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Schuldiener und Schuldienerinnen bei den Seminaren und der Waisen- und
Schulanstalt in Bunzlau, Kastellan bei der Landesturnanstalt in Berlin,
Mörtner und Hauswart bei der Blindenanstalt in Steglitz.
(Außerdem 10 000 .X nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 AK, im
Durchschnitt 100 MA, für die unter Kap. 121 des Etats des Ministeriums der
geistlichen usw. Angelegenheiten aufgeführten Schuldiener, welche in Seminaren
leinschließlich des Waisenhauses in Bunzlaul mit ½ bis voller Internatseinrichtung
angestellt sind.)
Boten bei Hafenpolizeibehörden.
Pförtner bei der Beschußanstalt in Suhl.
Unterbeamte bei den Pomologischen Instituten in Proskau und Geisenheim.
(Außerdem 150 .K nichtpensionsfähige Stellenzulage für 1 Unterbeamten in
Geisenheim.)
Rentamtsdiener beim Stift Neuzelle und beim Haus Bürenschen Fonds.
Bote) Kassendiener und Vollziehungsbeamter bei der Kloster Bergeschen Stiftung
in Magdeburg.
Wächter beim Zeughaus in Berlin.
b) 1100 — 1190 — 1 280 — 1 360 — 1440 — 1520 — 1 600 M.
Zweiter Brunnenmeister in Langenschwalbach, Rehnenmeister, Parkaufseher bei
der Domänenverwaltung.
Badekartenverkäuferin bei der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung.
Eisenbahngehilfinnen, Weichensteller einschließlich Eisenbahngehilfen, Nottenführer,
Wagenwärter bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem haben die Wagenwärter Nebenbezüge — Fahr-, Stunden- und
Nachtgelder —, von denen 200 4 bei der Densionierung angerechnet werden.
Ferner können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahn-
assistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, und solche Weichensteller
[Eisenbahngehilfen), die im Bahnhofsdienst, im Abfertigungsdienst oder im Tele-
graphendienste, sowie solche Wagenwärter, die im Wagenmeisterdienste beschäftigt
werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 180 44 erhalten.)
Schleusenmeister, Wehrmeister, Schloßaufseher, Schloßgärtner, Brückenaufseher,
Fähraufseher, Schiffbrückenwärter bei der Bauverwaltung.
(Außerdem 6 220.4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 .K.)
Leggemeister.
Oberaufseherinnen, Hausmütter und Werkmeisterinnen bei den Gefängnissen der
Justizuerwaltung und bei der Strafanstaltsverwaltung.
(Außerdem für die Oberaufseherinnen und die Hausmütter nichtpensionsfabige
Stellenzulagen bis zu 200 äAX, und zwar für die Hälfte der vorhandenen
Beamtinnen nach dem Durchschnittssatze von 150 ..)