im Gegensatze zur Automonie, die
rechtschaffend wirkt, gibt es Privatauto-
nomie von Vereinen und Stiftungen.
Zweifelhaft ist es, ob eine Vereins-
satzung, ein Tarifvertrag (s. d.) auf Grund
von Privatautonomie Dritten gegenüber
auch dann wirkt, wenn diese dritten Per-
sonen jene Sätze nicht kennen. Das auto-
nome Recht ist in jedem Falle Rechts-
norm, wirkt also stets gegen Dritte. p.
Autor s. Urheberrecht.
auxilium (römR). Der Volkstribunat
wurde zur Unterstützung der Plebität
geschaffen; der Tribun hat daher das ius
auxilii et intercedendi.
Aval (WechselR). Die wechselmäßige
Verpflichtung trifft jemand selbst dann,
wenn er sich dabei nur als Bürge (per
aval) benannt hat, W 81. — A ist nicht
ein akzessorisches Haftungsversprechen,
sondern eine selbständige Garantiever-
pflichtung; vgl ROHG 14 405; Staub-
Stranz Komm® zu W 81 Anm 10.
Ave-Lallemant, Friedrich Christian
Benedikt, * 23. Mai 1809 zu Lübeck, wo er
1843 Obergerichtsprokurator wurde und
1851 (bis 1868, in welchem Jahre er aus
dern Staatsdienste schied) die organisa-
torische Leitung des Polizeiamts erhielt.
Er } am 20. Juli 1892 in Marienfelde bei
Berlin.
Unter seinen kriminalistischen Schriften sind
hervorzuheben: Die norddeutsche Bundespolizei,
Berlin 68 (ein Werk, in dem er eine einheitliche
deutsche Polizei fordert), und Das deutsche
Gaunertum in seiner sozialpolitischen, literari-
schen und linguistischen Ausbildung zu seinem
heutigen Bestande, Leipzig 53—62, IV, dazu: Die
Mersener Bockreiter des 18, und 19. Jahrhun-
derts, Leipzig 80, und Der Magnetismus mit
seinen mystischen Verirrungen. Leipzig 81; fer-
ner der Versuch einer Physiologie der deutschen
Bogeng.
Aversionalkauf, Kauf in Bausch und
Bogen.
Avisklausel (WechselR), ein wechsel-
mäßig nicht erheblicher Vermerk im Kon-
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