Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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den eigentlichen Geschäftsbüchern, den 
zu einem System verbundenen, fern; es 
mag in besonderen Hilfsbüchern Auf- 
nahme finden. Also bloße Ein- und Ver- 
käufe vor Ein- und Ausgang der Ware, 
vor Aus- und Eingang des Geldes, Miet-, 
Gesellschafts-, Anstellungsverträge ge- 
hören nicht in die grundlegenden Bücher. 
Demgemäß bieten die Eintragungen hier 
auf S 21 und 22 folgendes Bild, indem 
der Geschäftsfreund stets vorangesetzt 
und sofort nach seiner Stellung als Schuld- 
ner oder Gläubiger (Soll, Haben) gekenn- 
zeichnet wird; es sei angenommen, A. in 
Z. habe weiter für 23 M und für 138,20 M 
Ware zugesandt erhalten, B. in Y., der 
schon 706,30 M von früher her zu fordern 
hat, solche für 750 M gesandt, A. in Z. 
für seine Barsendung von 190 M, weil vor 
Fälligkeit gemacht, 2 v. H. Skonto ver- 
gütet bekommen, B. in Y. 1 v. H. Dekort 
wegen Mängel der Ware nachlassen 
müssen, im übrigen ein Akzept über 
800 M erhalten, während A. in Z. einen 
Wechsel zur Begleichung gesandt habe; 
C. in X. schuldete dem Geschäft bei Über- 
nahme 795,90 M; er erhält für 700 M 
weitere Ware; die Forderung des D. in 
W. bei Übergang des Geschäfts in Höhe 
von 2253,70 M ist bestehen geblieben: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Memorial. 21 
H.B. | Oktober 1908. 1,3 
4." A. in Z. Soll. 
9, sandte ihm bestellte... .. M 
ern 28 | — 
7.:B. in Y. Haben. 
9, empfing von ihm... .... 
nn 7|— 
10.| A. in Z. Haben. . 1 
9. für 2 v. H. Skonto seiner 
Zahlung von heute „ . . 31% 
11.!B. inY. Soll u 
9. für 1 v. H. Dekort seiner 
22 Forderung . . . ... 1 50 
H.B.| | B.inY. Soll. u 
9 sandte ihm auf Verlangen 
" mein Akzept auf seine 
Forderung . . .... 800 | — 
16.|!C.inX. Soll. . 
10. ı sandte ihm auf Bestellung | 
| ererre rer nen für 1700| — 
23. A. inZ. Soll. u . 
9. | sandte bestellte... . . für || 138 | 20 
29. A. in Z. Haben. II 
9| | empfing von ihm 1 Wechsel 
| über . 2.2. 2 220. 326 !' 40 
  
  
  
  
Buchführung, kaufmännische. 
Ist so die Sammlung der vorgefallenen 
Geschäfte erfolgt, so schließt sich ihre 
Ordnung an, in großen Geschäften am 
besten täglich, und zwar in dem dritten 
notwendigen Geschäftsbuch, dem Haupt- 
buch (Kontokorrentbuch, Riskontro). Die 
Ordnung geschieht in der aus dem Kas- 
senbuch schon bekannten Kontoform, in- 
dem für jeden Geschäftsfreund eine be- 
sondere Rechnung (Konto) angelegt wird 
— in der einfachen Buchhaltung nur für 
: die Geschäftsfreunde —, eine Rechnung, 
die aus den beiden grundlegenden 
Büchern, Kassenbuch und Memorial, auf- 
gestellt wird und nachweist, was jeder 
Geschäftsfreund schuldet, debet, zahlen 
„Soll“, weil er empfangen hat, Bargeld, 
Ware, Wechsel usw; was jeder Geschäfts- 
freund gut hat, credit, „Haben‘ muß, 
weil er gegeben hat. Wer z. B. bei einer 
Zahlung seinerseits einen Skontoabzug 
macht, hat ihn gut, der Abzug muß wie 
die Zahlung ihm gutgebracht werden; 
wem dagegen wegen Mängel seiner Lie- 
ferung ein Dekortabzug gemacht wird, 
der schuldet ihn wie die empfangene Zah- 
lung. Guthaben und schulden sind danach 
nicht in ihrem rechtlichen Wortverstand 
zu nehmen, sondern haben ihre eigene 
buchmäßige Bedeutung, die des Ent- 
lastens und Belastens; wer sein Akzept 
gibt, schuldet aus ihm, und doch muß 
ihm der Betrag buchmäßig, da ja dieser 
Geschäftsvorfall gebucht werden muß und 
keine Belastung bedeutet, als Entlastung 
ins Haben seiner Rechnung gebracht wer- 
den; weshalb das gleiche mit einem For- 
derungsverlustauf dem Konto des Schuld- 
ners, mit einem Forderungserlaß dagegen 
die umgekehrte Buchung auf dem Konto 
des Gläubigers vorzunehmen ist, erhellt 
danach leicht. Man hat immer nur zwei 
Seiten einer Rechnung zur Verfügung, 
und offenbar gehört der Erlaß einer For- 
derung auf die andere (entgegengesetzte) 
Seite, als diejenige ist, auf der die Be- 
gründung der Forderung steht. 
Ordnen wir danach unsere wenigen Ge- 
schäftsvorfälle, indem wir nach dem Vor- 
gang des Kassenbuchs die Bestände vor- 
anstellen und annehmen, wie schon er- 
wähnt ist, A. in Z. habe dem von einem 
anderen gekauften Geschäft bei Über- 
nahme (laut Eröffnungsbilanz) 354,10 M 
geschuldet, B. in Y. dagegen 706,30 M zu 
fordern gehabt usw, so lauten die Blätter 
9 und 10 im
	        
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