Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Bibliothek. 
an der Stelle einzufügen, die sich durch 
die alphabetische Gestaltung des Ver- 
fassernamens ergibt. Sind mehrere 
Werke mit dem gleichen sachlichen Stich- 
wort, z. B. Gesetz, Abhandlungen, Be- 
richt, vorhanden, so entscheidet über die 
Reihenfolge das Alphabet der weiteren 
Substantiva des Buchtitels. Jedes neu hin- 
zutretende Werk hat somit seine durch 
seinen Titel selbst festbestimmte Stelle 
innerhalb der Gruppe, sofern der Gruppe 
eine bestimmte Zahlenreihe zugewiesen 
ist. Man verteilt dann die Zahlen unter 
Aussparung möglichst großer Lücken 
über sämtliche Buchstaben des Alphabets. 
Ist bei späterem Anwachsen der Bk an 
einzelnen Stellen über sämtliche Zahlen 
verfügt, so kann leicht eine Neunume- 
rierung unter Hinzunahme benachbarter 
Lücken erfolgen oder man setzt neben die 
Zahlen kleine Buchstaben. 
Diese Ordnung hat eine Reihe großer 
Vorzüge: Sie setzt für ihre Durchführung 
in den meisten Fällen keine genaue Kennt- 
nis der Schriften, sondern nur ein Ver- 
ständnis für die Bildung der Gruppen und 
eine exakte Berücksichtigung des Alpha- 
bets voraus. Sie kann deshalb auch wis- 
senschaftlich nicht Vorgebildeten über- 
lassen werden, sofern die Verteilung der 
Werke den systematischen Gruppen ent- 
sprechend erfolgt. Ebenso leicht ist die 
Auffindung der Werke nach erledigter 
Ordnung und Aufstellung, insofern sie 
die Benutzung der Kataloge in den selten- 
sten Fällen notwendig macht und nur die 
Kenntnis der Zugehörigkeit eines Werkes 
zu einer Gruppe und seines Verfasser- 
namens voraussetzt, um den Standort des 
Buches in der Bk selbst festzustellen. 
. Die Aufstellung einer Bk nach der 
Reihenfolge eines wissenschaftlichen bis 
in alle Verzweigungen der Forschungen 
durchgeführten Systems, wie es auf un- 
seren großen Bken noch vielfach üblich 
ist, ist nicht ratsam, besonders nicht in 
Büchersammlungen mit vorwiegend 
rechts - und staatswissenschaftlichem In- 
halt. Denn nur die großen Gruppen die- 
ser Wissensgebiete haben allmählich eine 
gewisse systematische Erstarrung ange- 
nommen; innerhalb dieser Gruppen ist 
alles gemäß ° dem Vorrücken von For- 
schung und Gesetzgebung im Flusse und 
ruft Neugestaltungen und Neugliederun- 
gen hervor. 
Ein Wort über die äußere Kennzeich- 
  
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nung der Werke bei der systematischen 
Aufstellung. Während die Aufstellung 
nach der Erwerbungszeit nur die Ver- 
wendung der laufenden Nummern des Er- 
werbungsverzeichnisses verlangt, ist hier 
eine doppelte Markierung notwendig, 
nach der Gruppe und nach der Nummer 
innerhalb der Gruppe. Für die Gruppen 
wählt man am besten große Buchstaben, 
die man auf Etiketten von entsprechend 
verschiedenfarbigem, nicht ausbleichen- 
dem Papier durch Typen oder Stem- 
pel aufdruckt. Darunter setzt man die Zif- 
fer, welche sich bei der Einreihung des 
Werkes ergibt. Anzuraten ist dabei der 
Gebrauch eines Numerators. Je nach der 
Wahl eines zwei-, drei- oder mehrstelli- 
gen Apparates kann man über die Ziffern 
von 1—99, 1—999 usw für jede Gruppe 
verfügen und diese Zahlen über das ganze 
Gebiet verteilen. 
Die vorstehenden Bemerkungen be- 
ziehen sich wohlgemerkt nur auf die äu- 
Bere Ordnung und Aufstellung einer Bk, 
über die ja viele in ihren Büchersamm- 
lungen nicht hinauskommen werden. Ein- 
gehendere Behandlung verlangt die Kata- 
logisierung ihrer Bestände. Haben sie 
nur einen beschränkten Umfang, so kann, 
wie oben gezeigt wurde, das Zugangsver- 
zeichnis mit einem Register die Stelle 
eines Kataloges vertreten. Je größer aber 
eine Sammlung und je eindringender ihre 
Benutzung ist, desto mehr müssen die 
Kataloge ihren Inhalt erschöpfen. Je nach 
ihrer Aufgabe unterscheidet man alpha- 
betische, systematische, Stichworts- und 
Standortskataloge. Sie erfordern die Be- 
rücksichtigung einer Reihe grundlegender 
Vorschriften sowohl für ihre Anlegung als 
für ihre Ordnung. 
Für die Herstellung von Titelabschrif- 
ten moderner Schriften in europäischen 
Sprachen ist es nicht erforderlich, alle jene 
Regeln kennen zu lernen und anzuwen- 
den, welche von großen Bibliotheksver- 
waltungen kodifiziert sind, da diese auch 
die schwierig zu behandelnde Literatur 
früherer Jahrhunderte sowie auch die 
nicht im Weltverkehr üblichen Sprachen 
berücksichtigen. Für alle Einzelheiten sei 
auf die kürzlich veröffentlichten „Instruk- 
tionen für die alphabetischen Kataloge der 
preußischen Bken vom 10. Mai 1899. 
Zweite Ausgabe in der Fassung vom 
10. Aug. 1908‘ hingewiesen. Hier nur 
einige wichtigere Vorschriften: Die Ko-
	        
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