Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

Diese Deckungsmittel sind zur Verausgabung und endgültigen Verrechnung 
der vorbezeichneten Ausgabebeträge, einschließlich der in dem Nachtrage zum 
Staatshaushaltsetat für das Etatsjahr 1908 vorgesehenen Zulagen, in das 
Etatsjahr 1909 zu übertragen. 
S II. 
Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Neues Palais, den 26. Mai 1909. 
I. S) Wilhelm. 
Fürst v. Bülow. v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Frhr. v. Rheinbaben. 
v. Einem. Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. v. Arnim. 
Zugleich für den Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten: 
v. Moltke. Sydow.
	        
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