Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Frankreich — Freie Innung. 
teilung wegen im Vertrag nicht vorge- 
sehener Delikte ausgeschlossen wird. 
Andererseits wird die in älteren Ver- 
trägen konstatierte Nichtauslieferung von 
Bürgern und Angehörigen, von Einwoh- 
nern des ersuchten Staates später ständig 
beschränkt auf Staatsangehörige. Bei An- 
gehörigen dritter Staaten behält sich der 
Asylstaat Benachrichtigung des Heimats- 
staates und die Wahl vor, auch diesem 
ausliefern zu können. 
Als Grundlage wird ein richterliches 
Dokument — früher Versetzung in den 
Anklagezustand, später Verhaftsbefehl — 
erfordert. Auch vorläufige Inhaftnahme 
wird bewilligt. Stets ist der diplomatische 
Weg vorgeschrieben, und soweit für Eil- 
fälle der direkte Verkehr der Behörden 
vereinbart war, ist dies später nach der 
Gründung des Reichs durch instruktio- 
nelle Vorschriften außer Übung gesetzt 
worden. Immer muß die Vermittelung 
des Konsuls zu Hilfe genommen werden. 
Während bei den Verträgen aus den 40er 
Jahren des vorigen Jahrhunderts, mit Aus- 
nahme der nahegelegenen Staaten Preu- 
ßen und Baden, die Erstattung der 
Kosten stipuliert ist, wird davon später 
jeweils Umgang genommen und auf Er- 
satz der bis zur Grenze entstehenden 
Kosten, mit Ausnahme bloßer Durchliefe- 
rungen, ausdrücklich verzichtet. 
Rechtshilfe in Strafsachen wird ge- 
währt. Grosch. 
Frantz, Konstantin, * 12. Sept 1817, 
wurde 1852 Geh Sekretär im Auswärtigen 
Amte in Berlin, war 1853—56 Konsu- 
latsbeamter in Spanien und lebte seit 1857 
als Privatgelehrter in Berlin, seit 1873 in 
Blasewitz, daselbst 1887. 
Er veröffentlichte u. a.: Vorschule zur Phy- 
siologie der Staaten, Berlin 57; Untersuchun- 
en über das europäische Gleichgewicht, Ber- 
ın 59; Kritik aller Parteien, Berlin 62; Die 
Naturlehre des Staates, Leipzig 70; Das neue 
Deutschland Leipzig 71; Der Föderalismus, 
Mainz 79; Die eltpolitik, Chemnitz 82 bis 
83, 3. Bogeng. 
Französische historische Schule 
(RömischGemR): Brissonius (de verbo- 
rum significatione), Jacobus Cujacius 
(1522—1590, observationes mit histori- 
schen Bemerkungen), Hugo Donellus 
(1527—1591) als erster Systematiker in 
seinen commentarii iuris civilis. — Dio- 
nysius Gothofredus (1549—1622) gibt als 
erster 1583 das corpus iuris civilis unter 
diesem Namen heraus; sein Sohn Jaco- 
  
549 
bus Gothofredus (1587—1652) schreibt 
einen Kommentar zum codex Theodo- 
sianus. 
Frauen s. Ehefrau als Kaufmann, Ge- 
schäftsfähigkeit, Rechtliche Stellung der 
ehelichen Kinder, Eheschließung, Vor- 
mundschaft, Güterrecht. 
Freher, Marquard, * 25. Juli 1565 in 
Augsburg, war 1595—98 Professor in 
Heidelberg, war dann im diplomatischen 
Dienste Friedrichs IV., Kurfürsten der 
Pfalz, zunächst als Rat, dann als Vizeprä- 
sident des Hofgerichtes, tätig und + in 
Heidelberg 13. Mai 1614. 
Neben seinen wertvollen historischen Quel- 
lenwerken ist die staatsrechtliche Abhandlung 
de legitima tutela curaque electorali Palatina, 
Heidelberg 1611, und seine Untersuchung über 
die Femgerichte: De secretis judiciis olim 
in Westphalia, Heidelberg 1599, besonders 
hervorzuheben. Bogeng. 
Freie Beweiswürdigung s. Beweis- 
surrogat. 
Freie Ehe s. Dotalrecht, nuptiae. 
Freies Geleit s. Untersuchungshaft. 
Freie Gewerbe s. Gewerbefreiheit. 
Freie Jagd besteht in der Provinz 
Hannover neben den Bürgerjagden (s. d.) 
in Ülzen und Stade heute noch a. in den 
hannoverschen Marschen: Land Wursten, 
Hadeln, Kehdingen, Kreis Neuhaus (Oste) 
und Altes Land; b. in Ottersberg, Fischer- 
hude, Osterbruch, Trupe, Truperdeich und 
Feldhausen im Regierungsbezirk Stade, s. 
auch Ablösung; c. in den sog großen und 
kleinen Freien bei Lehrte im Kreise Burg- 
dorf und Land- bzw jetzt Stadtkreise Han- 
nover bezüglich Döhren (s. d.) und Wülfel 
(s. d.); d. in Ostfriesland nach $ 13 han- 
novJagdO vom 11. März 1859; e. auf dem 
offenen Meere und dem von der or- 
dentlichen Flut regelmäßig überspülten 
Strande, mit Ausnahme des Wattenmee- 
res; f. auf allen öffentlichen Gewässern, 
namentlich Strömen wie Elbe und Weser 
der Provinz Hannover; s. Stelling 
HannovJagdges Kommentar 222—236; 
derselbe Das Gewohnheitsrecht der 
freien Pürsch in der Provinz Hannover 
(Hahn, Hannover) und derselbe Die freie 
Wasservögeljagd usw (Hahn, Hannover). 
Über die jagdrechtlichen Wirkungen bei 
Veränderungen der Staatsgrenzen bezüg- 
lich der Freijagdbezirke s. Stelling 
HannovJagdges 122, 123; KG Berlin vom 
22. Sept 1902, Zeitschr für Jagdr Il 350, 
I 197. Stelling. 
Freie Innung s. Innungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.