Buchführung, kaufmännische.
wird der Geschäftsinhaber nur zu buchen
geneigt sein, wie sein Geschäftsfreund
mit ihm steht, was der Geschäftsfreund
bei ihm gut hat oder ihm schuldet; daß
der Geschäftsinhaber ebensoviel dem Ge-
schäftsfreunde schuldet oder bei diesem
gut hat, braucht als selbstverständlich
nicht erst gebucht zu werden. Das ist der
Standpunkt der einfachen Buchhaltung.
Nun aber denken wir uns, der Geschäfts-
inhaber wolle ebenso wie für seine Ge-
schäftsfreunde im Hauptbuche auch eine
Rechnung, ein Konto für sich selber an-
legen, so würden wir jeden Geschäftsvor-
fall, der auf dem Konto der Geschäfts-
freunde steht, auch auf dem Konto des
Inhabers finden, nur auf der entgegen-
gesetzten Seite. Nun aber legt der In-
haber für sich nicht ein solches Konto an;
es würde bei seiner Unübersichtlichkeit
vollkommen zwecklos sein. Er legt viel-
mehr eine ganze Reihe von Konten für
sich an, deren Zahl an sich unbegrenzt
ist und diktiert wird von dem Willen, über
irgendeinen Geschäftsgegenstand oder
Geschäftszweig sich besondere Rechnung
zu legen. Diese Konten für sich selber
wird der Inhaber nun nicht mit seinem
persönlichen Namen bezeichnen, sondern
mit einem Sachnamen; jedes Sachkonto
führt also Rechnung über den Geschäfts-
inhaber selbst, darüber, was er gut hat
oder schuldet bei seinen Geschäftsfreun-
den, die ihrerseits ebensoviel schulden
oder gut haben bei ihm. So wird er ein
Warenkonto anlegen, das er, wenn es
Rechnung über verschiedene Warengat-
tungen legt, auch wohl als Generalwaren-
konto bezeichnet. Genügt ihm das nicht,
so stellt er eine Rechnung für jede Waren-
art auf, ein Kaffeekonto, ein Teekonto
usw; auch jede Art kann er noch wieder
teilen, z. B. Javakaffeekonto, Santos-
kaffeekonto; der Bankier legt vielleicht
nicht bloß ein Wechselkonto an, vielmehr
je ein besonderes für inländische und aus-
ländische, teilt auch etwa jene noch wie-
der in Platzwechsel und Rimessen; statt
eines einheitlichen Inventarkontos wird
z. B. eine Brauerei anlegen je ein Konto
für: Maschinen, Bureauutensilien, Pferde,
Wagen, Gebinde, Flaschen, Kannen usw.
Je größer der Betrieb, desto empfehlens-
werter wird eine weitgehende Sonderung
sein; jedes Konto weist den Gewinn, Ver-
lust an dem auf ihm verbuchten Geschäfte
nach. Wie nun das gedachte eine Konto
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des Geschäftsinhabers mit Debet und Cre-
dit, Soll und Haben, gleich denen seiner
Geschäftsfreunde überschrieben wird, so
auch die Sachkonten; steckt doch hinter
jedem dieser der Inhaber selbst. Wenn
ein Sachkonto schuldet, so schuldet eben
jener, und weil er schuldet, wenn er emp-
fangen hat, so schuldet das Sachkonto,
wenn die Sache vermehrt ist, wenn z. B.
das Warenlager vergrößert ist; es hat da-
nach gut, wenn das Lager abgenommen
hat; der Gewinn gehört demgemäß als
Mehrung ins Soll, der Verlust ins Haben.
Die Vorstellung, daß ein Warenkonto
schuldet (gut hat), stößt auf viel Schwie-
rigkeiten;; sie zu beseitigen, bedarf es nur
des Gedankens: das Warenkonto ist die
Rechnung für den Inhaber selbst; wie der
Kunde für den Empfang einer Ware schul-
det, so schuldet auch der Geschäftsin-
haber, d. h. sein Warenkonto für einen
Empfang usw; die Hereinnahme einer
Ware wird also wie die Einnahme von
Geld auf Kassenkontosoll, so auf Waren-
kontosoll gebucht, der Ausgang von
Waren, wie die Ausgabe von Geld, auf
Haben. Einen Rechtsverständigen insbe-
sondere erinnert die Vorstellung des
schuldenden Warenkontos, Warenlagers
an alltägliche Vorfälle im Rechtsleben:
ein Grundstück ist mit einer Grundschuld
‚belastet, auf ihm haftet eine Hypothek;
zum Vergleich mit dem gut habenden
Warenkonto genügt der Hinweis auf die
subjektiv dinglichen Rechte. Aber nicht
allein für seine einzelnen Sachgattungen
legt der Inhaber Konten an, sondern auch
für sie alle zusammen, d. h. für sein im
' Geschäft arbeitendes Kapital, dem er zwei
. Konten widmet, die er als Kapitalkonten
den Geschäftskonten gegenüberstellt. Ein-
mal will er Rechnung haben über sein Ka-
pital, wie es sich gewissermaßen außer-
halb des Geschäftes ausnimmt; dieses Ka-
pitalkonto hat grundsätzlich nur drei Zif-
fern: Anfangsbestand, Mehrung (Minde-
rung), Schlußbestand. Im Endergebnis
gleich ist dann das zweite Kapitalkonto,
genannt Bilanzkonto, das auch das Kapi-
tal zeigt, aber so wie es sich im Geschäft
ausnimmt, d. h. geschieden nach seinen
verschiedenen Gattungen; jenes Konto
zeigt nur eine Größe, dieses viele Einzel-
werte, Geld, Waren, Wechsel, Ausstände
usw. Beide Konten zeigen den Vermö-
gensstand, die nun folgenden Geschäfts-
konten die Vermögensbewegung. Sofern