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5. Schiffskapitäne I. Klasse bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem Nebenbezüge — Fahr-, Stunden= und Nachtgelder —, von welchen
200 .A bei der Pensionierung angerechnet werden.)
6. Kassen- und Bureaubeamte bei den Eichämtern.
7. Eichmeister.
(Die Gebühren für die außerhalb der Dienststelle am Dienstwohnort aus-
uführenden Geschäfte fließen vom 1. April 1908 ab zur Staatskasse, bis zum
age der Verkündung des Gesetzes jedoch nur in Höhe derjenigen Beträge,
welche den Beamten infolge der Diensteinkommensverbesserung an Gehalt und
Wohnungsgeldzuschuß gegen die bisherigen Sätze mehr zu zahlen sind. Vom Tage
der Verkündung des Gesetzes ab bis zu dem nicht vor dem 1. Januar 1912
erfolgenden Inkrafttreten der Vorschriften über die Neuorganisation der Eich-
behörden erhalten die Eichmeister für jene Geschäfte, sofern sie mehr als 5 Stunden
in Anspruch nehmen, einen Dienstaufwandzuschuß von 2 .K täglich.
Außerdem für Hilfeleistung in den Eichungsinspektionsgeschäften Funktions-
zulagen von 1mal 300 +K und 2mal 150 .4 für 3 Eichmeister.)
8. Sekretäre und Rechnungsführer bei den gewerblichen Fachschulen der Handels-
und Gewerbeverwaltung.
9. Obergärtner bei der Landesbaumschule in Engers.
10. Rechnungsführer und Sekretäre bei der Gestütverwaltung.
(Für 1 Rechnungsführer außerdem 300 & für Mehrarbeiten zur Ersparung
einer Schreibhilfe.)
11. Oberpräparatoren beim Zoologischen Museum der Universität Berlin.
12. Kassen- und Ouästurkontrolleure bei den Universitäten Halle und Bonn Kassen-
rendanten und Quästoren bei den Universitäten Kiel und Marburg.
(Die vorstehend bezeichneten Beamten beziehen außerdem Gebühren und sind
bei eintretender Pensionierung so zu behandeln, als ob sie der Besoldungsklasse
der Bureaubeamten der Provinzialbehörden mit 2 100 .4 steigend auf 4 500 4##
— pvgl. Klasse 22b — angehörten.)
13. Ständige Techniker beim Materialprüfungsamt in Dahlem.
e) 1800 2 200 — 2600 — 3000 — 3 300 — 3600 .
Obersteiger und Fahrsteiger in der Klasse der oberen Werksbeamten II. Klasse bei
der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung.
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 100 ./4 für die Fahrsteiger.
al Wehen der Gratifikationen gilt der Vermerk bei den mittleren Werkbeamten
asse 13 b.)
Rlasse 17.
1800 — 2200 — 2600 — 3000 — 3400 — 3700 — 4000 K.
1. Kanzleisekretäre.
(Außerdem 300 K nichtpensionsfähige Stellenzulage für je einen mit der
Wahrnehmung der Kanzleiinspektorgeschäfte beauftragten Kanzleisekretär bei dem