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ben war. Man unterscheidet zwischen
frischer und alter D(e)f(loration.. Die
erstere läßt die Zeichen der Zerreißung
des Hymens noch nachweisen (Wunde
desselben oder Blutunterlaufung, leichte
geschwürige Beschaffenheit der Riß-
stelle, ev Blutung aus dieser); da Hy-
menalrisse leicht heilen, so ist nach we-
nigen Tagen bereits die Df als eine alte
anzusehen; hierbei sind die Hymenalrisse
bereits vernarbt und derart bisweilen in
ihrem Aussehen, daß sie von natürlichen
Einkerbungen schwer unterscheidbar
sind. In diesem Zustande kommen sie
auch erst meist zur Untersuchung. Daher
sind bei dieser die subjektiven Angaben
der deflorierten Person mit in Betracht zu
ziehen. Diese werden meist als Schmer-
zen im Scheideneingang, schweres Gehen,
erschwertes Urinieren, erschwertes Sitzen
und Spreizen der Beine geschildert. Bei
der Df wird das Jungfernhäuchen nur ein-
gerissen. Starke Blutungen können dabei
vorkommen; fehlte die Blutung, so ist
daraus nicht etwa auf bereits vorherge-
gangene Df zu schließen. (Dehnbarkeit
des H.) Bestehende Risse im Hymen
weisen stets darauf hin, daß ein Gegen-
stand gewaltsam in die Scheide einge-
drungen ist. Die häufigsten Risse finden
sich rechts oder links oder rechts und
links neben der Mittellinie hinten, bis-
weilen auch vorn neben dieser. Eine Lä-
sion des Hymen, eines diaphragmatisch
den Scheideneingang versperrenden Häut-
chens (Membran), braucht nicht durch ge-
setzwidrigen Beischlaf verursacht zu sein,
sie kann auch durch den gewaltsam einge-
brachten Finger eines anderen Individu-
ums entstehen (bei Kindern häufig, an
denen Gewalt geübt worden); indessen
selbst hier muß man Vorsicht üben, da
auch dergleichen Läsionen durch den eige-
nen Finger des Kindes geschehen sein
könnten, wenn z. B. juckender Ausschlag,
Würmer oder dgl m. Manipulationen des
Kindes an seinem Geschlechtsteil veran-
lassen. Dagegen wird Onanie nur aus-
nahmsweise hierfür heranzuziehen sein.
Cohn.
Deflorationsanspruch, irrtümliche
Bezeichnung des Anspruches aus B 1300;
siehe Verlöbnis.
Degeneration bezeichnet die Ab-
weichung vom allgemeinen Typus. „Ent-
artet ist der, welcher vererbbare Abwei-
chungen vom Typus zeigt.“ (Moebius.)
Defioration — Degradation.
Hierzu ist jedoch zu bemerken, daß ein
„geistiger Kanon‘ bis heute durchaus
noch kein gesicherter Besitz für uns ist.
Nur die Häufung von körperlichen Dege-
nerationszeichen an ein und demselben
Individuum gestattet die Annahme, daß
auch dessen Funktionen in geistiger Hin-
sicht von der Form abweichen werden
und eine Degeneration d. i. eine unharmo-
nische, ungleichmäßige Ausbildung der
einzelnen psychischen Qualitäten bzw
der geistigen Entwicklung vorliegt. Als
Degenerationszeichen sind hervorzuhe-
ben: Anomalien an den Ohren; ver-
schiedene Anheftung der Ohren nach vorn
oder hinten, verschiedene Größe, Ange-
wachsensein der Ohrläppchen, Henkel-
ohren, Spitzohren etc; an den Augen: Feh-
len der Regenbogenhaut (Iris), mehrere
Öffnungen in dieser, verschiedene Fär-
bung derselben, exzentrische Lage der
Pupillen usw; an den Lippen Hasen-
scharte; am harten Gaumen: hoher, stei-
ler, spitzbogenartig gewölbter Gaumen;
an den Zähnen: Form, Größe und Zahl
derselben; an den Händen und Füßen:
Vermehrung oder Verminderung der Zahl
der Zehen bzw Finger; an der Haut: über-
mäßige Haarentwickelung, abnorme Be-
haarung der Geschlechtsteile, Mangel des
Kopf- und Barthaares im jugendlichen
Alter, verwachsene Augenbrauen, früh-
zeitiges Ergrauen und Ausfallen der
Haare; Überzahl der Brustwarzen; am Ge-
nitale: Epispadie, Hypospadie, Kryptor-
chismus usw usw. Psychische Degenera-
tionszeichen sind: Stottern, Migräne,
Krämpfe, Lähmungen, Bettnässen, früh-
zeitige Neigung zu Lügen und Phantaste-
reien, vereinzelte Halluzinationen u. ä.
Da diese Degenerationszeichen vereinzelt
sich bei ganz gesunden, ja geistig hoch-
stehenden Personen finden können, so
ist nur auf ihre Zahl bei dem einzelnen In-
dividuum Wert zu legen; sonst sieht man
schließlich überall nur noch „Degene-
rierte‘“!
Dr P. J. Möblus Über Entartung, Grenziragen des
Nerven- und Seelenlebens 00 Heft III; DrJ. L.A. Koch
Abnorme Charaktere, Grenzfragen 08 Heft V. Cohn.
Degradation, militärische Ehrenstrafe,
teils geboten, teils zulässig, für Unteroffi-
ziere mit und ohne Portepee, tritt teils von
Rechts wegen ohne besonderen Richter-
spruch, teils auf Grund gerichtlicher Ver-
urteilung ein, ist milder als Versetzung in
die zweite Klasse des Soldatenstandes, hat
den Rücktritt in den Gemeinenstand und