Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Bibliographie — Bibliothek. 
graph es sich zum Grundsatz machen, 
seine Aufzeichnungen nur auf Grund der 
persönlichen Prüfung der Werke herzu- 
stellen. Hat er ein Werk selbst nicht ein- 
sehen können, das seiner Ansicht nach 
in Betracht kommt, so soll er es zwar auf- 
führen, aber ausdrücklich kennzeichnen, 
daß es ihm nicht vorgelegen hat. Nur so 
erhalten seine Mitteilungen die erforder- 
liche äußere Korrektheit und die syste- 
matisch richtige Gruppierung. Ganz be- 
sonders muß er es sich auch angelegen 
sein lassen, außer den Periodicis auch 
Sammelwerke zu berücksichtigen, deren 
Titel nicht ohne weiteres verwertbar zu 
sein scheinen und die doch oft mit einzel- 
nen Abschnitten wesentliche Beiträge lie- 
fern können. 
Für die Ordnung des Materials ist fol- 
gendes zu merken: 1. Handelt es sich um 
Monographien und Zeitschriftenaufsätze 
über ein kleines Gebiet, so ist die alpha- 
betische Anordnung am übersichtlichsten 
und namentlich auch für Kontrollzwecke 
am bequemsten. 
2. Handelt es sich darum — was in sel- 
teneren Fällen von ‚Wert ist —, die 
zeitliche Aufeinanderfolge verschiedener 
Schriften und damit ihre vermutliche Ab- 
hängigkeit voneinander zum Ausdruck zu 
bringen, so ist die chronologische Ord- 
nung nach dem Jahre ihres Erscheinens 
am Platze. 
3. Sind Werke verschiedener Literatur- 
gattungen, wie Gesetzsammlungen, Ent- 
scheidungen, Kommentare, Lehrbücher 
u. dgl, in größerer Anzahl aufzuführen, so 
ist die systematische Gruppierung vorzu- 
ziehen. 
4. Handelt es sich um Literaturzusam- 
menstellungen über einzelne Begriffe, so 
empfiehlt sich die Aneinanderreihung un- 
ter Schlagworten, die alphabetisch zu ord- 
nen sind. 
Je umfangreicher das Material ist, desto 
eingehender ist es zu gliedern. Die Ord- 
nungselemente dafür werden sich meist 
in den benutzten Schriften selbst finden 
lassen, sich in bestimmten Fällen auch aus 
dem System der Gesetzgebungswerke er- 
geben, deren literarische Behandlung bib- 
liographisch dargestellt werden soll. Im 
übrigen muß jeder Bibliograph sich be- 
mühen, die Bedürfnisse des unsystema- 
tisch Suchenden mit den Forderungen von 
Wissenschaft und Logik im Aufbau seines 
Systems zu vereinen, 
  
| 
251 
Umfangreicheren Bb ist eine Übersicht 
über das befolgte System, ein Verfasser- 
und ein Schlagwortregister sowie ein Ver- 
zeichnis der benutzten -Periodika und 
Sammlungen mit Angabe der bei ihrer Zi- 
tierung verwendeten Abkürzungen beizu- 
fügen. Hierbei sei die möglichst genaue 
Berücksichtigung der „Vorschläge des 
Deutschen Juristentags für die Art der 
Anführung von Rechtsquellen, Entschei- 
dungen und wissenschaftlichen Werken“ 
empfohlen. (Vgl dazu das Stichwort: 
Zitiermethoden.) Maas. 
Bemerkung. Die vorstehenden Ausführungen des Herrn 
Dr. Maas, einer anerkannten Autorität auf dem Geblete 
des Bibliothekswesens und namentlich der juristischen 
Bücherkunde, zeigen deutlich, wie sehr es not tut, für die 
Juristen eine bibliographische Sammselstelle zu begründen. 
Die dürftigen Mitteilungen der Fachpresse , Insbesondere 
die ungenauen Anführungen über Zeitschriftenaufsätse 
(ohne Band und Seite), geben keinen nennenswerten Er- 
satz. Bei der argen Zersplitterung des Juristenstand 
bei dem Mangel einer geeigneten Zentralstelle (sie se 
Nterarisch oder korporativ) wird die Gründung eines Unter- 
nehmens für alle juristischen Interessen, welches ich be- 
reits seit längerer Zeit plane, nicht mehr lange auf sich 
warten lassen dürfen. P. 
Bibliothek. Eine Büchersammlung 
verdient erst dann den Namen einer B(ib- 
liothe)k, wenn sie in eine bestimmte Ord- 
nung gebracht ist und in dieser erhalten 
wird. Die nachfolgenden Ausführungen 
geben eine knappe Anleitung für eine 
praktische Ordnungs- oder Aufstellungs- 
weise für kleinere Bken ohne fachmän- 
nische Leitung; sie sehen ab von Behand- 
lung technischer Fragen bezüglich ihrer 
Einrichtung und Verwaltung. 
Unter den vielen möglichen Ordnungs- 
und Aufstellungsweisen sind folgende drei 
die üblichsten: 
a. die chronologische nach dem Tage 
ihrer Erwerbung; 
b. die alphabetische nach den Namen 
ihrer Verfasser oder, bei anonymen Wer- 
ken, nach dem Stichworte ihres Titels; 
c. die systematische nach dem Wissens- 
zweige. 
Die chronologische Ordnung ist die 
einfachste; sie kann von jedem besorgt 
werden, der Lesen und Schreiben gelernt 
hat. Sie entsteht auf Grund von Eintra- 
gungen der Titel der zu ordnenden Werke 
in ein Zugangsverzeichnis, auch Akzes- 
sionskatalog genannt. Er hat die Be- 
stände zu inventarisieren und ihre Kon- 
trolle in jeder Hinsicht zu ermöglichen ; 
deshalb hat er folgende Rubriken zu ent- 
halten: Laufende Erwerbungs-Nummer, 
Datum der Erwerbung, Titel, Bandzahl, 
Herkunft (Lieferant), Preis. Eine derar- 
tige Verzeichnung gibt auch die beste Un-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.