Vor dem zweiten dänischen Kriege. 133
den Gräbern der braven gefallenen schleswig-holsteinischen Krieger gelagert, das
grimmige Antlitz nach Süden kehrte.
Infolge ihrer kurzen Dienstzeit zeigte sich die dänische Armee nur
mangelhaft ausgebildet, ohne militärischen Geist. Die Mannschaft war gesund,
kräftig und ausdauernd; doch erscheint es ganz natürlich, wenn der ungewandte
Jüte, welcher zu Hause in seinen Marschen in schwerfälligen Holzschuhen einher-
poltert, sich nicht so leicht in den strammen Lausschritt hineinfinden konnte.
Manche Regimenter hatten in ihren Reihen viele geborene Schleswiger, welche
nur auf die Gelegenheit warteten, dem verhaßten Danebrog Valet zu sagen.
Dem Offizierkorps, welches zum großen Teil aus Kaufleuten bestand, die
nur für die Dauer des Krieges Dienst genommen hatten, fehlte die eigentliche
militärische Bildung. Der ausgeprägte Haß gegen alles Deutsche allein konnte
den Heldenmut nicht entflammen, welcher auch dem Widerstand eines kleinen
Volkes gegen übermächtige Feinde Nachdruck verleihen kann.
Die Infanterie war mit guten und neuen Waffen versehen (Dorn= und
Miniégewehren). Nach den Verlusten an Waffen bei dem Danewirke und bei
Düppel mußten freilich später auch die glatten Gewehre zur Aushilfe dienen.
Die Feldartillerie hatte kaum mit Einführung der gezogenen Geschütze begonnen,
doch war diese Waffe unter tüchtigen Offizieren diejenige, welche sich während
des Feldzugs noch am besten bewährte.
So sah es in der dänischen Armee aus, als gegen Mitte November 1863
der König Friedrich VII. von Dänemark starb und der sogenannte „Protokoll-
prinz Christian“ die Regierung, trotz der vermeintlichen Ansprüche des Herzogs
von Augnstenburg, auch in den deutschen Landen Schleswig-Holstein übernahm.
Seine erste Regierungshandlung war die Annahme einer Verfassung, durch
welche das deutsche Herzogtum Schleswig dem dänischen Staate einverleibt und
von seinem Bruderlande Holstein, mit dem es „up ewig ungedeelt"“ bleiben
sollte, losgetrennt wurde. Damit war plötzlich den bereits lange schwebenden
Streitigkeiten zwischen Deutschland und Dänemark ein neuer Grund hinzugefügt
worden.
Wieder trat als unabweisliche Mahnung die schleswig-holsteinische Ehren-
schuld vor das Gewissen des deutschen Volkes und seiner Fürsten. Unerträglich
hatten sich die Zustände in den Nordmarken gestaltet; das kleine Dänemark be-
nutzte die Spannung zwischen den beiden deutschen Vormächten sowie die Ohn-
macht und Schwerfälligkeit des Dentschen Bundes, um anderthalb Jahrzehnte
hindurch in den unter seinem Zepter stehenden Herzogtümern deutsches Recht,
deutsche Sitte mit Füßen zu treten, um dänische Beamte, gleichviel welchen
Rufes und Charakters, dänische Geistliche, Lehrer, Rechtsbeamte einzusetzen, die
dänische Sprache in allen Kreisen einzuführen, die deutsche Jugend im dänischen
Sinne zu erziehen und den altgesitteten, an der Väter Satzung und Recht mit
unerschütterlicher Treue festhaltenden Bruderstamm der dänischen Willkür zu
unterwersen. Der Schmerzensruf des verlassenen Bruderstammes klang immer
lauter an das Ohr jedes Deutschen und mußte den deutschen Zorn Eieue
Dänemark und die Teilnahme für Schleswig-Holstein in um so höherem Grade