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treffend die Feststellung der Wahlbezirke für das Haus der Abgeordneten, vom
27. Juni 1860, Gesetzsamml. S. 357) aus und treten dem die Stadt Crefeld
umfassenden Wahlbezirke (Nr. 10 a. a. O.) hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Kiel, an Bord M. YM. „Hohenzollern“ den 19. Juni 1907.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bülow. Gr. v. Posadowsky. v. Tirpitz. v. Studt.
Frhr. v. Rheinbaben. v. Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler.
Dertrag.
Zwischen der Stadt Crefeld, vertreten durch den Oberbürgermeister
Dr. Oehler, und den Landgemeinden Bockum-Verberg und Oppum sowie der
Bürgermeisterei Bockum, vertreten durch den Bürgermeister Keutmann, gleich-
zeitig Gemeindevorsteher von Bockum-Verberg, und den Gemeindevorsteher von
Oppum Peter Heckschen zu Oppum, ist auf Grund der Beschlüsse der Stadt-
verordnetenversammlung zu Crefeld vom 13. Dezember 1906 und der Beschlüsse
der Gemeinderäte zu Bockum-Verberg und Oppum vom 12. und 13. Dezember
1906 nachstehender Vertrag abgeschlossen und urkundlich vollzogen worden:
SI.
Die Gemeinden Bockum-Verberg und Oppum vereinigen sich mit der
Stadt Crefeld zu einer einzigen unter einer Verwaltung stehenden Stadtgemeinde
Crefeld. Die bisherigen Gemeindebezirke Bockum-Verberg und Oppum erhalten
nach der Vereinigung die Bezeichnung Crefeld-Bockum, Crefeld-Verberg und
Crefeld-Oppum.
Alle Einwohner des erweiterten Stadtbezirkes werden, soweit nicht im
folgenden etwas Abweichendes bestimmt ist, hinsichtlich aller an die Gemeinde-
angehörigkeit geknüpften Rechte und Pflichten sowie rücksichtlich der Benutzung
der Gemeindeanstalten einander gleichgestellt.
82.
Mit dem Tage der Vereinigung übernimmt die Stadtverwaltung von
Crefeld die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten in den Gemeinden Bockum-
33°