Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1908. (99)

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88. 
Der Friedhof in Horsthausen bleibt bestehen. Er ist durch Ankauf be- 
nachbarter Grundstücke nach Möglichkeit so zu erweitern, daß er für die Be- 
völkerung der Landgemeinde Horsthausen dauernd ausreicht. 
  
6K. 
Auch nach der Vereinigung soll im Bezirke der jetzigen Landgemeinde 
Horsthausen ein Meldeamt, eine Abfertigungsstelle für Invaliden= und Alters- 
versicherung und eine Polizeistation bestehen bleiben. Außerdem sind ausreichende 
Steuerhebetermine sowohl bei Fälligkeit der Steuern wie auch nach erfolgter 
Mahnung im Bezirke der Landgemeinde abzuhalten. Horsthausen erklärt sich 
aber damit einverstanden, wenn diese Dienststellen gemeinschaftlich für die jetzigen 
Landgemeinden Baukau und Horsthausen in Baukau an der Strünkeder oder 
Bismarckstraße eingerichtet werden. Horsthausen bildet nach der Eingemeindung 
einen eigenen Armenbezirk. 
  
  
  
§ 10. 
Die Stadt Herne verpflichtet sich ferner zu folgenden Leistungen im Bezirke 
der Landgemeinde Horsthausen nach erfolgter Vereinigung: 
1. 
6. 
Die Herner Straße und die Werderstraße bis zur Wirtschaft Korte zu 
pflastern. Die Herner Straße von der Brauerei bis Umfermann soll 
nach erfolgter Kanalisation, nach Möglichkeit noch im Jahre 1908, 
gepflastert werden. 
.Nach Regulierung der Emscher die Kanalisation von Horsthausen in 
Angriff zu nehmen und dieselbe nach Möglichkeit innerhalb eines Zeit- 
raums von 5 Jahren zu vollenden. 
An den evangelisch-kirchlichen Verein Horsthausen sowie an die katho- 
lische Kirchengemeinde dortselbst als Beihilfe zum Bau einer evangelischen 
und katholischen Kirche in drei Raten, die am 1. April 1909, 1. April 
und 1. Oktober 1910 fällig werden, zusammen je 50 000 Mark zu 
zahlen. 
.An die Gemeinde Horsthausen vor der Vereinigung 25.000 Mark zu 
zahlen zur Verwendung im öffentlichen Interesse nach Ermessen der 
Gemeindevertretung von Horsthausen. 
Den Bau einer elektrischen Straßenbahn von Horsthausen nach Herne 
anzustreben. 
Die Herstellung einer Unterführung unter den Bahngleisen im Zuge 
der Fabrikstraße anzustreben. Für den Fall dieser Herstellung wird 
Herne die Fabrikstraße für den öffentlichen Verkehr in Anspruch nehmen. 
Herne verzichtet der Gewerkschaft Friedrich der Große gegenüber bis 
zum 1. April 1920 auf Erhebung von Kolonieabgaben.
	        
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