Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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sie diese Bewegung an Beständen auf- 
zeigen, heißen sie Bestandskonten, so für 
Geld, Waren usw, soweit sie die Bewe- 
gung an den Ergebnissen, Gewinn oder 
Verlust zeigen, heißen sie Erfolgskonten. 
Es gibt nur ein Erfolgskonto, das Ge- 
winn- und Verlustkonto, das aber zu 
seiner Entlastung Hilfskonten erhält, die 
die Gewinne (Verluste) ihm gesammelt 
zuführen. So kann man jede Lohnzahlung 
ihm zur Last schreiben, tut aber besser 
daran, das erst auf einem Lohnkonto zu 
tun; der Jahresausgleich, der ihm gutge- 
schrieben wird, kommt dann in einer 
Summe ins Soll des Gewinn- und Ver- 
lustkontos. 
Aber beginnen wir wieder mit der 
Sammlung der Geschäftsvorfälle, die 
genau so wie bei der einfachen Buchhal- 
tung in zwei Geschäftsbüchern erfolgt, 
Memorial und Kassenbuch. Nur ist die 
Form der Einträge ein wenig verändert; 
wir wissen, daß in der Doppelbuchhaltung 
für jeden Geschäftsvorfall zwei Konten 
bedacht werden, eines für den Geschäfts- 
inhaber selbst, das aber in eine Reihe 
sachlich benannter Konten zerfällt, und 
das Konto für den Geschäftsfreund; an- 
dererseits: bestehen für den Geschäfts- 
inhaber selbst mehrere (Sach-)Konten, so 
können sie auch einander gegenübertre- 
ten. Wenn z. B. für 1000 in bar Ware 
gekauft ist, hat das Vermögen selbst 
keine Veränderung erfahren, nur seine 
Zusammensetzung, und diese Verände- 
rung muß gebucht werden, die Ausgabe 
auf Kassenkonto „Haben“, der Eingang 
auf Warenkonto „Soll“, wie wenn ein Ge- 
schäftsfreund die Ware auf Kredit ge- 
geben hätte und der Vorgang auf die 
Habenseite seines Kontos gebracht wäre; 
wie hier der Geschäftsfreund, so hat dort 
die Kasse gegeben. 
Danach zeigt das Memorial für jeden 
Vorfall zwei Konten, statt des einen Kon- 
tos bei der einfachen Buchhaltung; außer 
dem Konto des Geschäftsfreundes wird 
das (Sach-)Konto des Geschäftsinhabers 
selbst gebracht und stets das schuldende 
Konto vorangestellt, so daß die Bezeich- 
nung Soll erspart wird. Wandeln wir das 
obige Memorial in die Form der doppel- 
ten Buchführung um — es stände nichts 
im Wege, diese Umwandlung zu unter- 
lassen; sie erleichtert nur den Übertrag —, 
so lesen wir: A. in Z. schuldet an den 
Geschäftsinhaber für Ware; und der Ge- 
  
Buchführung, kaufmännische. 
schäftsinhaber schuldet an B. in Y. für 
Ware; ebenso schuldet er an A. in Z. für 
Zinsen usw. Setzt man statt des Ge- 
schäftsinhabers sein Konto, so erhält man 
folgende Form: 
Memorial. J1 
H.B. Oktober 1908, 4:9 
914 | 4.|| A, in Z. | 
an Warenkonto 
für gesandte......... 
  
Warenkonto 
an B. in Y. 
für empfangene, ...... 
149 | 7. 
  
Zinsenkonto 
an A, in Z, 
für 2 v, H. Skonto seiner 
Zahlung von heute . . . | 3% 
20,9 | 10, 
  
B. in Y. 
an Warenkonto 
für 1 v. H. Dekort seiner 
Forderung 
914 | 11. 
  
93 
H.B. 
9/16 | 11.1 B. in Y. 
an Akzeptenkonto 
für mein Akzept . . . . ||800| — 
  
C. in X. 
an Warenkonto 
sandte ihm auf Bestellung 
10/14 | 16, 
  
A. in Z. 
an Warenkonto 
sandte ihm bestellte... . 
9/14 | 23, 
  
Wechselkonto 
an A. in Z. 
empfing von ihm 1 Wechsel 
über 
16/9 | 29, 
  
  
  
  
Der Dekort konnte auch dem Gewinn- 
und Verlustkonto gutgebracht werden, 
das Ergebnis ist dasselbe. 
Im Kassenbuch werden auch stets zwei 
Konten angeredet; das eine ist aber 
stets das Kassenkonto, folglich und weil 
das Kassenbuch schon die Form eines 
Kassenkontos hat, wird ausdrücklich nur 
das andere Konto genannt; die Anfangs- 
bestände werden dem Bilanzkonto ent- 
nommen, die Schlußbestände ihm wieder 
zugeführt, s. unten: ‘
	        
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