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d) Einstellung eines Fonds bei Kap. 122 des Etats des Ministeriums
der geistlichen usw. Angelegenheiten unter einem neu einzu-
schaltenden Tit. 43a
„ Besoldungszuschüsse zum Zwecke der Heranziehung und
Erhaltung ausgezeichneter Lehrkräfte an der Hochschule für die
bildenden Künste, der Hochschule für Musik, in den Stellen der Vor-
steher der Meisterateliers an der Akademie der Künste in Berlin
und der Vorsteher von Meisterschulen für musikalische Komposition
an derselben Akademie sowie an der Unterrichtsanstalt des
Kunstgewerbemuseums und der Königlichen Kunstschule in Berlin
sowie an den Kunstakademien in Königsberg, Düsseldorf und
Cassel und der Kunst- und Kunstgewerbeschule in Breslau-
in Höhe von 40 000 4
e) Erhöhung des Fonds Kap. 123 Tit. 6 des Etats des Ministeriums
der geistlichen usw. Angelegenheiten
„ Besoldungszuschüsse zum Zwecke der Heranziehung und
Erhaltung tüchtiger Lehrkräfte an den Technischen Hochschulen
von 110 000 JI auf 190 000 4.
5. Die Mietentschädigung, welche an StelleZ freier Dienstwohnung gewährt
wird, beträgt:
in
für GServisklase MA Bemerkungen
den Domänenrentmeister in Wies-
badenn ... 1 1 350
Oberförstrrerererere II bis zu 1 300
III »2 1200
IV »21200
Den Beamten wird bis
Neplerförster, Förster, Förster ohne 4 bis zu poo 8 vrs behinmten Süch
——.s—s.H8.*neesp8—..———. 1 *r 730 sätzen nur die wirklich zu
I b„ „" 600 zahlende Miete vergütet.
III " 500
IV. ?* ? 380
Torf., Wiesen-, Wege-, Flöß= usw.
Meister i ...- IV bis zu 200
den Bureauvorsteher bei der General-
ordenskommission in Berlin A bis zu 1 500
Regierungspräsidennen 1 3 600
Il 2700
Außerdem erhält der Regierungs-
präsident in Allenstein eine persön-
liche (künftig wegfallende) Zulage
zur Mietentschädigung in Höhe
von 300 .K.