Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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38. 10 000 M. 
a) Direktoren der Bergakademie und der Geologischen Landesanstalt in Berlin. 
b) Generalsuperintendenten mit Ausnahme derjenigen in Wiesbaden, Cassel 
und Aurich. 
(Auf die Gehälter der Generalsuperintendenten in Kiel (2), Königsberg, 
Stettin, Hannover, Stade und Hildesheim (je 1) kommen an Gebühren be- 
ziehungsweise an Bezügen aus Nebenämtern in Anrechnung 1 687 4(, 800 4# 
1500 % 5 418 4( 90 Df., 2 656 4¾ 89 Pf., 601 A 51 Pf. und 2 389 A 
15 Pf.) 
e) Kuratoren der Universitäten Greifswald, Halle, Göttingen und Marburg. 
39. 10 500 M. 
Direktoren der Porzellanmanufaktur. 
9 (Außerdem für einen Direktor künftig wegfallend 1 500 .K pensionsfähige 
ulage. 
Der artistische Direktor bezieht für den Unterricht der Maler im Zeichnen 
und Küalen ach der Natur eine nichtpensionsfähige Vergütung von 5 M für 
ie Stunde. 
40. 11000 M. 
Vorsitzende der Bergwerksdirektionen, Präsidenten der Generalkommissionen. 
41. 11500 K. 
a) Oberstaatsanwälte (ausschließlich desjenigen beim Kammergericht in Berlin), 
Präsidenten der Landgerichte mit mindestens 30 etatmäßigen richterlichen 
Beamten, Amtsgerichtspräsident beim Amtsgerichte Berlin-Mitte und Erster 
Staatsanwalt beim Landgericht 1 in Berlin. 
b) Direktoren der Konsistorien. 
(Das Amt des Direktors des Konsistoriums in Frankfurt a. M. ist mit 
dem des Direktors des Konsistoriums in Wiesbaden organisch zu verbinden.) 
e) Präsident der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in 
Berlin. 
(Außerdem als Vorsitzender der Einkommensteuer--Berufungskommission für 
Berlin 1000 44 Remuneration, welche beim Freiwerden der Stelle in Abgang 
zu bringen und im Etat als künftig wegfallend zu bezeichnen ist.) 
d) Präsident der Ministerial-Militär- und Baukommission in Berlin. 
e) Staatskommissar bei der Berliner Börse. 
(Außerdem eine nichtpensionsfähige Stellenzulage bis zu 3 500 .K.) 
s) Präsident des Statistischen Landesamts. 
8) Direktor des Astrophysikalischen Observatoriums bei Potsdam. 
42. 12 000 . 
a) Direktor des Instituts für Infektionskrankheiten in Berlin. 
Gesetzsammlung 1909. (r. 10952.) 59
	        
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