Heinrich von Gagern. 21
herrschenden Mißstände bald zu hohem Ansehen über die Grenzen seiner Heimat
hinaus. Die Bewegung im Jahre 1848 führte den freisinnigen Abgeordneten
an die Spitze der hessischen Regierung; gleichzeitig griff er auch thatkräftig in
die nationale Bewegung ein, deren Strömung sich immer mächtiger geltend
machte. Von ihm rührte das im Vorparlament aufgestellte Programm her,
welches die Herstellung eines deutschen Bundesstaates mit starker, durch
ein Gesamtparlament zu kontrollierender Zentralgewalt forderte. Die am
28. Mai zusammengetre-
tene deutsche Nationalver-
sammlung wählte Gagern
zu ihrem Präsidenten.
Bei den folgenden
Ereignissen führte, wie
wir sehen werden, die
rückläufige Bewegung in
Osterreich zu einer tief-
gehenden Spaltung so-
wohl in der bundesstaat-
lichen Partei des Frank-
furter Parlaments als in
der Reichsregierung. An
ihre Spitze trat nach
Schmerlings Rücktritt
Heinrich von Gagern
(15. Dezember 1848).
Er strebte die Bildung
eines engeren Bundes mit
Ausschluß Osterreichs und
in zweiter Linie ein Zu-
sammengehen mit Oster-
reich an. Im Januar ., »-
1849 wurde ein dahin- H. W. A. reiherr von Gagern (geb. 20. Aug. 1709, gest. 22. Mai 18807.
gehender Vorschlag von
der Nationalversammlung genehmigt, fand aber bei den deutschen Regierungen
und vornehmlich bei König Friedrich Wilhelm IV. kein Gehör, so daß Gagern nach
wiederholten vergeblichen Bemühungen zur Verwirklichung seines Planes von
seiner verantwortlichen Stellung zurücktrat und bald darauf gänzlich aus der
Nationalversammlung, in der die zum äußersten entschlossenen Parteien die Ober-
hand gewannen, ausschied (20. Mai 1849). Doch unterstützte er zunächst auch
fernerhin mit seinem persönlichen Einfluß die Anläufe, welche die preußische
Regierung nunmehr selbst zu einer teilweisen Einigung Deutschlands nahm,
und beteiligte sich in hervorragender Weise an den Beratungen des Erfurter
Unionsparlaments (März 1850). Nachdem er noch an dem Schleswig-
holsteinischen Krieg teilgenommen hatte, zog er sich vom öffentlichen Schauplatz
zurück, um erst 1862, und zwar nunmehr nach einer eigentümlichen Wandlung