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17. Beschußmeister bei der Beschußanstalt in Suhl, Bureaubeamter beim Staats-
kommissar bei der Berliner Börse, Kassierer und Hauptbuchhalter, Malerei-
buchhalter, Magazinverwalter, Direktionssekretär, Registrator und Kalku-
lator, Formereibuchhalter bei der Porzellanmanufaktur sowie Sekretäre beim
Landesgewerbeamte.
(Der vor dem 1. April 1897 in Berlin angestellte Formereibuchhalter bezieht
ein Gehalt von 2 100 MA, steigend auf 4 800 .áék“, und zwar 3 mal um 400 .4,
1 mal um 300 4 und 3 mal um 400 .é.
Die im Etat als künftig wegfallend bezeichnete nichtpensionsfähige persönliche
Zulage von 600 .4 für den Kassierer und Hauptbuchhalter kommt in Höhe des-
jenigen Betrags in Abgang, welcher infolge der Gehaltserhöhung gegen den
bisherigen Cchaltssaz mehr zu zahlen ist.)
18. Gerichtsschreiber und Sekretäre bei den Oberlandesgerichten beziehungsweise Ober-
staatsanwaltschaften. "
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen, und zwar 500 .K für einen
Gerichtsschreiber beim Kammergerichte für die Vertretung des Rechnungs-
direktors in der Leitung des Rechnungsamts sowie je 500 .4 für den Ersten Gerichts-
schreiber [Obersekretär] bei den Oberlandesgerichten, je 300 .K für den Obersekretär
bei denjenigen Oberstaatsanwaltschaften, bei welchen ein Staatsanwalt als Ver-
treter des Oberstaatsanwalts angestellt ist, und je 300 .&¾ für die dienstältere Hälfte
der in den Rechnungsämtern beschäftigten Gerichtsschreiber.
Die vor dem 1. April 1897 in Berlin angestellten Beamten beziehen ein
Gehalt von 1 800 ., steigend auf 4 800 4, und zwar 3 mal um 500 4,
1 mal um 300 .K und 3 mal um 400.4.)
19. Bureaubeamte beim Statistischen Landesamt (einschließlich des Bibliothekars
und des Plankammerinspektors), Kreissekretäre, Oberamtssekretäre in den
Hohenzollernschen Landen, Polizeikommissare, Polizeisekretäre bei der Polizei-
verwaltung in Berlin und Umgebung, Polizeitelegraphensekretäre daselbst,
Buchhalter bei der Polizeihauptkasse in Berlin sowie Zahlmeister und Bureau-
beamte beim Korpsstabe der Landgendarmerie.
(Außerdem je 500 4 nichtpensionsfähige Stellenzulage für den Zentralbureau-
vorsteher, den Bibliothekar und 10 Bureaubeamte in leitender Stellung (ein-
schließlich des Kassenbeamten) beim Statistischen Landesamt und je 300 K nicht-
pensionsfähige Stellenzulage für die als Rendanten beschäftigten Polizeisekretäre.
Die pensionsfähige Funktionszulage von 600 .4 für 1 Polizeisekretär in Berlin als
Vorsteher der Kalkulatur ist im Etat als künftig wegfallend zu bezeichnen und
beim Freiwerden der Stelle in eine nichtpensionsfähige Stellenzulage von 500 .
umzuwandeln.
Ein Drittel der Polizeisekretärstellen ist in Polizeibureauassistentenstellen mit
1 650 .4K, steigend auf 3 300 —+M& — pgl. Klasse 13a —, umzuwandeln, nachdem
die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angenommenen Anwärter, welche
die vorgeschriebene Sekretärprüfung bestehen, angestellt sein werden.
Die in Berlin beim Statistischen Candesamt und beim Korpsstabe der Land-
gendarmerie vor dem 1. April 1897 angestellten Beamten beziehen ein Gehalt
von 1 800 .#, steigend auf 4 800 —, und zwar 3 mal um 500 4, 1 mal um
300 A unb 4mal um 400 .4.)