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s) Eisenbahndirektor bei den Ministerialabteilungen für das Eisenbahnwesen.
(Außerdem künftig wegfallend 600 M pensionsfähige Zulage.)
g) Polizeitechnischer Hilfsarbeiter beim Ministerium des Innern.
hB) Technischer Hilfsarbeiter für die Bearbeitung des Beamten-Baugenossenschafts-
wesens, ständiger bautechnischer Hilfsarbeiter beim Finanzministerium, ständige
landwirtschaftlichtechnische Hilfsarbeiter und ständiger veterinärtechnischer
Hilfsarbeiter beim Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
i) Vorsteher der Meßbildanstalt für Denkmalaufnahmen.
(Außerdem künftig wegfallend 1200 .4 persönliche nichtpensionsfähige
Stellenzulage.)
30. 7500 (4.
a) Rendanten der Seehandlungshauptkasse, Staatsschuldentilgungskasse und
des Staatsschuldbuchbureaus.
b) Dirigent der Kontrolle der Staatspapiere.
Z) Erster Sekretär beim Historischen Institut in Rom.
(Außerdem 1 250 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
d) Verwaltungsdirektor bei der Porzellanmanufaktur.
(Außerdem künftig wegfallend 3 000 .X persönliche pensionsfähige Zulage.)
e) Direktor der Bergakademie in Clausthal.
(Der vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellte Beamte bezieht
ein Gehalt von 4 200 ", steigend in 5 Abstufungen von 600 .& auf 7 200.4,
und außerdem 900 .x pensionsfähige Zulage.
Der Direktor bezieht die für die Vorlesungen eingehenden Unterrichtsgebühren
bis zu 1500 .4 ganz und von dem darüber hinausgehenden Betrag ¼ bis
zum Gesamtjahresbetrage von 4 500 (K.)
) Direktor der Landwirtschaftlichen Akademie in Bonn-Poppelsdorf.
(Außerdem als etatmäßiger Professor die Unterrichtsgebühren (Kollegien-
gelder) bis zu 1500 MA ganz und von dem darüber hinausgehenden Betrag
¼ bis zum Gesamtjahresbetrage von 4 500 4.)
8) Direktor des Kaiser Wilhelms. Instituts für Landwirtschaft in Bromberg.
31. 7800 M.
a) Jentralbureauvorsteher bei den Ministerien.
b) Bureauvorsteher bei dem Staatsministerium, dem Geheimen Zivilkabinett
und dem Oberverwaltungsgerichte.
Jc) Vorsteher des Präsidialbureaus der Oberrechnungskammer.
4) Vorsteher der Hauptbuchhalterei des Finanzministeriums.
e) Direktor beim Herrenhaus und beim Hause der Abgeordneten.
(Außerdem künftig wegfallend 1 200 pensionsfähig für den Direktor beim
Hause der Abgeordneten.)