430
Eisenhart, Ernst Ludwig August,
* 1762, F als o. Professor 1808 zu Helm-
stedt, besorgte die dritte Bearbeitung des
Sprüchwörterbuches, das zuerst 1745 als
Werk Franz Carl Conradis (* 1701, + als
o. Professor in Helmstedt 1748) erschie-
nen war: Helmstädt 1792 (4. Bearbeitung
von K. E. Otto, Leipzig 23). Bogeng.
Eisernviehvertrag, contracius soci-
dae, Pachtvertrag mit der Abrede, daß der
Pächter abgehende Stücke des Inventars
zu ersetzen hat: Eisern Vieh stirbt nie.
Eistaucher s. Taucher, Hauben-
taucher.
Eisvögel nicht jagdbar: $ 1 Wild-
schonGes vom 14. Juli 1904 (Hannover),
$ 1 JagdO vom 15. Juli 1907. Abschuß
durch den Fischereiberechtigten: Art IV
FischerGes vom 30. März 1880, GesS 229;
vgl prJagdO 67. Stelling.
Eiter ist eine gelbliche, rahmige Flüs-
sigkeit, welche, mikroskopisch betrachtet,
eine außerordentlich große Menge weißer
Blutkörperchen enthält. Diese zerfallen
allmählich und lösen durch eine Art von
Fermenten, die in ihrem Zellleib enthalten
sind, das umliegende Gewebe auf. Die
Hauptursache der Eiterung sind bestimmte
Mikroorganismen; zwar gelingt es auch
experimentell, durch Einspritzung chemi-
scher Stoffe (Terpentin, Petroleum usw)
Eiterung hervorzurufen; doch bleibt hier-
bei die Entzündung stets auf den Ort der
Einspritzung beschränkt. Sachs.
Ekchymose (eigentlich Saftaustritt)
stellt eine, durch Blutaustritt in das Unter-
hautzellgewebe und in die Zwischen-
räume der Muskeln, auf der Haut sich zei-
gende Veränderung dar, die sich in Ge-
stalt größerer oder kleinerer bräunlich-
rötlicher Flecken von unregelmäßiger
Ausbreitung zu erkennen gibt. Ekchy-
mosen (Sugillationen, Extravasate) kön-
nen an den verschiedensten Organen auf-
treten; bei Epileptikern nach dem Anfall
findet man sie häufig auf den Augen-
lidern, an der Stirn, Wangen usw. Stau-
ung in den großen Gefäßen, erhöhter
Blutdruck und abnorme Füllung der Ge-
fäße bringen sie hervor. Fälle von Er-
stickung durch Erhängen, Erwürgen, Er-
drosseln zeigen die Ekchymosen, die nach
Hofmann „ihre Entstehung dem auf
der Höhe der Erstickung sich einstellen-
den vasomotorischen Krampf, dem Ge-
fäßkrampf, verdanken“. Cohn.
Eisenhart -- Elbzollgerichte.
Eklampsie sind den epileptischen
Krämpfen ähnliche Konvulsionen (toni-
sche und klonische Zuckungen) des gan-
zen Körpers, die mit Verlust des Bewußt-
seins und nachfolgendem Coma (Schlaf-
sucht) einhergehen. Vornehmlich in der
Schwangerschaft, der Geburt oder erst
während des Wochenbettes auftretend,
kann Eklampsie den plötzlichen Tod ge-
legentliich herbeiführen. Schwanger-
schaftsniere (Nierenentzündung [Nephri-
tis]), nekrotische (abgestorbene) Herde in
der Leber, Gehirnblutung wurden bei der
Sektion gefunden. Nach Schröder soll
Eklampsie auf einen Gefäßkrampf im Ge-
hirn zurückzuführen sein; damit wäre der
eklamptische Anfall dem epileptischen in
seiner Entstehung sehr nahe gerückt;
Gewisses ist jedoch über beide noch nicht
hinsichtlich ihrer Ätiologie festgestellt,
ja Leube hält die Abtrennung beider
Krankheiten für künstlich. Cohn.
Elastizität des Eigentums (s. d.).
Elbe gehört zu den öffentlichen Ge-
wässern, auf denen die Jagdausübung für
jedermann unter Beisichführung des vor-
geschriebenen Jagdscheins, 8 1 Jagd-
scheinGes vom 31. Juli 1895 — Hanno-
ver — und $ 29 prJagdO vom 15. Juli
1907, frei ist. Die Elbe trennt auch den
Zusammenhang nicht, wenn z. B. aus
hannoverschen und schleswig-holstein-
schen Uferflächken ein Provinzial-
eigenjagdbezirk gebildet werden soll
und der größere Teil der dafür
in Betracht kommenden Flächen von
300 Morgen in der Provinz Hannover
liegt. JagdO-Novelle vom 7. Aug 1899,
GesS 151 (für Hannover) und prJagdO 4
letzter Abs; s. Stelling Die freie Was-
servögeljagd auf öffentlichen Gewässern
der preuß Monarchie (Hannover, Hohen-
zollern); derselbe Hannov JagdGes Kom-
mentar 58 ff, 66 ff und Zeitschr für Jagdr
I 197, 306 ff und II 66, 67, OLG Hamburg
Urteil vom 27. Juli 1904, Celle vom
3. Juli 1897, GoltdArchiv 46 55; s. auch
Elbinseln, Gewässer. Stelling.
Elbinseln sind, soweit sie von der
regelmäßigen Flut überspült werden,
Teile des Strombettes und unterliegen da-
her der allgemeinen Jagdfreiheit nach
hannoverschem Jagdrecht; s. Elbe.
Stelllnz.
Elbzollgerichte. Durch die Elbschiff-
fahrtsakte vom 23. Juni 1821 und Addi-
tionalakte vom 13. April 1844 wurden be-