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Direktionsmitglieder der Seehandlung.
Mitglieder der Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Oberpräsidialräte.
Senatspräsidenten bei den Oberlandesgerichten, Präsidenten der Landgerichte mit
weniger als 30 etatmäßigen richterlichen Beamten.
Oberverwaltungsgerichtsräte. ·
Räte beim Evangelischen Oberkirchenrate.
(Außerdem für 1 Rat für die Vertretung des Präsidenten eine pensionsfähige
Funktionszulage von 1500 .K.)
Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums in Berlin.
Verwaltungsdirektor der Kunstmuseen in Berlin.
(Bei Trennung des Amtes des Generaldirektors von dem eines Abteilungs-
direktors ist die Stelle baldtunlichst in diejenige eines Justitiars und Verwaltungs-
rats umzuwandeln.)
(Zu Klasse 52: Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten
Beamten beziehen bis zum Aufsteigen in die zweite Gehaltsstufe ein Anfangsgehalt
von 7500 4.)
Klasse 53.
14000 —– 15 500 — 17000 .
u Ministerialdirektoren.
Präsident der Seehandlung.
(Außerdem 4 000 K nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Präsident der Justizprüfungskommission.
(Außerdem künftig wegfallend und nichtpensionsfähig die Hälfte der für die
Teilnahme an den rüfungen erwachsenen Gebühren bis zum Höchstbetrage
von 6 000 .4.)
Oberlandstallmeister.
(Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten, in
den Klassen 1—53 genannten Beamten, welche bisher ein Einzelgehalt
bezogen, behalten dieses bis zum normalmäßigen Aufrücken in eine das
Einzelgehalt übersteigende Gehaltsstufe.)
B. Gehälter, die nicht nach Dienstaltersstufen aufsteigen.
Klasse 54.
Jusammen 53 000 4.
Lehrer beim Seminar für Orientalische Sprachen in Berlin.
(Darunter künftig wegfallend 5 300 &. Außerdem für 1 Lehrer künftig
wegfallend 2 700.4¾ persönliche pensionsfähige Zulage.)
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