Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Dionysius Exiguus — Direkte Reichssteuern. 
sind die 50 canones apostolorum und die ; vergiftung auf. 
Schlüsse der Synoden von Chalcedon, 
Sardica, Karthago enthalten. Im Anfange 
des 6. sc sammelt Dionysius päpstliche 
Dekretalen des 5. sc. Beide Sammlungen, 
verbunden und vermehrt, erlangen im 
Abendlande große Bedeutung. Eine Aus- 
gabe hiervon schenkt Papst Hadrian |. 
774 dem Kaiser Karl, Codex Hadrianeus 
oder collectio Dionysio-Hadrianea; auf 
canonum verkündigt. 
Diözesanstatuten s. 
katholisches. 
Diphtherie s. unter Seuchengesetz- 
gebung. 
diplomata (DtschR), Königsurkun- 
den, placita, indiculi, sind öffentliche Ur- 
kunden; da sie einen Befehl des Königs 
enthalten, sind sie unanfechtbar und un- 
scheltbar; die Schelte wäre Hochverrat. 
veLB runner DROesch 1? 566. P. 
iplomaten s. Gesandte. 
Diplomatische Kritik s. Kritik. 
Dipsomanie (periodische Trunksucht 
der Quartalssäufer) ist nach Kraepelin, 
Aschaffenburg und Gaupp als eine Vari- 
ante der Epilepsie aufzufassen ; sie besteht 
in der periodisch auftretenden Sucht, al- 
koholische Getränke zu konsumieren. 
Ohne äußere Veranlassung werden sonst 
ernste und solide Menschen in der Stim- 
mung verändert, mürrisch, verdrießlich, 
laufen von Hause fort und suchen und fin- 
den Erleichterung im Alkoholgenuß. Der 
Dipsomane verkauft oder versetzt alles, 
was er erlangen kann, um seinen Trieb zu 
befriedigen. Diebstahl und Erpressung 
kommen hierbei vor. Frauen verfallen in 
solchen Zuständen der Prostitution. Wäh- 
rend der Alkoholist, der unverweilt ge- 
wohnheitsmäßige Trinker, eine gewisse 
Lustigkeit bei seinen Exzessen zeigt, ist 
der Dipsomane im Anfall geradezu unge- 
sellig; er sitzt still da und weist häufig 
brutal jede Einmischung zurück. Auch 
pflegt der gewöhnliche Rausch auszublei- 
ben. Manche Dipsomanen begehen in 
ihrem Zustand impulsiv unsittliche Hand- 
lungen. Die Qualität des genossenen Ge- 
tränkes ist dem Dipsomanen gleichgültig. 
Er beklagt häufig selber seine Willens- 
losigkeit, vermag sie aber nicht zu beherr- 
schen. Nach Tagen oder Wochen hört der 
Anfall auf und hinterläßt mehr oder we- 
niger starke Erinnerungstrübung. Auch 
dann erst treten die Folgen der Alkohol- 
Kirchenrecht, 
  
' flußbar, 
359 
Häufig leidet auch der 
Charakter des Dipsomanen, der, wie der 
Epileptiker, egoistisch, pedantisch, beein- 
selbstgefällig usw sich zeigt. 
Nicht selten tritt Delirium tremens auf, 
körperliche und geistige Schwäche bilden 
das Stadium des Überganges zur Gene- 
sung, die nach einigen Wochen oder Mo- 
naten wieder durch einen neuen Anfall un- 
: terbrochen wird. Die akute Alkoholintoxi- 
dem Reichstage zu Aachen 802 als codex 
  
kation kann aber bisweilen auch den Tod 
zeitigen. Wenn auch nach der gegebenen 
Schilderung eine Ähnlichkeit mit den 
Dämmerzuständen der Epilepsie nicht ab- 
zuweisen ist, so ist doch die Dipsomanie 
auch bei anderen Psychosen beobachtet, 
so bei der periodischen Manie, der Hyste- 
rie, der hypochondrischen Melancholie; 
auch Fälle von Imbezillität mit zeitwei- 
ligen Erregungszuständen geben Anlaß zu 
dem Triebe des Genusses geistiger Ge- 
tränke und deren maßlosem Gebrauche. 
R. Gaupp Die Dipeomanie, 01. Cohn. 
Direkte Reichssteuern, Zulässigkeit 
von —. Da das Reich seine Verfassung 
jederzeit selbst ändern kann, so bedeutet 
die neuerdings häufig erörterte Frage 
nach der Zulässigkeit direkter Reichs- 
steuern nur, ob das Reich ohne Verfas- 
sungsänderung solche Steuern einführen 
kann. Die Antwort lautet kurz dahin: Das 
Reich ist auch ohne Verfassungsänderung 
formell befugt, direkte Reichssteuern ein- 
zuführen; es muß aber aus Gründen, die 
mit den Grundgedanken der Reichsver- 
fassung eng zusammenhängen, die Aus- 
übung dieser formellen Befugnis auf den 
Fall äußerster eigener Notlage be- 
schränken. 
R 4 Ziff 2 überweist der Gesetzgebung 
des Reichs unterschiedslos „die für die 
Zwecke des Reichs zu verwendenden 
Steuern‘. Hierunter sind direkte und indi- 
rekte Steuern zu begreifen. Der verfas- 
sungberatende Reichstag hat ausdrücklich 
die nach dem Regierungsentwurfe beab- 
sichtigte Beschränkung dieser Bestim- 
mung auf indirekte Steuern beseitigt. Er 
hat außerdem in Art 70, wo es ihm darauf 
ankam, den nur provisorischen Charakter 
der Matrikularbeiträge klarzustellen, die 
Worte eingefügt: „solange Bundessteuern 
nicht eingeführt sind“ -und hier unter 
Bundessteuern gerade direkte Steuern be- 
griffen im Gegensatz zu den Zöllen und 
den gemeinschaftlichen Verbrauchssteu- 
ern, welche von vornherein dem Bunde
	        
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