Frankreich — Freie Innung.
teilung wegen im Vertrag nicht vorge-
sehener Delikte ausgeschlossen wird.
Andererseits wird die in älteren Ver-
trägen konstatierte Nichtauslieferung von
Bürgern und Angehörigen, von Einwoh-
nern des ersuchten Staates später ständig
beschränkt auf Staatsangehörige. Bei An-
gehörigen dritter Staaten behält sich der
Asylstaat Benachrichtigung des Heimats-
staates und die Wahl vor, auch diesem
ausliefern zu können.
Als Grundlage wird ein richterliches
Dokument — früher Versetzung in den
Anklagezustand, später Verhaftsbefehl —
erfordert. Auch vorläufige Inhaftnahme
wird bewilligt. Stets ist der diplomatische
Weg vorgeschrieben, und soweit für Eil-
fälle der direkte Verkehr der Behörden
vereinbart war, ist dies später nach der
Gründung des Reichs durch instruktio-
nelle Vorschriften außer Übung gesetzt
worden. Immer muß die Vermittelung
des Konsuls zu Hilfe genommen werden.
Während bei den Verträgen aus den 40er
Jahren des vorigen Jahrhunderts, mit Aus-
nahme der nahegelegenen Staaten Preu-
ßen und Baden, die Erstattung der
Kosten stipuliert ist, wird davon später
jeweils Umgang genommen und auf Er-
satz der bis zur Grenze entstehenden
Kosten, mit Ausnahme bloßer Durchliefe-
rungen, ausdrücklich verzichtet.
Rechtshilfe in Strafsachen wird ge-
währt. Grosch.
Frantz, Konstantin, * 12. Sept 1817,
wurde 1852 Geh Sekretär im Auswärtigen
Amte in Berlin, war 1853—56 Konsu-
latsbeamter in Spanien und lebte seit 1857
als Privatgelehrter in Berlin, seit 1873 in
Blasewitz, daselbst 1887.
Er veröffentlichte u. a.: Vorschule zur Phy-
siologie der Staaten, Berlin 57; Untersuchun-
en über das europäische Gleichgewicht, Ber-
ın 59; Kritik aller Parteien, Berlin 62; Die
Naturlehre des Staates, Leipzig 70; Das neue
Deutschland Leipzig 71; Der Föderalismus,
Mainz 79; Die eltpolitik, Chemnitz 82 bis
83, 3. Bogeng.
Französische historische Schule
(RömischGemR): Brissonius (de verbo-
rum significatione), Jacobus Cujacius
(1522—1590, observationes mit histori-
schen Bemerkungen), Hugo Donellus
(1527—1591) als erster Systematiker in
seinen commentarii iuris civilis. — Dio-
nysius Gothofredus (1549—1622) gibt als
erster 1583 das corpus iuris civilis unter
diesem Namen heraus; sein Sohn Jaco-
549
bus Gothofredus (1587—1652) schreibt
einen Kommentar zum codex Theodo-
sianus.
Frauen s. Ehefrau als Kaufmann, Ge-
schäftsfähigkeit, Rechtliche Stellung der
ehelichen Kinder, Eheschließung, Vor-
mundschaft, Güterrecht.
Freher, Marquard, * 25. Juli 1565 in
Augsburg, war 1595—98 Professor in
Heidelberg, war dann im diplomatischen
Dienste Friedrichs IV., Kurfürsten der
Pfalz, zunächst als Rat, dann als Vizeprä-
sident des Hofgerichtes, tätig und + in
Heidelberg 13. Mai 1614.
Neben seinen wertvollen historischen Quel-
lenwerken ist die staatsrechtliche Abhandlung
de legitima tutela curaque electorali Palatina,
Heidelberg 1611, und seine Untersuchung über
die Femgerichte: De secretis judiciis olim
in Westphalia, Heidelberg 1599, besonders
hervorzuheben. Bogeng.
Freie Beweiswürdigung s. Beweis-
surrogat.
Freie Ehe s. Dotalrecht, nuptiae.
Freies Geleit s. Untersuchungshaft.
Freie Gewerbe s. Gewerbefreiheit.
Freie Jagd besteht in der Provinz
Hannover neben den Bürgerjagden (s. d.)
in Ülzen und Stade heute noch a. in den
hannoverschen Marschen: Land Wursten,
Hadeln, Kehdingen, Kreis Neuhaus (Oste)
und Altes Land; b. in Ottersberg, Fischer-
hude, Osterbruch, Trupe, Truperdeich und
Feldhausen im Regierungsbezirk Stade, s.
auch Ablösung; c. in den sog großen und
kleinen Freien bei Lehrte im Kreise Burg-
dorf und Land- bzw jetzt Stadtkreise Han-
nover bezüglich Döhren (s. d.) und Wülfel
(s. d.); d. in Ostfriesland nach $ 13 han-
novJagdO vom 11. März 1859; e. auf dem
offenen Meere und dem von der or-
dentlichen Flut regelmäßig überspülten
Strande, mit Ausnahme des Wattenmee-
res; f. auf allen öffentlichen Gewässern,
namentlich Strömen wie Elbe und Weser
der Provinz Hannover; s. Stelling
HannovJagdges Kommentar 222—236;
derselbe Das Gewohnheitsrecht der
freien Pürsch in der Provinz Hannover
(Hahn, Hannover) und derselbe Die freie
Wasservögeljagd usw (Hahn, Hannover).
Über die jagdrechtlichen Wirkungen bei
Veränderungen der Staatsgrenzen bezüg-
lich der Freijagdbezirke s. Stelling
HannovJagdges 122, 123; KG Berlin vom
22. Sept 1902, Zeitschr für Jagdr Il 350,
I 197. Stelling.
Freie Innung s. Innungen.