Die Puische in Baden. 17
beschloß die Einberufung eines deutschen Parlaments auf Grund allgemeiner
Wahlen und beauftragte einen „Fünfziger-Ausschuß“ mit der Ausführung der
einleitenden Schritte. Dieser Ausschuß setzte sich mit dem Bundestag in Ver-
bindung und beseitigte glücklich die Hindernisse, die von einzelnen Regierungen
der Vornahme der Wahlen entgegengesetzt wurden.
Von der zum Monat Mai einberufenen Nationalversammlung sollten
die für das gesamte deutsche Volk geltenden Grundrechte bestimmt und eine
Reichsverfassung auf monarchischer Grundlage beraten werden.
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Fall des Generals Friedrich von Gagern bei Kandern.
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Mit Jubel begrüßte man im ganzen Vaterlande diesen denkwürdigen
Beschluß. Jedes Königreich, jedes Herzog= und Fürstentum, sowie die Freien
Städte, sandten ihre Abgeordneten nach Frankfurt a. M., der alten Kaiser-
krönungsstadt, wo der Hohe Rat der deutschen Nation zusammentreten sollte.
Die Putsche in Saden. Alles dieses war jedoch keineswegs im Sinne einer
Anzahl Brauseköpfe, wie Hecker, Struve, Fickler, Willich u. a. Laut und weithin
vernehmbar verlangten sie in Volksversammlungen, welche sie in den aufge-
regten badischen Landen, in der Pfalz und andern Orten abhielten, die Ein-
setzung eines Vollziehungsausschusses nach Art des Konvents zur Zeit der
Französischen Revolution vom Jahre 1789, sowie die Ausrufung der Republik.
Dazu konnten die Regierungen unmöglich ruhig dreinschauen; die Fürsten
von Bayern, Württemberg, Hessen ermannten sich, auch die badischen Minister
Vaterl. Ehrenbuch. II. 2