334 constitutiones principum
Wirksamkeit. — 4. Mandata, allgemeine
Dienstanweisungen.
Constitutiones apostolicae, acht
Bücher angeblicher Satzungen der Apo-
stel; wahrscheinlich im 5. sc aus zwei
älteren Sammlungen, Jıduoxuila Twv
anootöAwv aus dem 3. sc und Sıdayn xvolov
dıa TWv unooroAwr Toic EIvsoıw aus dem
2, sc entstanden. — Kuvovec tiov anooroAwr,
eine Sammlung von 50, später 85 Num-
mern; durch das concilium trullanum 692
anerkannt, auch von der griechischen
Kirche als echt angesehen; hingegen von
der römischen Kirche verworfen. Sie wur-
den später durch Dionysius in Geltung ge-
bracht.
constitutum debiti (alieni oder pro-
prii) ist das Versprechen, eine bestehende
Schuld künftig zu zahlen; klagbar mit der
actio de pecunia constituta (a. constitu-
toria).
constitutum possessorium s. Be-
sitz, POsSessio.
consuetudo, Gewohnheitsrecht (s. d.).
consul (RRG), der nach Vertreibung
des Königs eingesetzte höchste Beamte
Der c fungiert, gleichzeitig mit seinem
Kollegen, ein Jahr; jeder c hat das ius in-
tercedendi gegenüber dem Kollegen.
contractus (RR) ist der klagbare Ver-
trag mit causa civilis (s. d.). — c aesti-
matorius Trödelvertrag (aut rem aut aesti-
mationem reddere); — c mohatrae, ein
dem mutuum (s. d.) ähnliches Geschäft.
contradictio s. Kognitionenverfahren.
contrectatio s. Privatdelikte.
contubernium, Sklavenehe.
contumax non appellat s. Kogni-
tionenverfahren.
contumelia, Schimpf; dem Beleidig-
ten steht die actio iniuriarum zu.
conubium (RR), die Fähigkeit, eine
Ehe des ius civile abzuschließen, s. nup-
tiae.
conventio s. Bedingung, pacta.
Copyright. Auf Grund des Gesetzes
vom 4. März 1909, in Kraft vom 1. Juli
1909, besteht in den Vereinigten Staaten
von Amerika ein Schutz der ausländischen
Schriftwerke (ohne Herstellungszwang in
den USA), wenn das Buch (auf dem Titel-
blatt oder dessen Rückseite) den Vermerk
Copyright (nebst Name des Schutz-
suchenden und Jahreszahl) trägt und
beim Urheberrechtsamt zwei vollständige
Exemplare der besten Ausgabe hinterlegt
werden. Der Schutz dauert 28 Jahre.
— Corpus iuris canonici.
cOrTpus s. possessio.
corpus Catholicorum und Evange-
licorum (deutschR); seit 1648 spaltete
sich der Reichstag in das c, wenn Reli-
gionssachen zu beraten waren (itio in par-
tes); zwischen beiden war nur amicabilis
compositio möglich.
Corpus iuris canonici besteht aus
zwei Hauptteilen: dem Corpus iuris cano-
nici clausum und dem Corpus iuris cano-
nici non clausam; es führt die Bezeich-
nung c seit 1671. Die Teilung in ein clau-
sum und non clausum wird auf ein lin-
guistisches Mißverständnis zurückgeführt;
es hieß im Baseler Konzil: reservationibus
papae in corpore iuris expresse clausis,
päpstliche Vorrechte sind ausdrücklich
drücklich ausgenommen. — Rezipiert für
das Privatrecht ist nur das corpus clau-
sum. Für die Kirche ist gewohnheitsrecht-
rechtlich auch das corpus non clausum re-
zipiert; jedoch ist zu beachten, daß die
Kirche aus dem Decretum und den Extra-
vagantensammlungen nur das als Recht
gelten läßt, was wirkliches Gesetz (nicht
private Meinungsäußerung) ist.
I. Das Corpus iuris canonici clausum hat
vier Teile.
1. Decretum Gratiani. Der Kamaldulen-
sermönch Magister Gratianus, aus dem
Kloster St. Felix in Bologna, lehrt als
erster das Kirchenrecht als selbständige
Wissenschaft (getrennt von der Theolo-
gie). Da der Rechtsstoff zerstreut war,
verfaßte er zwischen 1139 und 1142 für
seine Schüler einen systematischen Grund-
riß, in dem er die Quellenstellen durch
seine Lehren (dicta Gratiani) erläutert und
berichtigt. Ursprünglicher Titel des Bu-
ches: Concordia discordantium canonum.
Die Teile des Decretum sind: 1. Pars 1:
101 distinctiones über Rechtsquellen und
Verfassungsrecht; in jeder distinctio sind
canones. Zitiert wird: c 1 D2 = canon 1
distinctio 2. — 2. Pars Il: 36 causae,
Rechtsfälle des äußeren Kirchenrechtes,
jede causa zerfällt in quaestiones (an-
geknüpfte Fragen), jede quaestio in cano-
nes (Antworten auf die Frage). Zitiert
wird c 1C 2 qu 1 = canon 1 causa 2
quaestio 1. — Die causa 33 quaestio 3
bildet einen eingeschobenen tractatus de
poenitentia (Buße). Die quaestio lautet:
an sola contritione (Zerknirschung) cor-
dis crimen possit deleri (wieder gut ge-
macht werden)? Der Traktat zerfällt in
7 distinctiones, diese wieder in canones.