Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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Rechnungsführer bei den Landwirtschaftlichen Instituten der Universitäten Königs- 
berg und Breslau. 
Kassensekretär bei der Universität Breslau. 
(Der vor dem 1. April 1908 angestellte Kassensekretär, dessen Stelle beim 
Freiwerden in eine Assistentenstelle umgewandelt werden soll, bezieht das Gehalt 
der Bureaubeamten bei den Universitäten von 2 100 4, steigend auf 4500 .4# 
— pgl. Klasse 22b —.) 
Obergärtner. beim Botanischen Garten der Universität Berlin. 
Inspektor beim Anatomischen Institute, Hausinspektor beim Chemischen Institute 
der Universität Berlin, Verwaltungsinspektoren der Medizinischen und der 
Chirurgischen Klinik der Universität Marburg. 
Bureauassistent bei den Kunstmuseen in Berlin, Bureauassistent, Expedienten 
bei der Königlichen Bibliothek in Berlin, Bureaubeamter beim Saalburg- 
museum, Bureauassistent bei der Hochschule für Musik in Berlin. 
Bureauassistenten, Kassensekretär, Hausinspektoren und Bureauassistenten bei den 
Technischen Hochschulen, Hausinspektor und Materialienverwalter, Bureau- 
assistent beim Materialprüfungsamt in Dahlem und Bureauassistent beim 
Institute für Infektionskrankheiten in Berlin. 
b) 1650 — 2000 — 2350 — 2700 — 3000 — 3300 . 
. Mittlere Werksbeamte bei der Berg., Hütten- und Salinenverwaltung. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von 300 .A&“ und 120 .K für 2 
mit Geschäften bei auswärtigen Bädern beauftragte Beamte. 
Den mittleren und den oberen Werksbeamten (Klasse 13b, 16b, c und 22cl 
können Gratifikationen aus den Fonds Kap. 14 bis 17 Tit. 4c und Kap. 18 Tit. 4 a 
und 19a des Etats der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung bis zu insgesamt 
130 000 K gewährt werden.) 
Zeichner bei der Bergschule in Saarbrücken. 
Klasse 14. 
1 800 — 2050 — 2300 — 2550 — 2800 — 3 050 — 3300 .K. 
Maschinen= und Baggermeister, Maschinenmeister, Hafenaufseher und Schleusen- 
meister, Dünenmeister, Leuchtfeuerschiffsführer bei der Bauverwaltung. 
aferdem 3404¾ nichtpensionsfähige Stellenzulagen für 3 Leuchtfeuerschiffs- 
führer.) 
Debitsbeamte) Hausinspektor und Materialienverwalter bei der Porzellanmanufaktur. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Tantieme für die 3 Debitsbeamten in Höhe von 
je 2,6 %0 bes Erlöses aus dem Porzellanverkaufe, soweit dieser Erlös nicht 
für den Hausinspektor und Materialienverwalter bestimmt ist, und je 38 % 0 
des Erlöses aus dem Verkaufe technischer Artikel und Isolatoren, für den Haus- 
inspektor und Materialienverwalter 1 Prozent von den Einnahmen der ihm unter- 
stellten Fabrikverkaufsstelle.)
	        
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