Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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Ballen des Daumens und des kleinen 
Fingers durch das Halten des schweren 
Hammers stark ausgeprägt; ähnliche Spu- 
ren hinterläßt die Zange an der linken 
Hand, insbesondere an den Ballen zwi- 
schen Daumen und Zeigefinger. Die 
Finger nützen sich an den Kuppen stark 
ab und erscheinen infolgedessen kurz, 
verbreitert und verdickt. — Beim Korb- 
flechter sind die Hände ebenfalls kurz und 
dick, aber nicht klobig oder klumpig; da- 
gegen sind die Finger, denen hier die 
Haupttätigkeit zufällt, sämtlich kurz und 
dick, die Kuppen breit mit verhornten Flä- 
chen, nach der Spitze zu abgenutzt. — Beim 
Schneider zeigen Daumen und (meist) 
Mittelfinger infolge des Druckes der Sche- 
renringe charakteristische rinnenförmige 
Vertiefungen, die Kuppen des Daumens 
und Zeigefingers sind abgenutzt, aber 
nicht verbreitert, Zeige- und Mittelfinger 
der rechten Hand sind zerstochen, der 
Zeigefinger der linken Hand ist an der 
Kuppe infolge des ständigen Darüberglei- 
tens der Nähnadel seitlich abgenutzt. — 
Bei dem Schriftsetzer sind Daumen und 
Zeigefinger der rechten Hand infolge des 
Greifens der Lettern ebenfalls auffallend 
abgenutzt. — Schlächter, deren Hände viel 
mit frischem Blute in Berührung kommen, 
haben meist ausgearbeitete, aber weiße 
Hände; bei Gärtnern, Erdarbeitern usw 
sind die Fingernägel auffallend stark ab- 
genutzt und abgeflacht; und so hinter- 
lassen noch zahlreiche Berufe nicht zu ver- 
wechselnde Merkmale, die allerdings nur 
der Geübte richtig erkennt. — Auch der 
Körper zeigt oft charakteristische Merk- 
male, so beim Schuhmacher am Brustbein 
und linken Oberschenkel; beim Lastträger 
ist die eigentümlich gekrümmte Haltung 
charakteristisch. — Auch die Kleidung bie- 
tet vielfach Merkmale, die noch zuver- 
lässiger sind als die körperlichen. Der in 
den Kleidern und namentlich in den Ta- 
schen befindliche Staub kann Holz-, 
Mehl-, Ziegel-, Stein-, Kalk- oder irgend- 
ein Metallstaub sein. Auch die Form der 
einzelnen Staubpartikel (ob rund, eckig, 
zackig usw), die auf mikroskopischem 
Wege (schon durch ein kleines Taschen- 
mikroskop) leicht zu erkennen ist, ist kei- 
neswegs gleichgültig. Ähnliche Anhalts- 
punkte gibt oft der Schmutz unter den 
Fingernägeln. Auch Flecken an Händen 
und Kleidern sind oft von Bedeutung. 
Erwähnt sei nur, daß beim Klempner an 
  
Berufstätigkeit — Berufsvormund. 
Händen oder Kleidung meist Spuren des 
Lötwassers sichtbar sind. Schließlich kann 
selbst der einer Person anhaftende Geruch 
wichtige Aufschlüsse geben. 
M. Vernois De la main des ouvriers et des artisans, 
Paris 62; Ludwig Hirt Die Krankheiten der Arbeiter, 
Breslau 71; Hans Groß Handbuch für Untersuchungs- 
richter, München 08; Niceforo-Lindenau Die Kri- 
minalpolizei und ihre Hilfswissenschaften, Gr.-Lichterfelde- 
Ost 09; P. Schütte Der Einfluß des Gewerbes auf 
die Form der Hand In der Ztschr Über Land und Meer 98 
(1907) Nr 49; endlich meine Abhandlung Das Taschen- 
mikroskop und seine Verwendung in der kriminalistischen 
Praxis, Groß’ Archiv 25 (1906). Anuschat. 
Berufsvormund (vgl die bei Anstalts- 
vormund genannten Gesetzesstellen; sie 
treffen auch hier zu). Die Einzelvor- 
mundschaft ist offenbar das Ideal des B. 
Für jeden Schutzbedürftigen ein beson- 
derer, nur um den einen bemühter 
Schützer. Das Ideal ist aber in der Wirk- 
lichkeit nicht immer zu erreichen. Einmal 
reicht die Zahl fähiger Einzelvormünder 
nicht aus. Die Zahl der Vormundschäf- 
ten, Pflegschaften und Beistandschaften 
beträgt in Preußen über 11/, Million. 
Man hat daher zu Vormündern auch nicht- 
seßhafte Teile der Bevölkerung und Ar- 
beiter ernennen müssen. Diese besitzen 
zum beträchtlichen Teile die Fähigkeiten 
nicht, welche eine der gewöhnlichen Vor- 
mundschaften erfordert. Die eigenen Kin- 
der dieser Leute werden von ihren Müt- 
tern erzogen. Die Väter sehen sie nur 
Sonntags. Diese gleichen Väter sollen 
aber ein fremdes Kind erziehen und wirk- 
sam beaufsichtigen. Das ist undenkbar. 
Es gibt aber außer den normalen Vor- 
mundschaften noch solche von besonders 
schwierigem Charakter, bei denen ganz 
eigenartige Aufgaben zu erfüllen sind, zu 
welchen eine durch Übung, Neigung, 
Studium erlangte Qualifikation erwünscht 
oder gar erforderlich ist. Zu diesen Auf- 
gaben gehören: Erziehung und Behütung 
gefährdeter oder verwahrloster Kinder, 
Durchkämpfung der Unterhaltsansprüche 
unehelicher oder verlassener Kinder, 
Säuglingsbewahrung und Ziehkinderüber- 
wachung. Auf der ganzen Linie dieser 
Aufgaben zeigt die Einzelvormundschaft 
Mängel, welche sich vielerorts als gerade- 
zu verderblich erwiesen haben. Die 
immer noch ungeheuere Ziffer der Säug- 
lingssterblichkeit gibt uns den Beweis 
hierfür. Nachdem man dies eingesehen 
hatte, begann man aus der Führung qua- 
lifiziertter Vormundschaften einen Beruf 
zu machen. Ein B(erufs)v(ormund) sollte 
verschiedene, ja viele Vormundschaften 
der qualifizierten Art zusammenfassen
	        
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