Junius — Juristensprache.
Gentz Wiener Jahrbücher der Literatur I 255 ff;
Macaulay Warren Hastings (Edinburgh Re-
view 1841 und dann in den Essays); Sir
Fortunatus Dwarris Some new facts as
to the autorship of the letters of Junius, 50;
Ch. Chabot The handwriting of Junius pro-
fessionally investigated. With preface and colla-
teral evidence by the Hon. S. Twisleton, 71;
Brockhaus Die Briefe des Junius, 76; J.
Purkes und H. Merivale Memoirs of Sir
Philippe Francis, London 67, Hl. Junius ver-
anstaltete selbst eine (mit einer Widmung an
das englische Volk versehene und von einer
Vorrede begleitete) Buchausgabe seiner Briefe,
London 1772, 11 (u. ö.); der Sohn seines Verlegers
gab eine neue (mit manchen apokryphen Briefen
vermehrte) Ausgabe heraus: Letters, including
letters by the same writer under various other
signatures, now first collected. To which are
added his correspondance with Wilkes and his
private letters to his printer Woodf£ull?, London
1817, II; seitdem erschienen zahlreiche neuere
Auflagen. Bogeng.
iura circa sacra s. Kirchenregiment,
Konkordate, Staat und Kirche.
Juristen böse Christen, ein in den
populären Schriften des 16. Jahrh viel-
gebrauchtes Sprichwort als Ausdruck der
Zeitstimmung für „die landläufige Be-
schuldigung schikanöser Prozeßführung
und rabulistischer Beutelschneiderei‘‘ ge-
gen die unteren Schichten des Juristenstan-
des. Es soll schon im 13. Jahrh in Frank-
reich verbreitet gewesen sein, die frühe-
sten literarischen Formulierungen finden
sich bei Geiler von Kaisersberg (Irrig
Schaf, 1505): „Es ist ein gemeines Sprich-
wort: Roller, Zoller; Schörgen, Vörgen;
Ertzet, Poeten und Juristen sind siben
böser Christen,‘ und Murner (Schelmen-
zunft, 1513): „Es heißt ein Volk zu
Teutsch Juristen, wie seind mir das so
seltsam Christen.‘
Stintzing Das Sprichwort Juristen böse Christen,
Bonn 75. und Geschichte der Rechtewissenschaften 1 721.
gene.
Juristendeutschs. Juristensprache.
Juristensprache. Hiermit bezeichnet
man, meist im Sinne eines Tadels, die
absonderliche Art des Gedankenaus-
drucks, die bei den Juristen herkömm-
lich und noch vielfach üblich ist, mögen
sie als (Justiz- oder Verwaltungs-) Be-
amte oder als Fachschriftsteller oder als
Gesetzgeber tätig werden. Die Juristen-
sprache der deutschen Juristen bezeich-
net man als Juristendeutsch.
Zu den Absonderlichkeiten läßt sich
nicht ohne weiteres der Gebrauch von
Kunstausdrücken rechnen, auch wenn sie
nicht jedem Laien verständlich und ge-
läufig sind. Denn dieser Gebrauch findet
sich in fast allen Berufen und in allen ab-
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gesonderten Geseilschaftsklassen, selbst
bei Bettlern und Verbrechern. Kunstaus-
drücke sind schon unserem ältesten
Rechte bekannt gewesen, als es noch
keinen ausgebildeten Juristenstand gab;
nur daß sie damals, den natürlicher und
einfacher gestalteten Lebensverhältnissen
entsprechend, nicht so abstrakt waren wie
jetzt, sondern mehr der Sinnenwelt ent-
nommen wurden und der fast poetische,
oft humorvolle Ausdruck einer urwüchsi-
gen Auffassung des Rechtslebens waren.
Auch jetzt sind Kunstausdrücke, ein-
schließlich der einer fremden, besonders
der lateinischen Sprache entnommenen,
vielfach nicht zu entbehren, solange nicht
ein vollwertiger und allgemein verständ-
licher Ersatz für sie gefunden ist. Aber
weit über dieses Bedürfnis hinaus hat sich
allmählich ihre Zahl vermehrt.
Hierin und überhaupt in der Sucht,
ohne Not fremdsprachige Wörter oder
Satzbildungen statt der ebenso, oft besser
verständlichen deutschen zu wählen, liegt
der erste große Fehler, der dem Juristen-
deutsch vorgeworfen wird. Geschichtlich
erklären läßt er sich durch die Aufnahme
des römischen Rechts in Deutschland,
welche die dem deutschen Volkscharak-
ter eigentümliche Neigung zu fremdem
Wesen und fremder Sprache, wenn auch
nicht geweckt, so doch sehr gefördert hat;
denn bei keinem anderen wissenschaft-
lichen Berufe findet sich jener Fehler in
demselben Maße wie bei dem juristischen.
Er entspringt nicht bloß einem unbewuß-
ten Nachahmungstriebe, sondern auch
dem von der Eitelkeit eingegebenen Wun-
sche, möglichst gelehrt und möglichst ge-
bildet zu erscheinen. Von diesem Tadel
werden nicht auch die Lehnwörter betrof-
fen, d. h. solche einer fremden Sprache
entnommenen Wörter, die eine deutsche
Form angenommen haben oder auch ohne
dies in Deutschland heimisch geworden
sind und sich im allgemeinen Gebrauche
befinden (z. B. Familie).
Auf den Nachahmungstrieb zurückzu-
führen ist ferner die Freude an neuen
Wörtern, neuen Wendungen, neuen Satz-
bildungen, die als sogen. Modetorheiten
in anderen Berufen oder Gesellschafts-
klassen (Zeitungsschreiber, Kaufleute,
Sportsleute) auftauchen.
Hierzu kommen außer vielen anderen
hauptsächlich noch folgende Absonder-
lichkeiten des JD: Weglassen des be-