Bibliographie — Bibliothek.
graph es sich zum Grundsatz machen,
seine Aufzeichnungen nur auf Grund der
persönlichen Prüfung der Werke herzu-
stellen. Hat er ein Werk selbst nicht ein-
sehen können, das seiner Ansicht nach
in Betracht kommt, so soll er es zwar auf-
führen, aber ausdrücklich kennzeichnen,
daß es ihm nicht vorgelegen hat. Nur so
erhalten seine Mitteilungen die erforder-
liche äußere Korrektheit und die syste-
matisch richtige Gruppierung. Ganz be-
sonders muß er es sich auch angelegen
sein lassen, außer den Periodicis auch
Sammelwerke zu berücksichtigen, deren
Titel nicht ohne weiteres verwertbar zu
sein scheinen und die doch oft mit einzel-
nen Abschnitten wesentliche Beiträge lie-
fern können.
Für die Ordnung des Materials ist fol-
gendes zu merken: 1. Handelt es sich um
Monographien und Zeitschriftenaufsätze
über ein kleines Gebiet, so ist die alpha-
betische Anordnung am übersichtlichsten
und namentlich auch für Kontrollzwecke
am bequemsten.
2. Handelt es sich darum — was in sel-
teneren Fällen von ‚Wert ist —, die
zeitliche Aufeinanderfolge verschiedener
Schriften und damit ihre vermutliche Ab-
hängigkeit voneinander zum Ausdruck zu
bringen, so ist die chronologische Ord-
nung nach dem Jahre ihres Erscheinens
am Platze.
3. Sind Werke verschiedener Literatur-
gattungen, wie Gesetzsammlungen, Ent-
scheidungen, Kommentare, Lehrbücher
u. dgl, in größerer Anzahl aufzuführen, so
ist die systematische Gruppierung vorzu-
ziehen.
4. Handelt es sich um Literaturzusam-
menstellungen über einzelne Begriffe, so
empfiehlt sich die Aneinanderreihung un-
ter Schlagworten, die alphabetisch zu ord-
nen sind.
Je umfangreicher das Material ist, desto
eingehender ist es zu gliedern. Die Ord-
nungselemente dafür werden sich meist
in den benutzten Schriften selbst finden
lassen, sich in bestimmten Fällen auch aus
dem System der Gesetzgebungswerke er-
geben, deren literarische Behandlung bib-
liographisch dargestellt werden soll. Im
übrigen muß jeder Bibliograph sich be-
mühen, die Bedürfnisse des unsystema-
tisch Suchenden mit den Forderungen von
Wissenschaft und Logik im Aufbau seines
Systems zu vereinen,
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Umfangreicheren Bb ist eine Übersicht
über das befolgte System, ein Verfasser-
und ein Schlagwortregister sowie ein Ver-
zeichnis der benutzten -Periodika und
Sammlungen mit Angabe der bei ihrer Zi-
tierung verwendeten Abkürzungen beizu-
fügen. Hierbei sei die möglichst genaue
Berücksichtigung der „Vorschläge des
Deutschen Juristentags für die Art der
Anführung von Rechtsquellen, Entschei-
dungen und wissenschaftlichen Werken“
empfohlen. (Vgl dazu das Stichwort:
Zitiermethoden.) Maas.
Bemerkung. Die vorstehenden Ausführungen des Herrn
Dr. Maas, einer anerkannten Autorität auf dem Geblete
des Bibliothekswesens und namentlich der juristischen
Bücherkunde, zeigen deutlich, wie sehr es not tut, für die
Juristen eine bibliographische Sammselstelle zu begründen.
Die dürftigen Mitteilungen der Fachpresse , Insbesondere
die ungenauen Anführungen über Zeitschriftenaufsätse
(ohne Band und Seite), geben keinen nennenswerten Er-
satz. Bei der argen Zersplitterung des Juristenstand
bei dem Mangel einer geeigneten Zentralstelle (sie se
Nterarisch oder korporativ) wird die Gründung eines Unter-
nehmens für alle juristischen Interessen, welches ich be-
reits seit längerer Zeit plane, nicht mehr lange auf sich
warten lassen dürfen. P.
Bibliothek. Eine Büchersammlung
verdient erst dann den Namen einer B(ib-
liothe)k, wenn sie in eine bestimmte Ord-
nung gebracht ist und in dieser erhalten
wird. Die nachfolgenden Ausführungen
geben eine knappe Anleitung für eine
praktische Ordnungs- oder Aufstellungs-
weise für kleinere Bken ohne fachmän-
nische Leitung; sie sehen ab von Behand-
lung technischer Fragen bezüglich ihrer
Einrichtung und Verwaltung.
Unter den vielen möglichen Ordnungs-
und Aufstellungsweisen sind folgende drei
die üblichsten:
a. die chronologische nach dem Tage
ihrer Erwerbung;
b. die alphabetische nach den Namen
ihrer Verfasser oder, bei anonymen Wer-
ken, nach dem Stichworte ihres Titels;
c. die systematische nach dem Wissens-
zweige.
Die chronologische Ordnung ist die
einfachste; sie kann von jedem besorgt
werden, der Lesen und Schreiben gelernt
hat. Sie entsteht auf Grund von Eintra-
gungen der Titel der zu ordnenden Werke
in ein Zugangsverzeichnis, auch Akzes-
sionskatalog genannt. Er hat die Be-
stände zu inventarisieren und ihre Kon-
trolle in jeder Hinsicht zu ermöglichen ;
deshalb hat er folgende Rubriken zu ent-
halten: Laufende Erwerbungs-Nummer,
Datum der Erwerbung, Titel, Bandzahl,
Herkunft (Lieferant), Preis. Eine derar-
tige Verzeichnung gibt auch die beste Un-