Full text: Fünfzig Jahre aus Preußens und Deutschlands Geschichte.

28 Der erste dänische Krieg in den Jahren 1848—1850. 
gewiß, daß in den Nordmarken ein biederes, friedfertiges Volk wohnt, das sich 
niemals empört haben würde, wenn der Däne sich damit begnügt hätte, über 
diese blühenden deutschen Lande zu herrschen, ohne ihre Eigentümlichkeiten 
und Rechte anzutasten. Er wollte aber mehr, er wollte die Deutschen zu Dänen 
machen und versuchte den Widerstand durch grausame Bedrückungen zu brechen; 
er verletzte alle Verträge, sandte dänische Geistliche und Schullehrer ins Land, 
kurz er that, als ob es kein deutsches Mutterland mehr gäbe, das für seine 
Stiefkinder Sorge tragen würde. 
Die dänische Königsfamilie war dem Aussterben nahe. Der Sohn 
König Christians VIII. von Dänemark hatte keine Nachkommen. Wenn er 
starb, so ging daher Schleswig-Holstein für Dänemark verloren, denn 
nach dem dänischen Königsgesetz erbt auch die weibliche Nachfolge, was in 
Deutschland nicht der Fall ist. Es entstand also die Frage, ob der Nachfolger 
des Königs Christians VIII. auch die Herzogtümer erben könne. Christian VIII. 
setzte daher fest, daß beim Aussterben seines eignen Geschlechts seine an Prinz 
Friedrich von Hessen vermählte Schwester, beziehentlich deren Sohn Friedrich, 
die Herzogtümer erben sollte. Dieser Übertragung der Herzogtümer auf die 
weibliche Linie widersetzte sich ganz Schleswig-Holstein wie ein Mann; es hielt 
an dem Erbfolgerechte des Herzogs Christian von Augustenburg fest. 
Nun war Christian VIII. am 20. Januar 1848 gestorben. Die „Eider- 
däuen“, d. h. die dänische Partei, welch# darauf bestand, daß der Eiderfluß 
die Südgrenze Dänemarks bilden solle, setzten es durch, daß der neue König, 
Friedrich VII., das Herzogtum Schleswig für eine dänische Provinz erklärte. 
Trotzdem, daß das alte, für beide Herzogtümer gültige Grundgesetz die 
Unteilbarkeit derselben aussprach, beharrte der König als Herzog jener Lande 
doch darauf, diese dem dänischen Gesamtstaate einzuverleiben, während die 
Deutschen in Schleswig entschieden verlangten, daß ihr Heimatland durch Auf- 
nahme in den Deutschen Bund von Dänemark losgelöst würde. In der Hoff- 
nung, die uralte Abneigung der deutschen Herzogtümer gegen Dänemark ab- 
zuschwächen, verlieh Friedrich VII. bald nach seinem Regierungsantritt dem 
Gesamtstaate eine freie Verfassung. Indes seine Erwartung, hierdurch die 
Schleswig-Holsteiner sich geneigter zu machen, ging nicht in Erfüllung. Die 
Bewohner der Nordmarken mochten sich selbst nach Gewährung größerer frei- 
heitlicher Rechte mit dem dänischen Wesen nicht befreunden. 
Die Schleswig-Holsteiner wollten von den ihnen aufgedrungenen Wohl- 
thaten nichts wissen, wenn sie dieselben mit der Vergewaltigung ihres Deutsch- 
tums erkaufen sollten. Ihr gutes altes Recht war ihnen lieber. Da aber die 
Dänen Ernst machten, ihren Willen nötigenfalls mit Gewalt durchzusetzen, er- 
hoben sich die Schleswig-Holsteiner zu offenem Widerstande; es ward eine 
provisorische Regierung gebildet und die Unabhängigkeit der Herzogtümer 
von Dänemark ausgesprochen. 
Die Interimsregierung, an deren Spitze am 24. März 1848 Herzog 
Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg und 
Wilhelm Hartwig Beseler, ein alter bewährter Vaterlandsfreund und Vor- 
sitzender der Ständeversammlung, traten, wandte sich nun alsbald an das
	        
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