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Nr. 10962.) Gesetz, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Wetter. Vom 16. Juni 1909.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
1.
In der Gemeinde Wetter im Landkreise Hagen wird ein Amtsgericht
errichtet.
Diesem werden zugelegt:
1. unter Abtrennung von dem Amtsgericht in Hagen i. W.
die Gemeinden Wetter, Ende, Volmarstein, Esborn, Wengern und
die zur Stadtgemeinde Herdecke gehörigen Wohnplätze Gut Schede,
Olmühle, Sägemühle und Voßkuhle aus dem Landkreise Hagen;
2. unter Abtrennung von dem Amtsgericht in Haspe
die Gemeinden Grundschöttel und Silschede aus dem Landdkreise
Hagen.
8 2.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes wird durch Königliche
Verordnung bestimmt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“ Ostsee, den 16. Juni 1909.
(I. &) Wilhelm.
Fürst v. Bülow. v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz.
Frhr. v. Rheinbaben. v. Einem. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. v. Arnim. v. Moltke. Sydow.
(Nr. 10963.) Gesetz, betreffend die Heranziehung der Beamten, Elementarlehrer und unteren
Kirchendiener zur Gemeindeeinkommensteuer. Vom 16. Juni 1909.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r.,
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, für
den Umfang derselben mit Ausschluß der Insel Helgoland, was folgt:
& 1.
Die unmittelbaren und mittelbaren Staatsbeamten, die Elementarlehrer
und die seither bei der Gemeindceinkommenbesteuerung bevorrechtigten unteren
69°