Calvin — capitula.
schuf er sich durch seine Sittenstrenge
auch Feinde, deren Zahl schnell wuchs
und die es 1538, als einige kirchliche Strei-
tigkeiten unter den Reformierten auf die
Spitze getrieben worden waren, durchzu-
setzen wußten, daß er wie auch die Pre-
diger Farel und Corauld (Caraud) aus der
Stadt gewiesen wurden. Cv brach nach
Basel auf und ging von da nach Straßburg,
wo er Prediger der reformierten Ge-
meinde wurde, auch an der dortigen Uni-
versität theologische Vorlesungen hielt.
Von Straßburg aus, wo er übrigens mit
einer Witwe Idelette von Bures die Ehe
schloß, trat er mit den deutschen Refor-
matoren in Verbindung. So kam er auf
den Religionsgesprächen zu Worms und
Regensburg namentlich zu Melanchthon
in Beziehung.
Indessen hatten sioh die Genfer, welche
die Vertreibung ihrer reformierten Pre-
diger bereuten, mehrmals mit der Bitte
um Rückkehr an Cv gewendet. Im Jahre
15411 kam er diesem ihrem Wunsche nach,
um alsbald die Genfer Kirchen- und
Staatsregierung von Grund auf zu refor-
mieren. Er schuf die sog Presbyterialver-
fassung. Die Gemeinde wählte Älteste,
um ihre Angelegenheiten zu leiten. Außer-
dem bestand ein aus zwölf weltlichen und
sechs geistlichen Mitgliedern zusammen-
gesetztes Konsistorium, an dessen Spitze
Cv selbst zu stehen pflegte und dem vor
allem die Funktionen eines Sittengerichts
oblagen. Die ungemeine Sittenstrenge
aber, die Cv hierbei neuerdings walten
ließ, schuf ihm bald abermals zahlreiche
Feinde. Es entstand die Libertinenpartei,
die aber diesmal offiziellen Einfluß nur in
schwachem Maße erlangte. Immerhin
versuchte sie im Jahre 1555 einen Auf-
ruhr, der damit endete, daß eine Anzahl
ihrer Führer hingerichtet wurde. Schon
vorher aber, 1553, hatte Cv bewiesen, daß
er gesonnen war, seine religiöse Meinung
nötigenfalls mit den allerschärfsten Mit-
teln zu vertreten. Am 27. Okt 1553 fand
in Genf die Hinrichtung Michael Servets
statt, der sich durch seinen Angriff auf die
Lehre von der Dreieinigkeit verhaßt ge-
macht hatte und dessen Verurteilung zur
Todesstrafe auf dem Scheiterhaufen nicht
zuletzt auf den Umstand zurückzuführen
war, daß Calvins an ihm vorgenommene
Bekehrungsversuche ohne Erfolg blieben.
Im Jahre 1558 wurde auf Cvs Anregung
in Genf ein Gymnasium errichtet, aus dem
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bald darauf eine Universität hervorging,
die hernach den Zentralpunkt für die Be-
strebungen der reformierten Kirche bil-
dete.
Cv starb in Genf am 27. Mai 1564.
Heiz Calvins kirchenrechtliche Ziele, Theol Zeitschrift
aus der Schweiz 10 98; Choisy La th£ocratie A Gendve
au temps de Calvin, 97; Calvini overa, edd. Baum, Cu-
nitz, Reuß, im Corp Ref, 59 Bde, 84-00; Erichson
Bibfiographia Calviniana, 00; Kampschulte Joh. Calv.
8, 69-99; L’Etat chrätien A Geneve au temps de Th. de
Bexre, 038. Vgl auch die Lehrbücher von Frantz, Fried-
berg, Sohm und Zorn. Knetsch.
Calvo, Carlos, * 26. Febr 1824 zu Bu-
enos Aires, war lange im diplomatischen
Dienste seines Vaterlandes tätig und }
am 4. Mai 1893 in Paris. Er gehört zu
den Mitbegründern des Institut de droit
international und hat in seinen völker-
rechtlichen Werken die Wissenschaft des
positiven Völkerrechtes vielfach berei-
chert.
Er veröffentlichte u. a.: Recueil complet des
traites . . . et autres actes diplomatiques de tous
les Etats de l’Amerique latine compris entre le
golfe de Mexique et le cap Horn depuis 1493
usqu’a nos jours, Paris 62-69, 11; Annales
historiques de la Revolution de l’Amerique latine
depuis 1808, Paris 64—67, 5; Le droit inter-
national theorique et pratique, 1—5#, 6'5, Supple-
ment general, Paris, Berlin 87”—%;; Dictionnaire
de droit international public et prive, Berlin,
Paris 85, 2. Bogeng.
cambium Wechsel (s. d.).
camera apostolica s. curia Romana.
camerlengo ist ein Kardinal, der sede
vacante das Kardinalskollegium leitet.
Canada, englische Kolonie mit eigener
Verfassung, s. Hamilton bei Posener
Staatsverfassungen des Erdballs, 1909.
cancellaria apostolica s. curia Ro-
mana.
candidatus (RR), ein weißgekleideter
kaiserlicher Beamter (quaestor).
canon s. Corpus juris canonici.
canonisatio (kathKR), Heiligspre-
chung.
Canton, Einzelstaat der Schweiz (s.d.).
capacitas (RR), Fähigkeit, aus einem
bestimmten Nachlasse etwas zu erwer-
ben; s. Erbfähigkeit.
capella, kleines Heiligtum, so genannt
nach der capa des heiligen Martin von
Tours; vgl KlHandb 1 308. P.
capellanus, Kaplan.
capite censi, der Kopfsteuer unter-
worfen, nach der servianischen Verfas-
sung die Angehörigen der 193. Zenturie.
Capito s. Sabinianer.
capitula (deutschR) sind königliche
Verordnungen in der Zeit der Karolinger;
die einzelne Verordnung hieß capitulare