Curia Romana — Dämmerzustände.
Gnadensachen in foro externo ist die da-
taria apostolica, in foro interno die poeni-
tentiaria apostolica zuständig. Für außer-
ordentliche Gnadensachen bestand früher
die signatura gratiae. — Für auswärtige
Angelegenheiten besteht die secretaria
status unter dem Kardinalstaatssekretär.
Den Dienst als Gesandte versehen Geist-
liche, welche als Nuntien oder Inter-
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nuntien bezeichnet werden. S. auch
legati. — Kanzleibehörden sind die can-
cellaria apostolica für Bullen, die se-
cretaria brevium für Breven. — Beamte
der römischen Kurie sind Prälaten, Advo-
katen, Prokuratoren, Protonotare, Notare,
Agenten.
custodia (RR) Obhut, Bewahrungs-
pflicht; s. Verschulden.
D.
D Abkürzung für Digesten; s. Pandek-
ten.
Dachs s. jagdbare Tiere.
Dachtraufe, Traufgerechtigkeit, siehe
Dienstbarkeit.
Dahlmann, Friedrich Christoph, Hi-
storiker, * 13. Mai 1785 zu Wismar, + als
0. Professor in Bonn am 5. Dez 1860.
Von seinen Schriften, die juristische Qebiete
behandeln, sind, neben der Quellenkunde der
deutschen Geschichte, Göttingen 30 (später be-
arbeitet von Waitz, 6. Aufl, hrsg von Steindorff,
Göttingen 94) hervorzuheben: Forschungen auf
dem Gebiete der deutschen Geschichte, Altona
22—23, 3%, und Politik auf den Grund und das
Maß der gegebenen Zustände zurückgeführt®,
erster (einziger) Band, Göttingen 47. Bogeng.
Daktyloskopie s. Fingerabdrucksver-
fahren.
Dambach, Otto, * 16. Dez 1831 zu
Querfurt, trat 1852 in den preußischen Ju-
stizdienst und wurde 1862 Justitiar des
Generalpostamts (Reichspostamts), 1873
a. o. Professor an der Universität. Er }
18. Mai 1899.
Unter seinen Schriften sind hervorzuheben:
Beiträge zur Lehre von der Kriminalverjährung,
Berlin 60; Die preußische Nachdrucksgesetz-
ebung, erläutert, Berlin 63 (mit Heydemann);
ie Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes
betr das Urheberrecht an Schriftwerken, erläutert,
Berlin 71; Das Telegraphenstrafrecht, Berlin 92;
Die Gutachten des preußischen literarischen
Sachverständigenvereins über Nachdruck und
Nachbildung aus den Jahren 1864-73, Leipzig 74;
Das Nachdrucksgesetz, erläutert, Berlin 7/1; Das
Musterschutzgesetz vom 11. Jan 1876, erläutert,
Berlin 76; Das Patentgesetz für das Deutsche
Reich, Berlin 77; Gesetz über das Postwesen
des Deutschen Reiches®, Berlin 00 (Nachtrag 04);
Der deutsch- französische Literaturvertrag vom
19. April 1883, Berlin 83. Bogeng.
Damhouder, Josse, * 25. Nov 1507 zu
Brügge, spätestens seit 1536 consiliarius
pensionarius (beratender assessor des
judex) seiner Vaterstadt, seit 1551 Gene-
ralzahlmeister der niederländischen Fi-
nanzverwaltung. Er } 22. Jan 1581 in
Antwerpen.
Hauptwerke (zugleich flämisch, französisch,
Posener Bechtslexikon I.
lateinisch geschrieben): Practica rerum crimi-
nalium, erste lateinische Ausgabe Antwerpen 1554
(Ausgabe letzter Hand aus dem Nachlaß 1601),
erste französische Louvain 1555, erste flämische
1554; Praxis rerum civilium, Antwerpen 1569
u. ö.), französisch Antwerpen 1572, flämisch
Haag 1626; dazu Enchiridion parium aut similium
utriusque juris, Antwerpen 1569. Bogeng.
Damm, strafrechtlich geschützt gegen
Beschädigungen, S 305 (Sachbeschädi-
gung), S 321 (gemeingefährliches Verge-
hen bzw Verbrechen.)
Dämmerzustände bezeichnen dieje-
nigen Vorgänge des geistigen Lebens, in
welchem diese als nicht mehr dem Ich zu-
gehörige erkannt werden. Das Selbstbe-
wußtsein ist ausgeschaltet. Ausge-
schliffene Bahnen vermitteln die auf
augenblickliche Sinneswahrnehmungen
ausgeführten Handlungen. Es besteht ein
Mangel von Hemmungsvorstellungen. In
derlei Zuständen können die Kranken
Reisen unternehmen, Einkäufe machen,
Geld richtig zahlen und herausgeben,
ohne daß ihr Ich sich all dessen bewußt
wird. Diebstahl, Desertion, Wander-
drang, Exhibitionismus (Entblößung der
Oenitalien auf der Straße), Gewalttätig-
keit können strafrechtliche Ahndungen
herbeiführen, ohne daß das Individuum,
weil sein Selbstbewußtsein ausgeschaltet
war, von all den Straftaten ein Bewußt-
sein gehabt zu haben braucht. Beim
epileptischen Dämmerzustand werden
häufig mit einer gewissen Gleichmäßig-
keit, stereotypisch ausgeführte Hand-
lungen beobachtet. Eine Erinnerungs-
fähigkeit ist nur ausnahmsweise vorhan-
den, das Häufigste ist völlige oder teil-
weise Amnesie. Dämmerzustände mit
Halluzinationen (Sinnestäuschungen) ge-
mischt heißen Traumzustände. Dämmer-
zustände der alkoholistischen Psychose
nennt man Trance. Dämmerzustände, die
vorzugsweise in der Nacht auftreten und
mit Herumwandeln gepaart sind, heißen
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