Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

— 367 — 
Rlasse 13. 
a) 1 650 — 1900 — 2150 —2 400 — 2650 — 2900 — 3 100 — 3 300 4. 
1. 
2. 
Sekretäre und akademischer Gärtner bei den Forstakademien. 
Katasterzeichner, Zeichner bei den Oberbergämtern, der Ansiedlungskommission 
und dem Finanzministerium, Forstgeometer und Zeichner im Forsteinrichtungs- 
bureau des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten sowie 
Zeichner bei den Generalkommissionen. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Zulagen von je 400 .K für die Forstgeometer 
und Zeichner im Forsteinrichtungsbureau des Ministeriums für Landwirtschaft, 
Domänen und Forsten.) 
Zollassistenten, Jolleinnehmer und Lollmaschinisten. 
(Von den 17 Zollmaschinistenstellen sind 9 beim Freiwerden in Stellen mit 
1 650 .4 steigend 3 mal um 150 .á41 und 2 mal um 100 . auf 2 300 .K) um- 
zuwandeln — vgl. Klasse 9 —.) 
Assistenten und Revierbureauassistenten bei der Berg., Hütten- und Salinen- 
verwaltung. 
Betriebssekretäre (technische und nichttechnische), technische Bureauassistenten und 
Bahnmeister, Eisenbahnassistenten einschließlich Bahnhofsverwalter und 
Materialienverwalter) ferner Schiffskapitäne bei der Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem haben die Schiffskapitäne Nebenbezüge — Fahr-, Stunden- und 
Nachtgelder —, von welchen 200 ∆ bei der Pensionierung angerechnet werden. 
Ferner für die Betriebssekretäre je 300 K persönliche pensionsfähige Zulage. 
Die Stellen der nichttechnischen Betriebssekretäre werden beim Freiwerden in 
Eisenbahnassistentenstellen, die der technischen Betriebssekretäre in technische Bureau- 
assistentenstellen umgewandelt. 
Ferner für die Bahnhofsverwalter je 200 . nichtpensionsfähige Stellenzulage.) 
Bureauassistenten bei den Staatsarchiven in den Provinzen. 
Bauassistenten bei der Bauverwaltung und der Baupolizeiverwaltung. 
Werkmeister beim technischen Ausschusse für das Seezeichenwesen, Brückenmeister, 
Bauhofsvorsteher, Wasserbauwarte, Schiffsführer, Werkmeister, Abgaben. 
revisoren bei der Bauverwaltung. 
(Außerdem 2 030 . nichtpensionsfähige Stellenzulagen. 
Die unter Kap. 65 Tit. 10 des Etats der Bauverwaltung vorgesehenen nicht- 
pensionsfähigen Stellenzulagen für mittlere Beamte von zusammen 7 000 .4 sind, 
soweit sie nicht für besondere Dienstgeschäfte gewährt werden, im Etat als künftig 
wegfallend zu bezeichnen und in Höhe derjenigen Beträge in Wegfall zu bringen, 
welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bisherigen Gehaltssätze mehr zu 
zahlen sind.) 
Hafenkassenassistenten, Wasserbauwarte, Bauassistenten und Werkmeister bei der 
Ruhrschiffahrtverwaltung und der Verwaltung der Duisburg Ruhrorter Häfen. 
(Außerdem 200 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen.) 
  
53°
	        
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