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Klasse 38.
5400 — 5 800 — 6 200 — 6600 K.
Polizeimajors.
Klasse 39.
a) 4000 — 4600 — 5 200 — 5 800 — 6 400 — 6 900 .
1. Leitender Chemiker bei der Hauptlehranstalt für Jollbeamte in Berlin.
(Der vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellte Stelleninhaber
bezieht bis zum normalmäßigen Aufsteigen in die zweite Gehaltsstufe den bis-
herigen Gehaltssatz von 4200 4K und bis zum Aufsteigen in die dritte Gehalts-
stufe den Gehaltssatz von 4700 .4.)
2. Vorsteher des Untersuchungsamts für Nahrungs- und Genußmittel und Gebrauchs.
gegenstände in Berlin.
b) 4000 — 4800 — 5 500 — 6200 —6 900 M.
1. Katasterinspektoren bei der Verwaltung der direkten Steuern.
2. Oberzollinspektoren, einschließlich des Oberzollinspektors bei der Hauptlehranstalt
für Zollbeamte in Berlin und des Leiters des Hauptstempelmagazins in
Berlin.
3. Vermessungsinspektoren bei der Ansiedlungskommission und den Gengcxal=
kommissionen.
(Außerdem künftig wegfallend 600 .K nichtpensionsfähige Funktionszulage für
1 Vermessungsinspektor bei der Ansiedlungskommission.)
Rlasse 40.
2700 — 3400 — 4100 — 4800 —5 400 — 6 000 — 6 600 — 7200 -.
1. Sammlungskustoden bei der Geologischen Landesanstalt in Berlin.
2. Bibliothekar beim Hause der Abgeordneten.
(Der vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellte Stelleninhaber
bezieht bis zum normalmäfigen Aufsteigen in die zweite Gehaltsstufe den bis-
herigen Gehaltssatz von 3000 4 und bis zum Aufsteigen in die dritte Gehalts-
stufe den Gehaltssatz von 3 500 .X.)
3. Staatsarchivare und Archivare bei den Staatsarchiven sowie zweiter und dritter
Sekretär beim Historischen Institut in Rom.
(Außerdem je 1000 .X nichtpensionsfähige Stellenzulage und je 660 44 Miet-
entschädigung für die beiden Sekretäre in Nom.)
4. Wissenschaftliche Lehrer bei den Pomologischen Instituten in Proskau und
Geisenheim.
5. Schultechnische Mitarbeiter bei den Provinzialschulkollegien.
(Die bisherigen nichtpensionsfähigen Stellenzulagen von je 600 .K sind im
Etat als künftig wegfallend zu bezeichnen und in Höhe derjenigen Beträge in
Abgang zu bringen, welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bisherigen
Gehaltssätze mehr zu zahlen sind.)