Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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6. Fischmeister, Grabenmeister bei der Domänenverwaltung. 
7. F 
ischmeister bei der landwirtschaftlichen Verwaltung. 
(Außerdem 2 200 .A nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 “.) 
b) 1 400 — 1650 — 1900 - 2 100 “. 
Magazinverwalter, Materialienschreiber bei der Bauverwaltung. 
(Außerdem 350 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen.) 
ßc) 1400 —1600 —1 800 — 1950 — 2 100 . 
Werkführer bei der Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Werk- 
meister im Werkmeisterdienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen 
bis zu 180 .4 erhalten.) 
Klasse 9. 
1650 — 1 800 — 1950 — 2100 — 2200 — 2300 MK. 
. Präparatoren bei der Geologischen Landesanstalt in Berlin, der Landwirtschaft- 
lichen Hochschule in Berlin, den Universitäten und der Biologischen Anstalt 
auf Helgoland. 
Maschinenmeister bei der Verwaltung des Tiergartens in Berlin. 
(Außerdem 200 .X nichtpensionsfähige Stellenzulage.) 
Schleusenmeister, Fährmeister, Kanalaufseher, Schiffsführer, Maschinenmeister 
und Baggermeister, Kanaloberaufseher und Flößereikontrolleur, Flößerei- 
kontrolleur, Dünenmeister bei der Bauverwaltung. 
(Außerdem 1510 .X nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 400 .A. ) 
Polizeiwachtmeister bei der Handels- und Gewerbeverwaltung, den landrät- 
lichen Behörden und den Polizeiverwaltungen. 
Stromoberlotse bei der Handels- und Gewerbeverwaltung. 
(Die Verholungsgebühren fließen vom 1. April 1908 ab zur Staatskasse, bis 
zum Tage der Verkündung des Gesetzes jedoch nur in Höhe derjenigen Beträge, 
welche den Beamten infolge der Diensteinkommensverbesserung an Gehalt und 
Wohnungsgeldzuschuß gegen die bisherigen Sätze mehr zu zahlen sind.) 
. Meister bei den keramischen Fachschulen. 
Gerichtsvollzieher der niederen Gehaltsklasse. 
(Bei der Pensionierung werden 10 Droent der aus Parteiaufträgen verein- 
nahmten Gebühren der Gerichtsvollzieher, jedoch nicht mehr als 400 .4% bis zum 
Höchstbesoldungsbetrage von 2 700 A angerechnet.) 
. Dünenmeister bei der landwirtschaftlichen Verwaltung.
	        
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