Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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pien sollen nur die Bestandteile des 
Titels enthalten, deren Kenntnis für den 
Suchenden erforderlich ist, um das Werk 
als Individuum von verschiedenen ähn- 
lichen Werken unterscheiden zu können; 
dieselben sollen aber bibliographisch 
wortgetreu und in der Wortfolge des Ori- 
ginals mitgeteilt werden. Unwesentliches 
kann weggelassen oder gekürzt wer- 
den. Jede Weglassung wichtigerer Teile 
ist ausdrücklich zu vermerken. Es ist 
Brauch, sie durch Einfügung von drei 
Punkten zu kennzeichnen. 
Für jedes Werk ist ein besonderer Zet- 
tel anzulegen, welcher nur auf der Vor- 
derseite zu beschreiben ist. Von prakti- 
schem Wert ist es, die Größe der Zettel 
so zu wählen, daß die von verschiedenen 
Instituten Deutschlands und des Auslan- 
des herausgegebenen Titeldrucke verwen- 
det werden können. So z. B. erscheinen 
die im Buchhandel käuflichen ‚Titeldrucke 
der von der Königlichen Bk zu Berlin 
und den preußischen Universitätsbken 
erworbenen neueren Druckschriften‘‘ 
seit Jan 1909, sowohl in Heftform zum 
Zerschneiden vorgerichtet als auch auf 
Zetteln des „internationalen Formats‘ 
(71/,:121/,cm). Die verschiedenen im 
Handel befindlichen Kartotheken führen 
sowohl entsprechende Kästen als auch 
Zettel. 
Für handschriftliche Titelkopien emp- 
fiehlt sich der Gebrauch lateinischer 
Schriftzeichen, auch für Titel in Fraktur; 
sonst muß transkribiert werden. Ferner 
sind durchweg arabische an Stelle son- 
stiger Zahlzeichen zu setzen. Die Band- 
und Auflagezählung ist gleichfalls stets in 
arabischen Zahlen wiederzugeben, selbst 
wenn der Titel sie in Buchstaben enthält. 
Für häufig wiederkehrende Wörter, wie 
Herausgeber, Jahrgang, sind Abkürzungen 
zu verwenden, wobei auf die „Vorschläge 
des Deutschen Juristentags für die Art der 
Anführung von Gesetzen, Entscheidungen 
und wissenschaftlichen Arbeiten‘, Berlin 
05, verwiesen sei. 
Charakterisierende Zusätze zu Ver- 
fassernamen sind nur dann in die Titel- 
abschrift aufzunehmen, wenn sie zur Un- 
terscheidung gleichnamiger Verfasser 
oder Kennzeichnung der Schriften von Be- 
deutung sind. 
Besondere Schwierigkeiten bereiten 
Werke mit mehreren Titeln. Hat ein und 
dieselbe Schrift mehrere Titel, so ist nur 
  
Bibliothek. 
derjenige Titel maßgebend, welcher sie 
am vollständigsten beschreibt. Besteht ein 
Werk aus mehreren Bänden, so ist nur 
der des ersten für die Titelabschrift zu 
benutzen; von den übrigen sind nur die- 
jenigen Stellen wiederzugeben, welche 
wesentliche Veränderungen gegenüber 
dem Haupttitel enthalten. Enthält aber 
der Haupttitel schon eine Angabe des In- 
haltes der Sondertitel, so ist dies bei der 
Abschrift des Haupttitels auszulassen. Oft 
findet man in Bibliographien Sammel- 
werke oder in Reihen erscheinende 
Schriften ungeschickt behandelt. Handelt 
es sich um eine Titelabschrift für das 
Sammelwerk als solches, so ist der das 
Werk kennzeichnende Gesamttitel aufzu- 
nehmen, die Sondertitel der einzelnen 
Teile aber in möglichster Knappheit in 
getrennter Zeile unter Angabe ihrer Num- 
mer und ihres Erscheinungsjahres anzu- 
führen. Im umgekehrten Falle verlangt 
der Sondertitel genaue Wiedergabe; der 
Haupttitel ist dann in Klammern anzufü- 
gen. 
Während die Wortfolge des eigentli- 
chen Titels genau innezuhalten ist, emp- 
fiehlt es sich, für die weiteren Angaben 
(Auflage, Ort und Jahr des Erscheinens, 
Verleger bzw Drucker, Seitenzahl, For- 
mat) eine bestimmte, von der willkürlichen 
Folge auf dem Titel selbst unabhängige 
Ordnung durchzuführen. Auf diese 
Weise kann man die Vollständigkeit und 
Korrektheit dieser Angaben leichter nach- 
prüfen, überdies sich schneller ‘über sie 
unterrichten. 
Nicht selten finden sich Druckschrif- 
ten oder Manuskripte auch neueren Da- 
tums, welche ohne .ein Titelblatt in die 
Welt gesetzt sind, selbst nicht einmal 
einen Umschlagtitel führen. In diesen Fäl- 
len ist unter Berücksichtigung des Inhalts 
ähnlicher Schriften ein Titelblatt zu fin- 
gieren und dies entsprechend zu kenn- 
zeichnen. 
Stößt man auf Schriften, welche in übel- 
angebrachter Sparsamkeit vom Buchbin- 
der trotz ihrer äußeren Unabhängigkeit 
voneinander zu Sammelbänden zusam- 
mengebunden sind, so ist, falls sie we- 
nigstens in ihrem Inhalte etwas sachlich 
Verwandtes haben, ein Sammeltitel zu bil- 
den. Jede einzelne Schrift erhält aber 
ihren besonderen Zettel, auf dem ihre zu- 
fällige Stelle innerhalb der Sammlung 
durch eine Nummer gekennzeichnet wird.
	        
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