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Laufende
Nr.
Gegenstand der Besteuerung
Hun-
dert
Steuersatz
Mark Pf.
Berechnung
der
Stempelabgabe
Noch
Abs. 1.
Abs. 2.
Abs. 3.
in die vierte Gewerbesteuerklasse gehört.
in die dritte Gewerbesteuerklasse gehört.
in die zweite Gewerbesteuerklasse gehört.
in die erste Gewerbesteuerklasse gehört
Bei den von der Gewerbesteuer befreiten Ge-
sindevermietern kann bei nachgewiesener Be-
dürftigkeit der Stempel von 50 Mark bis
auf die Hälfte ermäßigt werden.
Erlaubniserteilungen der Ortspolizeibe-
hörden an Gesinde= oder Stellenvermittler
zur Beherbergung von stellungsuchen-
den Personen
zwei Zehntel der vorstehenden Sätze;
zur Lieferung von Speisen und nicht
geisigen Getränken an die beher-
ergten Personen.
zwei Zehntel der vorstehenden Sätze;
zur Beherbergung von stellungsuchenden
Personen und zur Lieferung von
Speisen und nicht geistigen Getränken
an die beherbergten Personen
vier Zehntel der vorstehenden Sätze;
Erlaubniserteilungen an Vertreter oder
Bevollmächtigte von Gemeinden oder anderen
Kommunalverbänden, Handelskammern,
Landwirtschaftskammern, Innungen, In-
nungsausschüssen, Innungsverbänden, Hand-
werkskammern, Berufsvereinen, Gewerbe-
vereinen und sonstigen Vereinen und Körper-
schaften zum Betriebe des Stellungsvermitt-
lungs- und Arbeitsnachweisgeschäfts
llll
100
200
350
500
und zwar für ein jedes der
drei Gewerbe besonders,
wobei das Gewerbe der
Gesinde- und Stellenver-
mittler als ein einheitliches
Gewerbe gilt.