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Rlasse 35.
3 600 — 4200 — 4900 —5 400 — 6 000 - 6 600 Al.
1. Vorstände der Verkehrsinspektionen, Vorstand des Wagenamts in Essen a. R.
und Telegrapheninspektoren sowie aus mittleren Beamten hervorgehende
Vorstände von Betriebs-, Maschinen- und Werkstätteninspektionen.
(Außerdem je 600 “ nichtpensionsfähige Stellenzulage für 10 Vorstände
von Verkehrsinspektionen in besonders wichtigen Stellen.)
2. Direktoren bei den besonderen Gefängnissen der Justizverwaltung und bei der
Strafanstaltsverwaltung, soweit sie nicht anderweit aufgeführt sind.
3. Dirigenten der Landgestüte.
(Außerdem künftig wegfallend 2 100 4 pensionsfähige Zulage für 1 Dirigenten.)
Rlasse 36.
4000 — 4600 — 5 100 — 5 600 — 6 100 — 6 600 M.
Professoren bei den Tierärztlichen Hochschulen.
(Die Professoren erhalten außerdem die Studienhonorare bis zu 1500 .AK ganz
und von dem darüber hinausgehenden Betrag ¼ bis zum Gesamtjahresbetrage
von 4500 .4.
Der jeweilige Rektor der Tierärztlichen Hochschule in Berlin bezieht eine nicht-
pensionsfähige Funktionszulage von 1 500 .K.)
Klasse 37.
4200 — 4800 — 5 400 — 6000 — 6 600 M.
1 Rechnungsdirektoren bei den Oberzolldirektionen.
2. Rechnungsdirektoren bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem für 1 Rechnungsdirektor in Berlin eine nichtpensionsfähige Stellen-
zulage bis zu 600 4.)
3 Rechnungsdirektor bei der Ansiedlungskommission.
(Die im Etat als künftig wegfallend bezeichnete persönliche nichtpensionsfähige
Zulage von 1000 4 kommt in Höhe desjenigen Betrags in Abgang, welcher
infolge der Gehaltserhöhung gegen den bisherigen Gehaltssatz mehr zu zahlen ist.)
4. Regierungskasseninspektoren.
5. Rechnungsdirektoren bei den Oberlandesgerichten.
(Außerdem für den Rechnungsdirektor in Berlin eine künftig wegfallende Stellen-
zulage von 500 44, welche in Abgang kommt, sobald der Beamte das Hoöchst-
gehalt von 6 600 .4 erhält.)
6. Kasseninspektor bei der Polizeiverwaltung in Berlin.