640 Literatur.
Der Kommentar schließt sich ungeachtet des Umstandes, daß wohl das Gesetz von 1904
in der Praxis die häufigere Anwendung finden wird, an die historische Entwickelung der
Gesetze an. Hieraus erwächst für die Darstellung der Vorteil, bei Kommentierung des letztgursen
Gesetzes auf den engen inneren Zusammenhang zursick nkommen, in dem dieses mit
dem Gesetz von 1898 steht, und aus der Entwickelungsbeschichte des älteren Gesetzes den
Swec und die Anwendungsart des neueren zu erläutern. Die eingehende Behandlung des
toffes bringt neben der eigenen Anschaunng des Verfassers auch den Hinweis auf die
Literatur und die cerichtlichen Entscheidungen zum Gesctze vom Jahre 1898. Zahlreiche
Beispiele erleichtern das Verständnis der Gesetze. Das auf Seite 33 gebrachte, welches die
an sich zutreffende Desinition der „geringeren Geldstrase“ erläntern soll, erscheint jedoch versehlt;
nach ihm kommt ein Entschädigungsanspruch nicht zustande, da ein milderes Strafgesetz
nicht hugewendet ist. l
Roßbergssche Verlagsbuchhendlung (Arthur Roßberg), Leipzig
Das denksche Erbschaftsrecht. Ein Leitfaden durch das Erb geippin #h Bn ein Hilfsbuch.
Von Max Hallbaner, Senatspräsident am K. Oberlandesgericht *
Dresden. Zweite Anflage. Preis 4
Leitfaden für den Hypothekenglänbiger im Zwangsversteigerungs- und 3 Schran sO•D
verwaltungsverfahren. Von Gemeindevorstand Claus, Gerichtsaktuar a. D.,
Reick-Dresden. Zweite, vermehrte, und Verbesserte Auflage. Preis 4 Mk. R 425
Der Kauf ieah dentschem Rech Ein Leitfaden durch die geselichen - en
über den Kanf. Von Dr. Ve Eindt Rechtsanwalt in Leipzig. Preis 3
Die drei Bände (Nr. 102, 182, 180) der von Senatspräsident vellbanen und
Ministerialdirektor Schelcher heran T#e%gebenen Juristischen Handbibliothek bringen Darstellungen
der von ihnen behandelten Rechtsgebiete, welche ihrer Anlage und ihrer Fassung
nach in erster Linie dazu bestimmt sind, den Bedürfnissen des praktischen Lebens zu dienen,
indem sie denjenigen klaren und leichtfaßlichen Aufschluß geben, welche dessen nach ihrer beruflichen
oder gesellschaftlichen Stellung augenblicklich bedürfen. Dabei entbehren die Abhandlungen
nicht der wissenschaftlichen Grundlage und Belehrung und versetzen durch Verweisung
auf die Rechtsprechung den Leser in die Lage, sich auch über diese — und selbständig zu
orientieren.
C. H. Bech'sche Verlagsbuchhandlung (0 (Oskar Beck), München.
Peosnce sche vom 3. Juni 1 2 Seiten. Preis 1,80 Mk. R 4#8
In der bekannten roten Leinwanddecke de kei handlichen Gesetzesausgabe bes genannten
Verlags erscheinen soeben die neuen, für Jedermann wichtigen Steuergesetze, durch
welche den Reichsfinanzen einmal Ipstemotisch balod werden soll, als sehr sanber gedruckte
Textausgabe, mit sehr ausführlichen, 17 doppelspaltige Seiten umfassenden alphabetischeg Sachregister.
Im Einzelnen enthält diese gefällige Ausgabe: 1) Das Gesetz b die Ordnung
des Reichshaushalts und die Tilgung der Reichsschuld. 2) Das Gesetz e enberung des
Hrausteuergesehs und das Bransteuergeeh in der Fassung vom 7. Juni 1906. 3) Das
Zigarettensteuerges ey. 9 Das Gesetz wegen Aenderung des Reichsstempelgesebes und
lehieres selöst in der Fassung vom 7. Juni 1906 mit folgenden Abschnitten (d. h. Stenerobjekten):
Aktien, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen (88 1—8); II. Kauf= und
sonstige nlhestien, ur 88 9—24); III. Spiel und Wette 76 25—33); IV. Frachturkunden
(§8 34—42); V. Ersenenkahrjorten Hs 43 62); VI. Erlaubniskarten für
Kraftfahrzeuge (Automobilsteuer, (. 85 53.— 62); VII. Perghtungen E#ngiichtsate
Tantiemensteuer); hierzu VIII Bestimmungen allgemeiner Art u. s. w., serner: 5) Das Erbschaftssteuergesetz.
5) Verlag von Emil Roth in Gießen, 1
906.
Die Entscheidungen des Reichsgerichts 2c., herausgegeben von Otto Suchzberger, Oberlandesgerichtsrat.
Neunter Teil: Krankenversicherungs-Gese# Von J. Keidel,
k. Bezirksamtmann. Erstes Supplement. Entscheidungen von 1901—1904. Freis
geb. 10 Mk.
In seier“ ersten Abteilung, bringt das stattliche Buch, anknüpfend an die Poragkalben
bes“ die zu diesem ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts,
der deutschen Denke ngsetichebür und Oberlandesgerichte, sowie auderer Gerichte und
Verwaltungsbehörden; im zweiten Teile (Auhang) folgen die zu den krasetwerstcerungen
rechtlichen Bestimmungen der Unfallversicherungsgesetze und des J » »»·
ergangenen Entscheidungen. H.
Nedations-Adresse ¾ Bt. München, Lussenstraße a#li.
Für die Uedaktion verantwortlich: Landgerichtsrat Dr. Engelmann in Mönchen.
Druck und Verlag von U. E. Sebald in Nürnberg.