Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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Eisenhart, Ernst Ludwig August, 
* 1762, F als o. Professor 1808 zu Helm- 
stedt, besorgte die dritte Bearbeitung des 
Sprüchwörterbuches, das zuerst 1745 als 
Werk Franz Carl Conradis (* 1701, + als 
o. Professor in Helmstedt 1748) erschie- 
nen war: Helmstädt 1792 (4. Bearbeitung 
von K. E. Otto, Leipzig 23). Bogeng. 
Eisernviehvertrag, contracius soci- 
dae, Pachtvertrag mit der Abrede, daß der 
Pächter abgehende Stücke des Inventars 
zu ersetzen hat: Eisern Vieh stirbt nie. 
Eistaucher s. Taucher, Hauben- 
taucher. 
Eisvögel nicht jagdbar: $ 1 Wild- 
schonGes vom 14. Juli 1904 (Hannover), 
$ 1 JagdO vom 15. Juli 1907. Abschuß 
durch den Fischereiberechtigten: Art IV 
FischerGes vom 30. März 1880, GesS 229; 
vgl prJagdO 67. Stelling. 
Eiter ist eine gelbliche, rahmige Flüs- 
sigkeit, welche, mikroskopisch betrachtet, 
eine außerordentlich große Menge weißer 
Blutkörperchen enthält. Diese zerfallen 
allmählich und lösen durch eine Art von 
Fermenten, die in ihrem Zellleib enthalten 
sind, das umliegende Gewebe auf. Die 
Hauptursache der Eiterung sind bestimmte 
Mikroorganismen; zwar gelingt es auch 
experimentell, durch Einspritzung chemi- 
scher Stoffe (Terpentin, Petroleum usw) 
Eiterung hervorzurufen; doch bleibt hier- 
bei die Entzündung stets auf den Ort der 
Einspritzung beschränkt. Sachs. 
Ekchymose (eigentlich Saftaustritt) 
stellt eine, durch Blutaustritt in das Unter- 
hautzellgewebe und in die Zwischen- 
räume der Muskeln, auf der Haut sich zei- 
gende Veränderung dar, die sich in Ge- 
stalt größerer oder kleinerer bräunlich- 
rötlicher Flecken von unregelmäßiger 
Ausbreitung zu erkennen gibt. Ekchy- 
mosen (Sugillationen, Extravasate) kön- 
nen an den verschiedensten Organen auf- 
treten; bei Epileptikern nach dem Anfall 
findet man sie häufig auf den Augen- 
lidern, an der Stirn, Wangen usw. Stau- 
ung in den großen Gefäßen, erhöhter 
Blutdruck und abnorme Füllung der Ge- 
fäße bringen sie hervor. Fälle von Er- 
stickung durch Erhängen, Erwürgen, Er- 
drosseln zeigen die Ekchymosen, die nach 
Hofmann „ihre Entstehung dem auf 
der Höhe der Erstickung sich einstellen- 
den vasomotorischen Krampf, dem Ge- 
fäßkrampf, verdanken“. Cohn. 
  
Eisenhart -- Elbzollgerichte. 
Eklampsie sind den epileptischen 
Krämpfen ähnliche Konvulsionen (toni- 
sche und klonische Zuckungen) des gan- 
zen Körpers, die mit Verlust des Bewußt- 
seins und nachfolgendem Coma (Schlaf- 
sucht) einhergehen. Vornehmlich in der 
Schwangerschaft, der Geburt oder erst 
während des Wochenbettes auftretend, 
kann Eklampsie den plötzlichen Tod ge- 
legentliich herbeiführen. Schwanger- 
schaftsniere (Nierenentzündung [Nephri- 
tis]), nekrotische (abgestorbene) Herde in 
der Leber, Gehirnblutung wurden bei der 
Sektion gefunden. Nach Schröder soll 
Eklampsie auf einen Gefäßkrampf im Ge- 
hirn zurückzuführen sein; damit wäre der 
eklamptische Anfall dem epileptischen in 
seiner Entstehung sehr nahe gerückt; 
Gewisses ist jedoch über beide noch nicht 
hinsichtlich ihrer Ätiologie festgestellt, 
ja Leube hält die Abtrennung beider 
Krankheiten für künstlich. Cohn. 
Elastizität des Eigentums (s. d.). 
Elbe gehört zu den öffentlichen Ge- 
wässern, auf denen die Jagdausübung für 
jedermann unter Beisichführung des vor- 
geschriebenen Jagdscheins, 8 1 Jagd- 
scheinGes vom 31. Juli 1895 — Hanno- 
ver — und $ 29 prJagdO vom 15. Juli 
1907, frei ist. Die Elbe trennt auch den 
Zusammenhang nicht, wenn z. B. aus 
hannoverschen und schleswig-holstein- 
schen Uferflächken ein Provinzial- 
eigenjagdbezirk gebildet werden soll 
und der größere Teil der dafür 
in Betracht kommenden Flächen von 
300 Morgen in der Provinz Hannover 
liegt. JagdO-Novelle vom 7. Aug 1899, 
GesS 151 (für Hannover) und prJagdO 4 
letzter Abs; s. Stelling Die freie Was- 
servögeljagd auf öffentlichen Gewässern 
der preuß Monarchie (Hannover, Hohen- 
zollern); derselbe Hannov JagdGes Kom- 
mentar 58 ff, 66 ff und Zeitschr für Jagdr 
I 197, 306 ff und II 66, 67, OLG Hamburg 
Urteil vom 27. Juli 1904, Celle vom 
3. Juli 1897, GoltdArchiv 46 55; s. auch 
Elbinseln, Gewässer. Stelling. 
Elbinseln sind, soweit sie von der 
regelmäßigen Flut überspült werden, 
Teile des Strombettes und unterliegen da- 
her der allgemeinen Jagdfreiheit nach 
hannoverschem Jagdrecht; s. Elbe. 
Stelllnz. 
Elbzollgerichte. Durch die Elbschiff- 
fahrtsakte vom 23. Juni 1821 und Addi- 
tionalakte vom 13. April 1844 wurden be-
	        
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