Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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Prãsident 14 000 — 15 500 - 17 o000 MA. 
rasident. 
(Außerdem 2000 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulage.) 
(Die bisherigen nichtpensionsfähigen Remunerationen von je 1 000 .K für die 3 Di- 
rektionsmitglieder und von 500 .4 für 1 Bankinspektor als genossenschaftstechnischen 
Hilfsarbeiter sind im Etat als künftig wegfallend zu bezeichnen und in Höhe dersenigen 
Beträge in Wegfall zu bringen, welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bis- 
herigen Gehaltssätze mehr zu zahlen sind.) 
Bemerkungen. 
1. Die in der Provinz Posen und in den gemischtsprachigen Teilen der 
Provinz Westpreußen angestellten mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten beziehen 
widerrufliche nichtpensionsfähige Gehaltszulagen in Höhe von 10 Prozent des etat- 
mäßigen Gehalts (ausschließlich Wohnungsgeldzuschuß). 
2. Die in die vorstehende Besoldungsordnung nicht aufgenommenen, im 
Staatshaushaltsetat als künftig wegfallend bezeichneten nichtpensionsfähigen Lokal- 
zulagen, welche Beamte in Berlin, Frankfurt a. M. und in einigen anderen Orten 
neben dem Gehalte beziehen, kommen allgemein in Höhe derjenigen Beträge in Weg- 
fall, welche infolge der in der vorstehenden Besoldungsordnung vorgesehenen Gehalts- 
erhöhung gegen die bisherigen Gehaltssätze mehr zu zahlen sind. 
3. Die im Staatshaushaltsetat für 1908 vorgesehenen Stellenzulagen 
bleiben, unbeschadet der Vorschrift des § 4 des Gesetzes, nur soweit bestehen, als sie in 
der vorstehenden Besoldungsordnung angeführt sind. 
4. Folgende Fonds werden für die Etatsjahre 1908 und 1909 verstärkt be- 
ziehungsweise neu eingestellt: 
a) Einstellung eines Fonds bei Kap. 69 des Etats der Handels- und 
Gewerbeverwaltung unter einem neu einzuschaltenden Tit. 13a 
„Heranziehung und Erhaltung ausgezeichneter Leiter und 
Lehrkräfte an gewerblichen Unterrichtsanstalten 
in Höhe von 20 000 4; 
b) Einstellung eines Fonds bei Kap. 107 des Etats der landwirt- 
schaftlichen Verwaltung unter dem neu einzuschaltenden Tit. 3 a 
* Heranziehung und Erhaltung ausgezeichneter Professoren 
an den Hochschulen und Akademien im Bereiche des Ministeriums 
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten einschließlich der 
Direktoren der Gärtnerlehranstalten in Proskau und Geisenheime 
in Höhe von 40 000 4#; 
e) Erhöhung des Fonds Kap. 119 Tit. 13 des Etats des Ministeriums 
der geistlichen usw. Angelegenheiten 
Besoldungszuschüsse für ordentliche und außerordentliche 
Professoren sowie Heranziehung und Erhaltung ausgezeichneter 
Dozenten an sämtlichen Universitäten und dem Lyceum Hosianum 
in Braunsberg- 
von 175000 M auf 465 000 A,;
	        
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