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pien sollen nur die Bestandteile des
Titels enthalten, deren Kenntnis für den
Suchenden erforderlich ist, um das Werk
als Individuum von verschiedenen ähn-
lichen Werken unterscheiden zu können;
dieselben sollen aber bibliographisch
wortgetreu und in der Wortfolge des Ori-
ginals mitgeteilt werden. Unwesentliches
kann weggelassen oder gekürzt wer-
den. Jede Weglassung wichtigerer Teile
ist ausdrücklich zu vermerken. Es ist
Brauch, sie durch Einfügung von drei
Punkten zu kennzeichnen.
Für jedes Werk ist ein besonderer Zet-
tel anzulegen, welcher nur auf der Vor-
derseite zu beschreiben ist. Von prakti-
schem Wert ist es, die Größe der Zettel
so zu wählen, daß die von verschiedenen
Instituten Deutschlands und des Auslan-
des herausgegebenen Titeldrucke verwen-
det werden können. So z. B. erscheinen
die im Buchhandel käuflichen ‚Titeldrucke
der von der Königlichen Bk zu Berlin
und den preußischen Universitätsbken
erworbenen neueren Druckschriften‘‘
seit Jan 1909, sowohl in Heftform zum
Zerschneiden vorgerichtet als auch auf
Zetteln des „internationalen Formats‘
(71/,:121/,cm). Die verschiedenen im
Handel befindlichen Kartotheken führen
sowohl entsprechende Kästen als auch
Zettel.
Für handschriftliche Titelkopien emp-
fiehlt sich der Gebrauch lateinischer
Schriftzeichen, auch für Titel in Fraktur;
sonst muß transkribiert werden. Ferner
sind durchweg arabische an Stelle son-
stiger Zahlzeichen zu setzen. Die Band-
und Auflagezählung ist gleichfalls stets in
arabischen Zahlen wiederzugeben, selbst
wenn der Titel sie in Buchstaben enthält.
Für häufig wiederkehrende Wörter, wie
Herausgeber, Jahrgang, sind Abkürzungen
zu verwenden, wobei auf die „Vorschläge
des Deutschen Juristentags für die Art der
Anführung von Gesetzen, Entscheidungen
und wissenschaftlichen Arbeiten‘, Berlin
05, verwiesen sei.
Charakterisierende Zusätze zu Ver-
fassernamen sind nur dann in die Titel-
abschrift aufzunehmen, wenn sie zur Un-
terscheidung gleichnamiger Verfasser
oder Kennzeichnung der Schriften von Be-
deutung sind.
Besondere Schwierigkeiten bereiten
Werke mit mehreren Titeln. Hat ein und
dieselbe Schrift mehrere Titel, so ist nur
Bibliothek.
derjenige Titel maßgebend, welcher sie
am vollständigsten beschreibt. Besteht ein
Werk aus mehreren Bänden, so ist nur
der des ersten für die Titelabschrift zu
benutzen; von den übrigen sind nur die-
jenigen Stellen wiederzugeben, welche
wesentliche Veränderungen gegenüber
dem Haupttitel enthalten. Enthält aber
der Haupttitel schon eine Angabe des In-
haltes der Sondertitel, so ist dies bei der
Abschrift des Haupttitels auszulassen. Oft
findet man in Bibliographien Sammel-
werke oder in Reihen erscheinende
Schriften ungeschickt behandelt. Handelt
es sich um eine Titelabschrift für das
Sammelwerk als solches, so ist der das
Werk kennzeichnende Gesamttitel aufzu-
nehmen, die Sondertitel der einzelnen
Teile aber in möglichster Knappheit in
getrennter Zeile unter Angabe ihrer Num-
mer und ihres Erscheinungsjahres anzu-
führen. Im umgekehrten Falle verlangt
der Sondertitel genaue Wiedergabe; der
Haupttitel ist dann in Klammern anzufü-
gen.
Während die Wortfolge des eigentli-
chen Titels genau innezuhalten ist, emp-
fiehlt es sich, für die weiteren Angaben
(Auflage, Ort und Jahr des Erscheinens,
Verleger bzw Drucker, Seitenzahl, For-
mat) eine bestimmte, von der willkürlichen
Folge auf dem Titel selbst unabhängige
Ordnung durchzuführen. Auf diese
Weise kann man die Vollständigkeit und
Korrektheit dieser Angaben leichter nach-
prüfen, überdies sich schneller ‘über sie
unterrichten.
Nicht selten finden sich Druckschrif-
ten oder Manuskripte auch neueren Da-
tums, welche ohne .ein Titelblatt in die
Welt gesetzt sind, selbst nicht einmal
einen Umschlagtitel führen. In diesen Fäl-
len ist unter Berücksichtigung des Inhalts
ähnlicher Schriften ein Titelblatt zu fin-
gieren und dies entsprechend zu kenn-
zeichnen.
Stößt man auf Schriften, welche in übel-
angebrachter Sparsamkeit vom Buchbin-
der trotz ihrer äußeren Unabhängigkeit
voneinander zu Sammelbänden zusam-
mengebunden sind, so ist, falls sie we-
nigstens in ihrem Inhalte etwas sachlich
Verwandtes haben, ein Sammeltitel zu bil-
den. Jede einzelne Schrift erhält aber
ihren besonderen Zettel, auf dem ihre zu-
fällige Stelle innerhalb der Sammlung
durch eine Nummer gekennzeichnet wird.